E- Mobilität

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Wenn ich eine Walbox und ein E-Auto besitze, bin ich dann Strom Netzentgelt befreit, wenn ja - was muss ich tun?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 0 Follower:innen
Martin Refle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn ich eine Wa…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Martin Refle
Betreff
E- Mobilität [#214704]
Datum
9. März 2021 16:03
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn ich eine Walbox und ein E-Auto besitze, bin ich dann Strom Netzentgelt befreit, wenn ja - was muss ich tun?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Refle Anfragenr: 214704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214704/ Postanschrift Martin Refle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Refle

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Refle, ich nehme Bezug auf Ihren untenstehenden Antrag. Die von Ihnen erbetene Auskunft werden…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: E- Mobilität [#214704] - Ihr Antrag vom 09.03.2021
Datum
10. März 2021 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Refle, ich nehme Bezug auf Ihren untenstehenden Antrag. Die von Ihnen erbetene Auskunft werden wir gerne erteilen. Ein Verfahren nach dem IFG, UIG oder VIG ist dafür aus hiesiger Sicht jedoch weder zulässig noch erforderlich. Da Ihrem Antrag keine Telefonnummer beigefügt ist, würde ich Sie bitten, mich unter der unten angegebenen Nummer anzurufen. Dann können wir gemeinsam einen unbürokratischen Weg für das weitere Vorgehen besprechen. Mit freundlichen Grüßen