E-Residency Estland
Informationen zu der "E-Residency" des EU-Mitgliedlands Estland.
1. Erheben Sie oder bekommen Sie Daten, ob und wer sich für das E-Residency-Programm angemeldet hat?
2. Wenn ja, wer erhebt sie bzw. woher kommen sie?
3. Wie verträgt sich dieses Programm mit den deutschen Gesetzen zur Staatsbürgerschaft?
4. Wird die E-Residency als reguläre Staatsbürgerschaft gesehen?
5. Müssen deutsche Staatsbürger bei der Anmeldung einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen?
6. Plant die Bundesregierung etwas ähnliches oder gibt es "Visionen" zu einem ähnlichen Programm?
7. Gibt es einen lateralen Austausch zu dem E-Residency-Programm, z.B. zwischen Estland und Deutschland oder mit der Europäischen Union?
Anfrage erfolgreich
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Datum5. September 2016
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7. Oktober 2016
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