E- Rezepte- Kosten- Nutzen- Abwägung- Sicherheitslücken

Es wird seit geraumer Zeit die Entwicklung eines E- Rezeptes verfolgt und umgesetzt.
Viele Apotheker und Ärzte finden diese Entwicklung fraglich.
Was soll der Vorteil dieser Digitalisierung sein?
Momentan kommt der Patient in die Apotheke und löst sein fälschungssicheres Rezept in DIN A 6 ein. Die bisher ausgestellten e- Rezepte, ohne Arztunterschrift, werden auf großformatigen DIN A 4 ausgedruckt.

Wurde berechnet, was die Infrastruktur, die Telematik den Betreibern kosten wird? Wieviel muss eine Arztpraxis monatlich mehr aufwenden? Wieviel eine Apotheke? Wieviel die Onlineapotheken? Wieviel an mehr an Strom wird wegen der digitalen Bereitstellung verbraucht?
Wieviel hat die Planung dem Staat bisher gekostet? Wieviel wird es noch kosten?
Wie ist die Sicherheit für die sensiblen Daten sichergestellt?
Es werden die Daten alle online übermittelt, wie wird dies vor Hackern geschützt?

Weshalb wird das e- Rezept etabliert? Wer erhofft sich etwas davon?

Es könnte die Zukunft sein, dass der Patient auf seiner Krankenkassenkarte seine Arzneimittel gespeichert bekommt (wird bereits umgesetzt) und Terminals bei Arztpraxen dem Kunden ermöglichen, seine Arzneimittel direkt bei den Onlineapotheken mit Zusatzangeboten bestellen zu können. Folge wird sein, dass die Apotheken vor Ort schließen müssen.

Ist das der die Zukunft?

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassend meinen die Verantwortlichen, dass es zu einer Vereinfachung und zu einer Stärkung in der Sicherheit der Arzneimittelverordnung kommen wird. Im Theoretischen eventuell. Dies ist momentan realitätsfern.
Weshalb muss das Verfahren, welches perfekt und sicher durch fälschungssichere Rezeptvorlagen im DinA 6 Format nun auf DiNA 5 (meist Ausdruck auf DiNA 4) und zukünftig auf der Krankenkassenkarte gespeichert (keine Überprüfung durch den Patienten mehr möglich) umgestellt werden?
Es ist in der Praxis vielerlei Fehlern ausgesetzt und macht den Apotheken es oftmals unmöglich die Kunden bei Änderungen der Verordnungen angemessen zu versorgen.
Zukünftig werden die Apotheken vor Ort weniger Rezepte beliefern, da große Online- Apotheken in Arztpraxen ähnlich Bankautomaten ihre Geräte vor Ort installieren und dort der Patient mit seiner Karte die Arzneimittel online bestellen kann- direkt von weither beliefert.
Es wird dadurch zu einem weiteren Apothekensterben der kleineren Apotheken kommen.

Die Einführung des E- Rezepts ist keine Verbesserung für die Arzneimittelsicherheit des Patienten und keine Vereinfachung für Arztpraxen und Apotheken. Es stellt einen enormen Verlust desgleichen dar und einen vermehrten Arbeitsaufwand. Sicherheitsbedenken des Datenschutzes zustätzlich, jedoch ein Gewinn für die Onlineapotheken.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. August 2023
  • Frist
    13. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird seit geraumer Zeit die Entwic…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E- Rezepte- Kosten- Nutzen- Abwägung- Sicherheitslücken [#285934]
Datum
11. August 2023 13:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird seit geraumer Zeit die Entwicklung eines E- Rezeptes verfolgt und umgesetzt. Viele Apotheker und Ärzte finden diese Entwicklung fraglich. Was soll der Vorteil dieser Digitalisierung sein? Momentan kommt der Patient in die Apotheke und löst sein fälschungssicheres Rezept in DIN A 6 ein. Die bisher ausgestellten e- Rezepte, ohne Arztunterschrift, werden auf großformatigen DIN A 4 ausgedruckt. Wurde berechnet, was die Infrastruktur, die Telematik den Betreibern kosten wird? Wieviel muss eine Arztpraxis monatlich mehr aufwenden? Wieviel eine Apotheke? Wieviel die Onlineapotheken? Wieviel an mehr an Strom wird wegen der digitalen Bereitstellung verbraucht? Wieviel hat die Planung dem Staat bisher gekostet? Wieviel wird es noch kosten? Wie ist die Sicherheit für die sensiblen Daten sichergestellt? Es werden die Daten alle online übermittelt, wie wird dies vor Hackern geschützt? Weshalb wird das e- Rezept etabliert? Wer erhofft sich etwas davon? Es könnte die Zukunft sein, dass der Patient auf seiner Krankenkassenkarte seine Arzneimittel gespeichert bekommt (wird bereits umgesetzt) und Terminals bei Arztpraxen dem Kunden ermöglichen, seine Arzneimittel direkt bei den Onlineapotheken mit Zusatzangeboten bestellen zu können. Folge wird sein, dass die Apotheken vor Ort schließen müssen. Ist das der die Zukunft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285934/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, E- Rezepte- Kosten- Nutzen- Abwägung- Sicherheitslücken _ [#285934]
Datum
11. August 2023 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 11. August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr << Antragsteller:in >> vie…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 11. August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
14. August 2023 13:39
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. August 2023. Gerne erläutern wir Ihnen die Vorteile des elektronischen Rezepts (E-Rezept). Für Versicherte bietet das E-Rezept mehr Komfort, da sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können. Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn sie ein Folgerezept im selben Quartal benötigen. Auch nach Videosprechstunden können sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen. Zudem verbessert es das Medikamentenmanagement, vor allem wenn es in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt wird. So bietet es für Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit. Im Praxisalltag werden vor allem administrative Aufgaben eingespart. Händische Unterschriften und Wege entfallen, Fernbehandlungen können vollständig digital ablaufen und die Versorgung von entfernt wohnenden Patienten läuft schneller. Rezeptstapel müssen nicht mehr sortiert und durch elektronische Folgerezepte werden Kosten für Brief und Porto gespart werden. Das entlastet auch die medizinischen Fachangestellten. So bleibt mehr Zeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Der Arzt oder die Ärztin kann das E-Rezept direkt digital am Computer signieren. Bei Erstellung des E-Rezepts prüft das Praxisverwaltungssystem das Rezept zudem automatisch auf Vollständigkeit. Apothekerinnen und Apotheker erhalten in der Regel ein formal korrekt ausgestelltes Rezept und müssen sich wegen fehlender oder unvollständiger Informationen nicht an die Praxis wenden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 11. August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#285934] Guten Tag, vielen Dank für de…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 11. August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#285934]
Datum
26. August 2023 09:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den Versuch der Beantwortung. Meine Anfrage erhielt sehr wohl Fragen zu einer Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen. Hier noch einmal kurz dargestellt: Wurde berechnet, was die Infrastruktur, die Telematik den Betreibern kosten wird? Wieviel muss eine Arztpraxis monatlich mehr aufwenden? Wieviel eine Apotheke? Wieviel die Onlineapotheken? Wieviel an mehr an Strom wird wegen der digitalen Bereitstellung verbraucht? Wieviel hat die Planung dem Staat bisher gekostet? Das sind Fragen die zu einer sicheren Einführung und Planung des e- Rezeptes dazugehören, um eine Umsetzung befürworten zu können. Über eine erneute Beantwortung meiner Anfrage bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285934/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Nachfrage vom 26. August 2023 zu Ihrer Anfrage E- Rezepte- Kosten- Nutzen- Abwägung- Sicherheitslücken _ [#285934]
Datum
12. September 2023 17:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: Ihre Mail vom 11. August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#285934] Sehr << Antragsteller:in…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Mail vom 11. August 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit [#285934]
Datum
20. September 2023 13:27
Status
image002.jpg
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ich nehme Bezug auf Ihre Nachfrage vom 26. August 2023 und teile Ihnen Folgendes mit: Die Kosten der erforderlichen Ausstattung für die Telematikinfrastruktur (TI) und die erforderlichen Betriebskosten, die den Leistungserbringern im laufenden Betrieb der TI entstehen, werden durch die Krankenkassen erstattet. Seit dem 1. Juli 2023 erhalten die Leistungserbringer hierfür eine monatliche TI-Pauschale von den Krankenkassen. Zuvor wurden die Ausstattungs- und Betriebskosten der TI den Leistungserbringern durch Einmalpauschalen erstattet. Zu Ihren weiteren Fragen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen