E-Sport-Förderung Sachsen

Welche Maßnahmen sind in absehbarer Zeit geplant um den E-Sport in Sachsen staatlich zu fördern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Sport-Förderung Sachsen [#278732]
Datum
12. Mai 2023 12:34
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen sind in absehbarer Zeit geplant um den E-Sport in Sachsen staatlich zu fördern?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278732/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesdirektion Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist in der Landesdirektion Sachsen eingegangen und wird entspr…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Antrag nach SächsTranspG - E-Sport-Förderung Sachsen [#278732] - Eingangsbestätigung
Datum
15. Mai 2023 19:00
Status
Warte auf Antwort
image001.png
12,4 KB
smime.p7s
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist in der Landesdirektion Sachsen eingegangen und wird entsprechend bearbeitet. Freundliche Grüße
Landesdirektion Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Antrag fragen Sie nach geplanten Maßnahmen zur staatlichen Förd…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Antrag nach SächsTranspG zur E-Sport-Förderung Sachsen [#278732]
Datum
25. Mai 2023 19:54
Status
Warte auf Antwort
image001.png
12,4 KB
smime.p7s
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Antrag fragen Sie nach geplanten Maßnahmen zur staatlichen Förderung des E-Sports in Sachsen. Die Landesdirektion Sachsen ist seit 2007 für Sportförderung nicht mehr zuständig. Die Zuständigkeit zur inhaltlichen Bearbeitung liegt bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank. Die Voraussetzungen für staatliche Sportförderungen werden beim Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) geschaffen. Wir haben daher Ihre Anfrage an das SMI, konkret den Bürgerbeauftragten, weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Landesdirektion Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an die Landesdirektion Sachsen, welche das Säch…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: E-Sport-Förderung Sachsen [#278732]
Datum
31. Mai 2023 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an die Landesdirektion Sachsen, welche das Sächsische Staatsministerium des Innern gebeten hat zuständigkeitshalber die Beantwortung zu übernehmen. Die Anerkennung des eSports als Sportart ist eine gesellschaftlich und wissenschaftlich offene Frage. Die Ausprägungen des eSports sind vielfältig und reichen von Video- und Computerspielen bis hin zu virtuellen Angebotsformen, die sportliche Bewegung integrieren. Die Sächsische Staatsregierung erkennt die wachsende Bedeutung virtueller Sportarten an. Sie hat in dem Zusammenhang den Vorschlag der Bundesregierung, eSport-Vereinen den Status der Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, zur Kenntnis genommen und verfolgt die weitere Entwicklung in diesem Bereich interessiert. Die Förderung des organisierten Sports durch den Freistaat Sachsen wird im Bereich des Breitensports und des Nachwuchsleitungssports in einem zwischen dem Landessportbund und dem Freistaat Sachsen geschlossenen Zuwendungsvertrag geregelt. Eine Betreuung oder Förderung von Sportarten, die in den Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes nicht betrieben werden, erfolgt nicht. Der Landessportbund Sachsen unternimmt derzeit keine eigenen Maßnahmen, um die Anerkennung und Förderung des eSports voranzutreiben. Mit freundlichen Grüßen