eAntrag - Linux-Version

Laut https://www.eantrag.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=616872N174&p1=title%3DeAntrag+-+Keine+Software+f%C3%BCr+Linux%7E%7Eurl%3D%2FInternet%2Fglobal%2Fthemen.nsf%2F0%2F29FEA0F0DEACE095C12583B5004BECCE%3FOpenDocument&p3=SXP6I7GS55&p4=JM94D5V1SK
und übereinstimmender Aussage des Supports gibt es dieses Jahr die eAntrag-Software nicht für Linux. Grund ist angeblich die "geringe Anzahl von Nutzern".

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen.

Wie viele Linux-Nutzer haben die Software im letzten Jahr verwendet?

Wurde bei der Bewertung der "geringen Anzahl von Nutzern" berücksichtigt, dass die Linux-Version im letzten Jahr erst ca. eine Woche vor Antragsschluss verfügbar war?
(Ich vermute, dass viele Linux-Nutzer notgedrungen zu einem Bekannten mit Windows-PC gingen. Zudem wurde die Linux-Version in den Vorjahren mehrfach versprochen, war aber nie verfügbar, was den Glauben an den Veröffentlichungstermin wohl zusätzlich geschmälert hat.)

Da der eAntrag zwingend elektronisch eingereicht werden muss und eine Nichteinreichung zu massiven finanziellen Einbußen für den Betrieb führen würde - wie begründen Sie die faktische Pflicht zum Kauf einer Windows-Lizenz und zur Benutzung dieses u. a. datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch bedenklichen Betriebssystems?

Damit verbunden - wie begründen Sie die Benachteiligung von Linux ("Ich kann wegen des eAntrags nicht Linux verwenden / zu Linux wechseln")?

Wird es künftig wieder eine Linux-Version des eAntrag geben?

Falls nicht, wie sollen Linux-Nutzer künftig den eAntrag einreichen? Wird es eine Option geben, die nicht zum Kauf einer Windows-Lizenz zwingt?

Abschließend noch eine eher technische Frage: Meines Wissens handelt es sich beim eAntrag um eine Java-Software, was eine betriebssystem-unabhängige Programmiersprache ist. Warum ist es dann so schwer, die Software auch für alle Betriebssysteme anzubieten?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut https://www.…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
eAntrag - Linux-Version [#134025]
Datum
26. April 2019 12:05
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut https://www.eantrag.rlp.de/Internet/global/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp?src=616872N174&p1=title%3DeAntrag+-+Keine+Software+f%C3%BCr+Linux%7E%7Eurl%3D%2FInternet%2Fglobal%2Fthemen.nsf%2F0%2F29FEA0F0DEACE095C12583B5004BECCE%3FOpenDocument&p3=SXP6I7GS55&p4=JM94D5V1SK und übereinstimmender Aussage des Supports gibt es dieses Jahr die eAntrag-Software nicht für Linux. Grund ist angeblich die "geringe Anzahl von Nutzern". In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen. Wie viele Linux-Nutzer haben die Software im letzten Jahr verwendet? Wurde bei der Bewertung der "geringen Anzahl von Nutzern" berücksichtigt, dass die Linux-Version im letzten Jahr erst ca. eine Woche vor Antragsschluss verfügbar war? (Ich vermute, dass viele Linux-Nutzer notgedrungen zu einem Bekannten mit Windows-PC gingen. Zudem wurde die Linux-Version in den Vorjahren mehrfach versprochen, war aber nie verfügbar, was den Glauben an den Veröffentlichungstermin wohl zusätzlich geschmälert hat.) Da der eAntrag zwingend elektronisch eingereicht werden muss und eine Nichteinreichung zu massiven finanziellen Einbußen für den Betrieb führen würde - wie begründen Sie die faktische Pflicht zum Kauf einer Windows-Lizenz und zur Benutzung dieses u. a. datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch bedenklichen Betriebssystems? Damit verbunden - wie begründen Sie die Benachteiligung von Linux ("Ich kann wegen des eAntrags nicht Linux verwenden / zu Linux wechseln")? Wird es künftig wieder eine Linux-Version des eAntrag geben? Falls nicht, wie sollen Linux-Nutzer künftig den eAntrag einreichen? Wird es eine Option geben, die nicht zum Kauf einer Windows-Lizenz zwingt? Abschließend noch eine eher technische Frage: Meines Wissens handelt es sich beim eAntrag um eine Java-Software, was eine betriebssystem-unabhängige Programmiersprache ist. Warum ist es dann so schwer, die Software auch für alle Betriebssysteme anzubieten? Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
WG: Anfrage Linuxversion Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre untenstehende Email vom 26.04.2019, in der Sie a…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
WG: Anfrage Linuxversion
Datum
30. April 2019 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre untenstehende Email vom 26.04.2019, in der Sie auf die fehlende Linux-Version beim elektronischen Antrag eingehen, danke ich Ihnen. Meine Antworten habe ich in roter Schrift in Ihre untenstehende Email eingefügt. Wie viele Linux-Nutzer haben die Software im letzten Jahr verwendet? Es ist von weniger als hundert Nutzern unterschiedlicher Linuxdistributionen auszugehen, wobei die Anzahl der abgegebenen Anträge über ein Linux-Betriebssystem wesentlich geringer war. Wurde bei der Bewertung der "geringen Anzahl von Nutzern" berücksichtigt, dass die Linux-Version im letzten Jahr erst ca. eine Woche vor Antragsschluss verfügbar war? (Ich vermute, dass viele Linux-Nutzer notgedrungen zu einem Bekannten mit Windows-PC gingen. Zudem wurde die Linux-Version in den Vorjahren mehrfach versprochen, war aber nie verfügbar, was den Glauben an den Veröffentlichungstermin wohl zusätzlich geschmälert hat.) Neben der geringen Nutzerzahl wurde die Entscheidung den fehlenden Ressourcen (Personal, Haushaltsmittel) geschuldet. Da der eAntrag zwingend elektronisch eingereicht werden muss und eine Nichteinreichung zu massiven finanziellen Einbußen für den Betrieb führen würde - wie begründen Sie die faktische Pflicht zum Kauf einer Windows-Lizenz und zur Benutzung dieses u. a. datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch bedenklichen Betriebssystems? Es wird empfohlen eine virtuelle Maschine zu nutzen, die auf dem Linuxsystem läuft. Dies führt zu einem sehr hohen Sicherheitsniveau, da das Windowsbetriebsysstem in einer abgeschotteten Umgebung betrieben wird. Durch diese Linuxumgebung kann mit entsprechendem Sachverstand eine komplett abgeschottete Umgebung erstellt werden. Dabei ist auf Aktualität aller verwendeten Systeme zu achten,um ein reibungsloses Zusammenspiel aller erwünschten Komponenten und ein hohes Sicherheitsniveau zu halten. Damit verbunden - wie begründen Sie die Benachteiligung von Linux ("Ich kann wegen des eAntrags nicht Linux verwenden / zu Linux wechseln")? Durch den Einsatz einer virtuellen Maschine auf Linux ist nicht von einer Benachteiligung auszugehen. Kosten für Betriebssysteme (Windows, MacIOS und Linux) werden von allen Antragstellern betriebssystemunabhängig getragen. Wird es künftig wieder eine Linux-Version des eAntrag geben? Aufgrund konzeptioneller Änderungen beim elektronischen Antrag wird die Verwendung eines Linuxsystems mittelfristig (voraussichtlich ab 2022) ohne virtuelle Maschine möglich sein. Falls nicht, wie sollen Linux-Nutzer künftig den eAntrag einreichen? Wird es eine Option geben, die nicht zum Kauf einer Windows-Lizenz zwingt? Aufgrund der geringen Verbreitung Ihres Betriebsystems wird der Einsatz einer virtuellen Maschine empfohlen. Hierbei ist die Voraussetzung die Kosten einer entsprechenden Betriebssystemslizenz in Kauf zu nehmen. Auch in vielen anderen Bereichen (Steuer-, Management-,Finanzprogrammen)ist die Verwendung von bestimmten Betriebssysteme Voraussetzung. Abschließend noch eine eher technische Frage: Meines Wissens handelt es sich beim eAntrag um eine Java-Software, was eine betriebssystem-unabhängige Programmiersprache ist. Warum ist es dann so schwer, die Software auch für alle Betriebssysteme anzubieten? Aufgrund vieler Distributionen von Linux ist es wesentlich anspruchsvoller die entsprechenden jährlichen Anpassungen durchzuführen. Aufgrund der Komplexität der Antragssoftware (insbesondere des GIS-Teils) sind vielfältige Anpassungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihnen sämtliche Funktionen ohne Benachteiligung zur Verfügung stehen. Nicht zu unterschätzen ist der zusätzliche Programmier-, Test- und Bereitstellungsaufwand für eine Auswahl von Linuxdistrubionen. Mit freundlichen Grüßen Betreff: eAntrag - Linux-Version [#134025] Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut https://www.eantrag.rlp.de/Internet/glo… und übereinstimmender Aussage des Supports gibt es dieses Jahr die eAntrag-Software nicht für Linux. Grund ist angeblich die "geringe Anzahl von Nutzern". In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen. Wie viele Linux-Nutzer haben die Software im letzten Jahr verwendet? Es ist von weniger als hundert Nutzern unterschiedlicher Linuxdistributionen auszugehen, wobei die Anzahl der abgegebenen Anträge über ein Linux-Betriebssystem wesentlich geringer war. Wurde bei der Bewertung der "geringen Anzahl von Nutzern" berücksichtigt, dass die Linux-Version im letzten Jahr erst ca. eine Woche vor Antragsschluss verfügbar war? (Ich vermute, dass viele Linux-Nutzer notgedrungen zu einem Bekannten mit Windows-PC gingen. Zudem wurde die Linux-Version in den Vorjahren mehrfach versprochen, war aber nie verfügbar, was den Glauben an den Veröffentlichungstermin wohl zusätzlich geschmälert hat.) Neben der geringen Nutzerzahl wurde die Entscheidung den fehlenden Ressourcen (Personal, Haushaltsmittel) geschuldet. Da der eAntrag zwingend elektronisch eingereicht werden muss und eine Nichteinreichung zu massiven finanziellen Einbußen für den Betrieb führen würde - wie begründen Sie die faktische Pflicht zum Kauf einer Windows-Lizenz und zur Benutzung dieses u. a. datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch bedenklichen Betriebssystems? Es wird empfohlen eine virtuelle Maschine zu nutzen, die auf dem Linuxsystem läuft. Dies führt zu einem sehr hohen Sicherheitsniveau, da das Windowsbetriebsysstem in einer abgeschotteten Umgebung betrieben wird. Durch diese Linuxumgebung kann mit entsprechendem Sachverstand eine komplett abgeschottete Umgebung erstellt werden. Dabei ist auf Aktualität aller verwendeten Systeme zu achten,um ein reibungsloses Zusammenspiel aller erwünschten Komponenten und ein hohes Sicherheitsniveau zu halten. Damit verbunden - wie begründen Sie die Benachteiligung von Linux ("Ich kann wegen des eAntrags nicht Linux verwenden / zu Linux wechseln")? Durch den Einsatz einer virtuellen Maschine auf Linux ist nicht von einer Benachteiligung auszugehen. Kosten für Betriebssysteme (Windows, MacIOS und Linux) werden von allen Antragstellern betriebssystemunabhängig getragen. Wird es künftig wieder eine Linux-Version des eAntrag geben? Aufgrund konzeptioneller Änderungen beim elektronischen Antrag wird die Verwendung eines Linuxsystems mittelfristig (voraussichtlich ab 2022) ohne virtuelle Maschine möglich sein. Falls nicht, wie sollen Linux-Nutzer künftig den eAntrag einreichen? Wird es eine Option geben, die nicht zum Kauf einer Windows-Lizenz zwingt? Aufgrund der geringen Verbreitung Ihres Betriebsystems wird der Einsatz einer virtuellen Maschine empfohlen. Hierbei ist die Voraussetzung die Kosten einer entsprechenden Betriebssystemslizenz in Kauf zu nehmen. Auch in vielen anderen Bereichen (Steuer-, Management-,Finanzprogrammen)ist die Verwendung von bestimmten Betriebssysteme Voraussetzung. Abschließend noch eine eher technische Frage: Meines Wissens handelt es sich beim eAntrag um eine Java-Software, was eine betriebssystem-unabhängige Programmiersprache ist. Warum ist es dann so schwer, die Software auch für alle Betriebssysteme anzubieten? Aufgrund vieler Distributionen von Linux ist es wesentlich anspruchsvoller die entsprechenden jährlichen Anpassungen durchzuführen. Aufgrund der Komplexität der Antragssoftware (insbesondere des GIS-Teils) sind vielfältige Anpassungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihnen sämtliche Funktionen ohne Benachteiligung zur Verfügung stehen. Nicht zu unterschätzen ist der zusätzliche Programmier-, Test- und Bereitstellungsaufwand für eine Auswahl von Linuxdistrubionen. Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen