EASY autonomes Shuttle

Unterlagen, Genehmigungen und Erlaubnisse für den Betrieb des autonomen Shuttle "EASY" von Rhein-Main-Verkehrsverbund und fahma am Kloster Eberbach.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, G…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EASY autonomes Shuttle [#263670]
Datum
21. November 2022 13:20
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, Genehmigungen und Erlaubnisse für den Betrieb des autonomen Shuttle "EASY" von Rhein-Main-Verkehrsverbund und fahma am Kloster Eberbach.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263670/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z-028-g-09-03-04-2022#023 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer u. a. Anfrage…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: EASY autonomes Shuttle [#263670]: Eingangsbestätigung
Datum
21. November 2022 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Z-028-g-09-03-04-2022#023 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer u. a. Anfrage. Sie erhalten zunächst beigefügt ein Hinweisblatt, welches Sie über Ihre Rechte informiert. Ihre Anfrage habe ich dem zuständigen Fachreferat meines Hauses zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z-028-g-09-03-04-2022#023 Sehr << Antragsteller:in >> eine Recherche in den vermeintlich zuständige…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
EASY autonomes Shuttle [#263670]: Ergebnis Ihrer Anfrage
Datum
23. November 2022 18:34
Status
Z-028-g-09-03-04-2022#023 Sehr << Antragsteller:in >> eine Recherche in den vermeintlich zuständigen Fachreferaten meines Hauses hat ergeben, dass dort keine Informationen im Sinne des § 80 Abs. 1 HDSIG über "den Betrieb des autonomen Shuttle 'EASY' von Rhein-Main-Verkehrsverbund und fahma am Kloster Eberbach" vorliegen. Gemäß den Rückmeldungen aus den Fachreferaten empfehle ich Ihnen, sich (1.) an den für den lokalen Verkehr zuständigen Aufgabenträger im Sinne des § 5 Abs. 1 ÖPNVG (in Ihrem Fall vermutlich der Rheingau-Taunus-Kreis) und (2.) an das Regierungspräsidium Darmstadt als für den Linienverkehr zuständige Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu wenden. Meine Weiterleitung Ihrer Anfrage scheidet aus, da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben. Mit freundlichen Grüßen