Ebay

Ebay betreibt den weltweit größten Online-Marktplatz. Auch in Deutschland, der Schweiz und Österreich, bietet das Unternehmen seine Dienstleistungen an.
Ebay wirbt bei privaten Anbietern in Deutschland mit 300 Artikeln monatlich verkaufen:
Beweis: https://www.ebay.de/sl/verkaufen?sr=wnstart
"Einstellen ist immer gratis!
0€ Angebotsgebühren für Auktionen & Festpreisangebote für private Verkäufer
Verfügbar bei ebay.de
Läuft ab am 1. Jul 2019, 0:00 MESZ
Teilnahmeberechtigt Ja
Genutzt0 . Übrig 300

Jedoch werden nahezu täglich Bürger, welche dieses Angebot nutzen, abgemahnt. Ihnen wird in der Regel ein gewerblicher Handel unterstellt. Auf Wunsch kann ich Ihnen viele Urteilssprüche dazu mit AZ nennen. Selbst einer Mutter mit 4 Kindern hat man gewerblichen Handel unterstellt, da diese mehrfach monatlich ca. 80 Artikel gebrauchter Kinderkleidung eingestellt hatte. Bei wenigen Neuartikeln wird einen von gewissen Rechtsanwälten, welche sich in den meisten Fällen darauf spezialisiert haben, sofort gewerblicher Handel unterstellt, wenn dies zwar selten, aber regelmäßig über einen längeren Zeitraum erfolgt.

Da Ebay sehr viele Bürger nutzen ist eine verbindliche Rechtssprechung zum Handel als privater Verkäufer von nöten. Laut heutiger Rechtssprechung wäre, laut vergleichbarer Urteile ein Handel von 300 Artikeln im Monat keineswegs mehr privat. Dennoch wirbt Ebay genau damit.

Es wäre schön wenn es von der Justiz zumindest dazu klar verständliche Richtlinien gäbe.
Die Rechtssprechung läßt keine klare Definition erkennen. Die Urteile sind mehr oder weniger willkürlich und eben nach subjektiver Sicht des jeweiligen Richters verfasst.
Nach einer Abmahnung sind sicherlich viele so verängstigt, oder haben einfach nicht das Geld für ein Klageverfahren, so dass diese, in vielen Fällen zu unrecht, frühzeitig klein bei geben und die über die Jahre sogar steigenden Forderungen zahlen.

Bitte helfen Sie, unberechtigte Abmahnungen, mit klaren rechtlichen Richtlinien in diesem Bereich, zu vermeiden. Schützen Sie Ihre Bürger vor treister Abzocke der Abmahnindustrie. Auch wenn oft ein Rechtsmißbrauch dieser Anwälte vorliegt, läßt sich dies von den Abgemahnten nur schwer und in den seltensten Fällen beweisen. Hier ist die Hilfe der Justiz des Staates gefragt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ebay betreibt den …
An Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ebay [#147956]
Datum
1. Juni 2019 21:20
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ebay betreibt den weltweit größten Online-Marktplatz. Auch in Deutschland, der Schweiz und Österreich, bietet das Unternehmen seine Dienstleistungen an. Ebay wirbt bei privaten Anbietern in Deutschland mit 300 Artikeln monatlich verkaufen: Beweis: https://www.ebay.de/sl/verkaufen?sr=wnstart "Einstellen ist immer gratis! 0€ Angebotsgebühren für Auktionen & Festpreisangebote für private Verkäufer Verfügbar bei ebay.de Läuft ab am 1. Jul 2019, 0:00 MESZ Teilnahmeberechtigt Ja Genutzt0 . Übrig 300 Jedoch werden nahezu täglich Bürger, welche dieses Angebot nutzen, abgemahnt. Ihnen wird in der Regel ein gewerblicher Handel unterstellt. Auf Wunsch kann ich Ihnen viele Urteilssprüche dazu mit AZ nennen. Selbst einer Mutter mit 4 Kindern hat man gewerblichen Handel unterstellt, da diese mehrfach monatlich ca. 80 Artikel gebrauchter Kinderkleidung eingestellt hatte. Bei wenigen Neuartikeln wird einen von gewissen Rechtsanwälten, welche sich in den meisten Fällen darauf spezialisiert haben, sofort gewerblicher Handel unterstellt, wenn dies zwar selten, aber regelmäßig über einen längeren Zeitraum erfolgt. Da Ebay sehr viele Bürger nutzen ist eine verbindliche Rechtssprechung zum Handel als privater Verkäufer von nöten. Laut heutiger Rechtssprechung wäre, laut vergleichbarer Urteile ein Handel von 300 Artikeln im Monat keineswegs mehr privat. Dennoch wirbt Ebay genau damit. Es wäre schön wenn es von der Justiz zumindest dazu klar verständliche Richtlinien gäbe. Die Rechtssprechung läßt keine klare Definition erkennen. Die Urteile sind mehr oder weniger willkürlich und eben nach subjektiver Sicht des jeweiligen Richters verfasst. Nach einer Abmahnung sind sicherlich viele so verängstigt, oder haben einfach nicht das Geld für ein Klageverfahren, so dass diese, in vielen Fällen zu unrecht, frühzeitig klein bei geben und die über die Jahre sogar steigenden Forderungen zahlen. Bitte helfen Sie, unberechtigte Abmahnungen, mit klaren rechtlichen Richtlinien in diesem Bereich, zu vermeiden. Schützen Sie Ihre Bürger vor treister Abzocke der Abmahnindustrie. Auch wenn oft ein Rechtsmißbrauch dieser Anwälte vorliegt, läßt sich dies von den Abgemahnten nur schwer und in den seltensten Fällen beweisen. Hier ist die Hilfe der Justiz des Staates gefragt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
--1410E/46/18-ÖR Ihre Nachricht vom 1. Juni 2019
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Ihre Nachricht vom 1. Juni 2019