Ebay
Ebay betreibt den weltweit größten Online-Marktplatz. Auch in Deutschland, der Schweiz und Österreich, bietet das Unternehmen seine Dienstleistungen an.
Ebay wirbt bei privaten Anbietern in Deutschland mit 300 Artikeln monatlich verkaufen:
Beweis: https://www.ebay.de/sl/verkaufen?sr=wnstart
"Einstellen ist immer gratis!
0€ Angebotsgebühren für Auktionen & Festpreisangebote für private Verkäufer
Verfügbar bei ebay.de
Läuft ab am 1. Jul 2019, 0:00 MESZ
Teilnahmeberechtigt Ja
Genutzt0 . Übrig 300
Jedoch werden nahezu täglich Bürger, welche dieses Angebot nutzen, abgemahnt. Ihnen wird in der Regel ein gewerblicher Handel unterstellt. Auf Wunsch kann ich Ihnen viele Urteilssprüche dazu mit AZ nennen. Selbst einer Mutter mit 4 Kindern hat man gewerblichen Handel unterstellt, da diese mehrfach monatlich ca. 80 Artikel gebrauchter Kinderkleidung eingestellt hatte. Bei wenigen Neuartikeln wird einen von gewissen Rechtsanwälten, welche sich in den meisten Fällen darauf spezialisiert haben, sofort gewerblicher Handel unterstellt, wenn dies zwar selten, aber regelmäßig über einen längeren Zeitraum erfolgt.
Da Ebay sehr viele Bürger nutzen ist eine verbindliche Rechtssprechung zum Handel als privater Verkäufer von nöten. Laut heutiger Rechtssprechung wäre, laut vergleichbarer Urteile ein Handel von 300 Artikeln im Monat keineswegs mehr privat. Dennoch wirbt Ebay genau damit.
Es wäre schön wenn es von der Justiz zumindest dazu klar verständliche Richtlinien gäbe.
Die Rechtssprechung läßt keine klare Definition erkennen. Die Urteile sind mehr oder weniger willkürlich und eben nach subjektiver Sicht des jeweiligen Richters verfasst.
Nach einer Abmahnung sind sicherlich viele so verängstigt, oder haben einfach nicht das Geld für ein Klageverfahren, so dass diese, in vielen Fällen zu unrecht, frühzeitig klein bei geben und die über die Jahre sogar steigenden Forderungen zahlen.
Bitte helfen Sie, unberechtigte Abmahnungen, mit klaren rechtlichen Richtlinien in diesem Bereich, zu vermeiden. Schützen Sie Ihre Bürger vor treister Abzocke der Abmahnindustrie. Auch wenn oft ein Rechtsmißbrauch dieser Anwälte vorliegt, läßt sich dies von den Abgemahnten nur schwer und in den seltensten Fällen beweisen. Hier ist die Hilfe der Justiz des Staates gefragt.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. Juni 2019
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5. Juli 2019
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