EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816)

da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie.

Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt.

Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Lutz Hornung
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260724]
Datum
12. Oktober 2022 18:15
An
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie. Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt. Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung Anfragenr: 260724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260724/
Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Sehr geehrter Herr Hornung, Sie haben einen Antrag auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Betreff
EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260724]
Datum
19. Oktober 2022 09:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
4,1 KB


Sehr geehrter Herr Hornung, Sie haben einen Antrag auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) gestellt. Sie beantragen Informationen im Zusammenhang mit der Influenzadiagnostik. Gemäß § 285 Abs. 1 SGB V dürfen die Kassenärztlichen Vereinigungen Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte nur erheben und speichern, soweit dies zur Erfüllung der folgenden Aufgaben erforderlich ist: 1. Führung des Arztregisters (§ 95), 2. Sicherstellung und Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der Abrechnung, 3. Vergütung der ambulanten Krankenhausleistungen (§ 120), 4. Vergütung der belegärztlichen Leistungen (§ 121), 5. Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106 bis § 106c), 6. Durchführung von Qualitätsprüfungen (§ 135b). Insofern ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen untersagt, Versichertendaten zu erheben und zu speichern. Für die gesetzlich vorgesehene Aufgabe der Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der Abrechnung ist dies auch nicht erforderlich. Die KV Hamburg kann daher keine Versichertendaten auswerten bzw. filtern, sodass die von Ihnen begehrten Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden können. Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach dem HmbTG Verwaltungsgebühren entsprechend der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) erhoben. Für das Zugänglichmachen von Informationen mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand fallen Gebühren zwischen 30 und 250 ? an, für die Zugänglichmachung von Informationen mit besonderem Prüfungsaufwand fallen Gebühren zwischen 60 und 500 ? an. Für schwarz-weiß Fotokopien werden ab der elften Kopie 0,15 ? fällig. Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen unter der u.g. Telefonnummer gern weiter! Mit freundlichen Grüßen

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Lutz Hornung
Sehr << Anrede >> meine Anfrage betrifft lediglich Häufigkeitsangabe der EBM Influenzadiagnostik (328…
An Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
AW: EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260724]
Datum
19. Oktober 2022 09:58
An
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage betrifft lediglich Häufigkeitsangabe der EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816), die auch von Ihrer KV in jedem Quartal erhoben wird. Eine Kollision mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) sehe ich nicht, da Sie mir weder patientenbezogene noch abrechnerspezifische Details mitteilen sollen. Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung Anfragenr: 260724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260724/