EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816)

da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie.

Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Oktober 2022
  • Frist
    16. November 2022
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Lutz Hornung
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260876]
Datum
14. Oktober 2022 18:07
An
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie. Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt. Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung Anfragenr: 260876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260876/
Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung

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