"echte" Grippeerkrankte Menschen

Während der derzeitigen Corona-Krise wird immer wieder von Toten, die "an" Corona gestorben sind, berichtet.
Was ist eigentlich aus den jährlich bis zu 20.000 Grippetoten geworden? Gibt es diese auf einmal nicht mehr, oder werden diese Personen plötzlich nicht mehr gezählt? Oder werden die Toten "an" Corona dazu gezählt?
Ich bitte um eine echte und gut recherchierte Antwort. Danke.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Während der derzeit…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"echte" Grippeerkrankte Menschen [#188028]
Datum
4. Juni 2020 18:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Während der derzeitigen Corona-Krise wird immer wieder von Toten, die "an" Corona gestorben sind, berichtet. Was ist eigentlich aus den jährlich bis zu 20.000 Grippetoten geworden? Gibt es diese auf einmal nicht mehr, oder werden diese Personen plötzlich nicht mehr gezählt? Oder werden die Toten "an" Corona dazu gezählt? Ich bitte um eine echte und gut recherchierte Antwort. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188028
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: "echte" Grippeerkrankte Menschen [#188028]
Datum
5. Juni 2020 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. Juni 2020. Da Grippe als Todesursache häufig nic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
"echte" Grippeerkrankte Menschen [#188028]
Datum
8. Juni 2020 15:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. Juni 2020. Da Grippe als Todesursache häufig nicht erkannt oder gar labordiagnostisch bestätigt wird, ist es internationaler Standard, dass die mit Influenza in Zusammenhang stehenden Todesfälle durch Modellierungen geschätzt werden. Die Grundlagen für die Schätzungen bilden die Monatsdaten des Statistischen Bundesamtes zur Gesamtmortalität der Bevölkerung sowie die Daten der Arbeitsgemeinschaft Influenza zum Verlauf der Grippewellen. Eine Übersicht der geschätzten Todesfälle ist im jährlichen Influenza-Saisonbericht enthalten, der üblicherweise im September veröffentlicht wird (https://influenza.rki.de/Saisonbericht.aspx). Mit freundlichen Grüßen