Eckpunkte Entkriminalisierung bestimmter Straftaten

- Die Eckpunkte zur Entkriminalisierung von Unfallflucht (vgl. https://www.rnd.de/politik/marco-buschmann-fdp-will-unfallflucht-ohne-personenschaeden-entkriminalisieren-32VOJSVFKVBPVMYRWXKKM5HBU4.html)
- Eckpunkte zur Entkriminalisierung von Beförderungserschleichung (§ 265a StGB)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2023
  • Frist
    27. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Eckpunkte zur Entkriminalisieru…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Eckpunkte Entkriminalisierung bestimmter Straftaten [#277204]
Datum
25. April 2023 14:04
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Eckpunkte zur Entkriminalisierung von Unfallflucht (vgl. https://www.rnd.de/politik/marco-buschmann-fdp-will-unfallflucht-ohne-personenschaeden-entkriminalisieren-32VOJSVFKVBPVMYRWXKKM5HBU4.html) - Eckpunkte zur Entkriminalisierung von Beförderungserschleichung (§ 265a StGB)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 277204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277204/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0179 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag nach de…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Eckpunkte Entkriminalisierung bestimmter Straftaten [#277204]
Datum
16. Mai 2023 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 145101#00002#0179 Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. April 2023 teile ich Ihnen Folgendes mit: 1. Bitte um Übersendung der „Eckpunkte zur Entkriminalisierung von Unfallflucht“: Sie nehmen hierzu auf den Pressartikel unter https://www.rnd.de/politik/marco-buschmann-fdp-will-unfallflucht-ohne-personenschaeden-entkriminalisieren-32VOJSVFKVBPVMYRWXKKM5HBU4.html Bezug, in dem aus einem Ministeriumspapier zitiert wird, das an Fachverbände mit der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 23. Mai 2023 verschickt wurde und das gleichzeitig in dem Pressartikel als „Eckpunktepapier“ bezeichnet wurde. Es handelt sich hierbei um das anliegende Schreiben von 12. April 2023 an Fachverbände zu einer möglichen Änderung des § 142 StGB (erste Anlage). Mit ähnlichem Schreiben vom 12. April 2023 wurden auch die Landesjustizverwaltungen beteiligt (zweite Anlage). Es handelt sich dabei um die in der von Ihnen in Bezug genommenen Presseberichterstattung genannten Ministeriumsschreiben an Fachverbände und die Landesjustizverwaltungen, die (nur) in den Medien als „Eckpunktepapier“ bezeichnet wurden. 2. Zu „Eckpunkte[n] zur Entkriminalisierung von Beförderungserschleichung (§ 265a StGB)“ liegen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen

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