„Eckpunkte für die Nutzung von Social Media in der Brandenburgischen Landesverwaltung“

„Eckpunkte für die Nutzung von Social Media in der Brandenburgischen Landesverwaltung“, die in der Drucksache Nr. 6/3411 erwähnt wurde oder eine ggf. neuere Version

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Eckpunkte für die Nutzung von Social Media in der Brandenburgischen Landesverwaltung“ [#21802]
Datum
11. Juni 2017 17:25
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
„Eckpunkte für die Nutzung von Social Media in der Brandenburgischen Landesverwaltung“, die in der Drucksache Nr. 6/3411 erwähnt wurde oder eine ggf. neuere Version
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in die „Eckpunkte für die Nutzung von Social Media in der Brandenburgischen Landesverwal…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: „Eckpunkte für die Nutzung von Social Media in der Brandenburgischen Landesverwaltung“ [#21802]
Datum
13. Juni 2017 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die „Eckpunkte für die Nutzung von Social Media in der Brandenburgischen Landesverwaltung“ fallen in die Zuständigkeit der Staatskanzlei des Landes Brandenburg. Ihr Antrag wurde von mir folglich an die Saatskanzlei weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern und für Kommunales
Antrag auf Akteneinsicht Ihr Schreiben vom 11.6.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Aw: „Eckpunkte für die Nutzung von Social Media in der Brandenburgischen Landesverwaltung“ [#21802]
Datum
20. Juni 2017 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Akteneinsicht Ihr Schreiben vom 11.6.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags vom 11.6.2017, der vom MIK zuständigkeitshalber an die Staatskanzlei abgegeben wurde. Sie baten um Mitteilung für den Fall, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten anfallen. Auch wenn es sich aus Ihrer Sicht nur um einen einfachen - kostenfreien - Fall handelt, kann der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht hinreichend genug eingeschätzt werden, um die voraussichtlich anfallenden Kosten (Gebühren und Auslagen) konkret benennen zu können. Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) sieht aber vor, dass für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Kosten erhoben werden (§ 10 Nr. 1 AIG). Aus rechtlichen Gründen ist die Beantwortung Ihres Antrags in elektronischer Form über das Internetportal "fragdenstaat.de" nicht möglich. Die Bescheidung eines Antrags auf Akteneinsicht nach dem AIG des Landes Brandenburg stellt einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVgG) dar. Ein Verwaltungsakt ist "demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird" (§ 41 Nr. 1 VwVfG). Für die Zustellung des Bescheids bitte ich Sie daher um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen