Eckpunkte zur Reform des Namensrechts

Aus persönlichen Gründen möchte ich mir einen zweiten Vornamen eintragen lassen und wollte mich daher über den Stand des o.g. Gesetzesentwurfs informieren. Ist dieser bereits vom Tisch oder wird die kommende Bundesregierung weiter darüber entscheiden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus persönlichen …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eckpunkte zur Reform des Namensrechts [#231462]
Datum
20. Oktober 2021 15:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus persönlichen Gründen möchte ich mir einen zweiten Vornamen eintragen lassen und wollte mich daher über den Stand des o.g. Gesetzesentwurfs informieren. Ist dieser bereits vom Tisch oder wird die kommende Bundesregierung weiter darüber entscheiden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231462/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
211020, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Eckpunkte zur Reform des Namensrechts [#231462] - Wahl und Eintrag eines zweiten Vornamens
Datum
21. Oktober 2021 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2021. Auch wenn Ihre Anfrage unter Berufung auf das IFG erfolgt, kann sie nicht als solche behandelt werden, da Sie lediglich eine Sachauskunft erbitten. Aus diesem Grunde wurde Ihr Anliegen an das Referat Bürgerkommunikation abgegeben. Zu Ihrem Anliegen verweise ich auf die nachstehende Pressemitteilung. Dort ist nachzulesen, dass das Eckpunktepapier einer Expertengruppe zur Reform des Namensrechts im März 2020 vorgestellt wurde; die Gesetzesänderung jedoch erst für die nächste Legislatur vorgesehen ist. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/namensrecht.html Es würde mich freuen, wenn Ihnen diese Information weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen