ECTS Beschränkungen pro Semester an Fachhochschulen

Laut meiner aktuellen Hochschule (IU Internationale Hochschule) gibt es pro Semester eine ECTS-Beschränkung von 30 Credit Points. Das bedeutet, werden die Module innerhalb eines Semester schneller abgearbeitet, so ist die Buchung neuer Module - bspw. aus den darauffolgenden Semestern - aufgrund dieser Beschränkung nicht möglich. Erst mit dem Beginn des neuen Semesters werden dem Studierenden 30 ECTS Punkte zum Buchen weiterer Kurse gutgeschrieben.

Begründet wird dies damit, dass diese Beschränkung gesetzlich vorgeschrieben ist. Könnten Sie mir daher den entsprechenden Gesetzestext vorlegen, aus welchem herausgeht, dass pro Semester nur Module mit insgesamt 30 ECTS belegt werden können?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ECTS Beschränkungen pro Semester an Fachhochschulen [#253531]
Datum
18. Juli 2022 16:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut meiner aktuellen Hochschule (IU Internationale Hochschule) gibt es pro Semester eine ECTS-Beschränkung von 30 Credit Points. Das bedeutet, werden die Module innerhalb eines Semester schneller abgearbeitet, so ist die Buchung neuer Module - bspw. aus den darauffolgenden Semestern - aufgrund dieser Beschränkung nicht möglich. Erst mit dem Beginn des neuen Semesters werden dem Studierenden 30 ECTS Punkte zum Buchen weiterer Kurse gutgeschrieben. Begründet wird dies damit, dass diese Beschränkung gesetzlich vorgeschrieben ist. Könnten Sie mir daher den entsprechenden Gesetzestext vorlegen, aus welchem herausgeht, dass pro Semester nur Module mit insgesamt 30 ECTS belegt werden können?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253531/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
18. Juli 2022 16:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre u.a. E-Mail ist mir zugeleitet worden. Die IU Internationale Hochsc…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: ECTS Beschränkungen pro Semester an Fachhochschulen [#253531]
Datum
21. Juli 2022 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre u.a. E-Mail ist mir zugeleitet worden. Die IU Internationale Hochschule, auf die Sie in Ihrem u.a. Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) rekurrieren, hat ihren Hauptsitz seit dem Jahre 2019 in Erfurt und damit im Bundesland Thüringen. Die IU Internationale Hochschule ist dort mit Bescheid des Thüringischen Wissenschaftsministeriums vom 13.09.2019 gemäß §§ 122 ff. des Thüringer Hochschulgesetzes staatlich anerkannt worden. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrem Antrag (nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz) an das für die IU Internationale Hochschule zuständige Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), Max-Reger-Straße 4-8, 99096 Erfurt, Tel.: +49 361 57 37 11 999, Fax: +49 361 57 17 11 990, E-Mail-Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> (Postanschrift: Postfach 90 02 25, 99105 Erfurt) zu wenden. Freundliche Grüße