EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr << Antragsteller:in >>

würden Sie mir bitte den Permanent Weblink nennen wo die EEG Befreiten für 2014 (als auch vergangene und zukünftige Jahre) veröffentlicht sind. Sollte dieser nicht vorhanden sein so bitte ich darum diesen umgehend einzurichten.

Zusätzlich zum Unternehmen, die Rechtsform, den aktuellen und den aktuell befreiten Stromverbrauch. Sodann bitte auch die Information seit wann dieses Unternehmen befreit ist.

Bitte auch einen Link wo diese Daten in einem maschinenlesbaren Format abgegriffen werden können.

Nach Informationen der FAZ werden die Bescheide derzeit versendet. Ggf bekommen Sie diese Übersicht vom BAFA.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft...

Diese Daten sind bekannt und sollten umgehend offengelegt werden.

In einem zweiten Schritt (das sollte innerhalb 8 Wochen machbar sein) bitte die Nennung der Bewilligungsgrundes, den Namen dessen der den Antrag bewilligt hat als auch Informationen über Wettbewerber, (in Deutschland, Europa und auch Weltweit). Für die deutschen Wettbewerber bitte auch die Information ob diese auch EEG befreit sind bzw. ob die Wettbewerber den Strom selbst produzieren und deshalb keine EEG Abgabe bezahlen müssen.

Sodann bitte der Exportanteil der befreiten Unternehmen, der deutsche und der weltweite Marktanteil der Unternehmen.

Zuguterletzt erbitte ich Informationen wie viele Person (umgerechtet auf Vollzeitarbeitsplätze) bei den Behörden mit dieser Thematik beschäftigt sind.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Anmerkung: Diese Anfrage wurde an die Bundesnetzagentur gestellt. Über die Pressestelle kam telefonisch die Rückmeldung dass diese Daten/Informationen dort nicht vorliegen und die Daten bei der BAFA zu beschaffen sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2013
  • Frist
    14. Januar 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem …
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164]
Datum
12. Dezember 2013 09:09
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, würden Sie mir bitte den Permanent Weblink nennen wo die EEG Befreiten für 2014 (als auch vergangene und zukünftige Jahre) veröffentlicht sind. Sollte dieser nicht vorhanden sein so bitte ich darum diesen umgehend einzurichten. Zusätzlich zum Unternehmen, die Rechtsform, den aktuellen und den aktuell befreiten Stromverbrauch. Sodann bitte auch die Information seit wann dieses Unternehmen befreit ist. Bitte auch einen Link wo diese Daten in einem maschinenlesbaren Format abgegriffen werden können. Nach Informationen der FAZ werden die Bescheide derzeit versendet. Ggf bekommen Sie diese Übersicht vom BAFA. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft... Diese Daten sind bekannt und sollten umgehend offengelegt werden. In einem zweiten Schritt (das sollte innerhalb 8 Wochen machbar sein) bitte die Nennung der Bewilligungsgrundes, den Namen dessen der den Antrag bewilligt hat als auch Informationen über Wettbewerber, (in Deutschland, Europa und auch Weltweit). Für die deutschen Wettbewerber bitte auch die Information ob diese auch EEG befreit sind bzw. ob die Wettbewerber den Strom selbst produzieren und deshalb keine EEG Abgabe bezahlen müssen. Sodann bitte der Exportanteil der befreiten Unternehmen, der deutsche und der weltweite Marktanteil der Unternehmen. Zuguterletzt erbitte ich Informationen wie viele Person (umgerechtet auf Vollzeitarbeitsplätze) bei den Behörden mit dieser Thematik beschäftigt sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Anmerkung: Diese Anfrage wurde an die Bundesnetzagentur gestellt. Über die Pressestelle kam telefonisch die Rückmeldung dass diese Daten/Informationen dort nicht vorliegen und die Daten bei der BAFA zu beschaffen sind. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen gewünschten Daten stehen unter http://www.bafa.de/bafa/de/en…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164]
Datum
20. Dezember 2013 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<< Anrede >> die von Ihnen gewünschten Daten stehen unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/beso… zur Verfügung. Die Daten für 2014 werden ergänzt, sobald sie vollständig vorliegen. Bewilligungsgrund ist in allen Fällen das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen nach §§ 40 ff. EEG. Die Namen der Mitarbeiter des Bundesamtes, die die Anträge bearbeitet haben, kann ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht nennen. Informationen über die Wettbewerber der antragstellenden Unternehmen werden beim BAFA nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Dies gilt auch für Informationen wie den Exportanteil der befreiten Unternehmen oder den deutschen und den weltweiten Marktanteil der Unternehmen. Beim BAFA sind derzeit mit der Besonderen Ausgleichsregelung 50 Mitarbeiter (Teilzeit/Vollzeit) beschäftigt. Eine Angabe in Vollzeitstellen würde zusätzlichen Ermittlungsaufwand erfordern, weshalb ich Ihnen im Rahmen des IFG diese Auskunft nicht erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontr…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164]
Datum
20. Dezember 2013 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle teilt Ihnen hierzu mit: Die von Ihnen gewünschten Daten stehen unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/beso… zur Verfügung. Die Daten für 2014 werden ergänzt, sobald die Antragsbearbeitung für das Begrenzungsjahr 2014 abgeschlossen ist und die Daten vollständig vorliegen. Bewilligungsgrund ist in allen Fällen das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen nach ** 40 ff. EEG. Die Namen der Mitarbeiter des Bundesamtes, die die Anträge bearbeitet haben, kann ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht nennen. Informationen über die Wettbewerber der antragstellenden Unternehmen werden beim BAFA nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Dies gilt auch für Informationen wie den Exportanteil der befreiten Unternehmen oder den deutschen und den weltweiten Marktanteil der Unternehmen. Beim BAFA sind derzeit mit der Besonderen Ausgleichsregelung 50 Mitarbeiter (Teilzeit/Vollzeit) beschäftigt. Eine Angabe in Vollzeitstellen würde zusätzlichen Ermittlungsaufwand erfordern, weshalb ich Ihnen im Rahmen des IFG diese Auskunft nicht erteilen kann. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bereitstellung der Informationen bis 2013. Bis wann ist mit de…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164] [#5164]
Datum
20. Dezember 2013 16:25
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bereitstellung der Informationen bis 2013. Bis wann ist mit den Daten für 2014 zu rechnen ? (In der FAZ wurde vor einer guten Woche berichtet dass die Bescheide versendet worden sind. Wenn Unternehmen hier nicht aufgeführt sind, diese jedoch unter starkem internationalen Wettbewerb stehen, darf dann vermutet werden dass diese den Strom selbst kostengünstig produzieren (z.B. BASF Ludwigshafen und andere; BASF Rudolstadt und Lena sind aufgeführt) ? Bezüglich neu aufgenommen Befreiungen, als auch nicht mehr befreiten Unternehmen (u.a. Wasserversorger) bin ich zuversichtlich dass in den nächsten Wochen entsprechende Personen diese Auswertungen erstellen erstellen werden. Ansonsten wird diese Frage nochmals aufkommen. Spätestens dann wird die Anfrage nochmals gegengeprüft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend einige exemplarische Fragen: Wie begründet suche die Befreiung für: …
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antw: EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164] [#5164] [#5164]
Datum
20. Dezember 2013 16:53
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend einige exemplarische Fragen: Wie begründet suche die Befreiung für: - Bremer Tageszeitungen AG - Bruckmann Tiefdruck GmbH & Co. KG ? Speziell Tageszeitungen stehen doch nicht im Internationalen Wettbewerb ? Wie die Befreiung für nationale Schienenbahnen (z.B. Chemnitzer Verkehrs- Aktiengesellschaft, DB Schenker Rail Deutschland AG). Diese Leistungen können doch nicht im Ausland erbracht werden (speziell ÖPNV) ? Darf bei Exxon vermutet werden dass diese Tätigkeiten im Ausland möglich sind ? Sind die Abnehmer über direkte Gasleitungen angebunden ? Lassen sich die Leistungen von Max Bögl Roh- und Baustoffe GmbH & Co. einfach ins Ausland verlagern bzw. können bei diesen, vermutlich sehr transportintensiven Tätigkeiten, Ausländische Unternehmen die Waren ins Land verbringen ? Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. In der Besonderen…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: AW: Antw: EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164] [#5164] [#5164]
Datum
8. Januar 2014 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. In der Besonderen Ausgleichsregelung ist die Frage, ob ein antragstellendes Unternehmen des produzierenden Gewerbes sich im internationalen Wettbewerb befindet, keine tatbestandliche Bescheidungsvoraussetzung, sondern nur um eine Gesetzeszielbestimmung. Schienenbahnen müssen sich nicht in einem internationalen, sondern in einem intermodalen Wettbewerb befinden. Dies wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder verkannt. Im übrigen nimmt das BAFA nicht zu den Belangen einzelner Antragsteller Stellung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfr…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164] [#5164] [#5164] [#5164]
Datum
15. Januar 2014 23:58
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat)" vom 12.12.2013 (#5164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für die Zusendung der Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.01.2014/12.12.2013 bi…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164] [#5164] [#5164] [#5164]
Datum
5. Februar 2014 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, für die Zusendung der Antwort auf Ihre Anfrage vom 15.01.2014/12.12.2013 bitte ich Sie mir Ihre Adresse mitzuteilen. Die Antwort wird Ihnen anschließend per Post zugesandt. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfr…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat) [#5164] [#5164] [#5164] [#5164]
Datum
5. Februar 2014 20:45
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat)" vom 12.12.2013 (#5164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bezüglich der Rückfrage wegen der Postadresse, ich kann keinen Grund erkennen weshalb die Daten nicht für alle Bürger offen einsehbar veröffentlicht werden sollen. Sofern Sie es immer noch nicht veröffentlichen wollen, dann nennen Sie mir und allen anderen Bürgern bitte konkrete und plausible Gründe weshalb diese Daten nur an mich per Briefpost gesandt werden sollen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre E-Mail vom 05.02.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrer o. g. E-Mail vom 05.02.2014 wünschen Si…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre E-Mail vom 05.02.2014
Datum
6. Februar 2014 09:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
233,2 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrer o. g. E-Mail vom 05.02.2014 wünschen Sie keine Zusendung per Briefpost sondern per E-Mail. (Korrekterweise hätte ich einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid erlassen müssen, vgl. § 43 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 70 i. V. m. § 58 Verwaltungsgerichtsordnung). Die Pressestelle hat mich gestern gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Daher sende ich Ihnen mein Schreiben vom 29.01.2014 nun als Scan zu und hoffe, dass Sie damit einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 05.02.2014 [#5164] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "E…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 05.02.2014 [#5164]
Datum
12. Februar 2014 21:12
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EEG Betreiungen - Namen etc (erneute Anfrage nachdem die Bundesnetzagentur diese Daten nicht hat)" vom 12.12.2013 (#5164) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antw: AW: Ihre E-Mail vom 05.02.2014 [#5164] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückfrage…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: AW: Ihre E-Mail vom 05.02.2014 [#5164]
Datum
13. Februar 2014 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
226,9 KB
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Das BAFA teilt Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bereits am 06.02.2014 beantwortet und per E-Mail an Sie verschickt wurde. Falls diese nicht bei Ihnen eingetroffen sein sollte, entschuldigen Sie dies bitte. Dem Anhang können Sie die E-Mail vom 06.02.2014 nochmals entnehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bezugnehmend auf die Pressemitteilungen (http://www.bafa.de/bafa/de/presse/pressemitteilungen/index.html) vom 11.02.2014 und vom 12.02.2014 die Statistische Auswertung zur Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2014 veröffentlicht. Dieses Dokument finden Sie auf folgendem Link: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/statistische_auswertungen/index.html Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen