EFAS Notifications Starkregen Juli 2021

nach Angabe des EFAS wurden vom 11.07.2021 bis zum 15.07.2021 mehrere formelle und informelle (flash) flood notifications für das Abflussgebiet Rhein, in dem auch das Ahrtal liegt, ausgestellt. Diese werden durch das EFAS nicht selbst veröffentlicht, dies obliegt der zuständigen nationalen Stelle. Als für Bevölkerungswarnung zuständiges Bundesamt wende ich mich daher an Sie, da Ihnen diese Meldungen trotz regionaler Zuständigkeit des Bundeslandes Rheinland-Pfalz sehr wahrscheinlich vorliegen. Nach bald drei Jahren nach Ereignis und Abschluss der meisten Ermittlungen zum katastrophalen Hochwasser möchte ich daher nun öffentliches und wissenschaftliches Interesse an diesen Meldungen im Sinne des IFG geltend machen und Sie bitten, diese Meldungen zugänglich zu machen.

Warte auf Antwort

  • Datum
    19. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach Angabe des EFAS wurden vom 11.07…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EFAS Notifications Starkregen Juli 2021 [#306755]
Datum
19. April 2024 11:06
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach Angabe des EFAS wurden vom 11.07.2021 bis zum 15.07.2021 mehrere formelle und informelle (flash) flood notifications für das Abflussgebiet Rhein, in dem auch das Ahrtal liegt, ausgestellt. Diese werden durch das EFAS nicht selbst veröffentlicht, dies obliegt der zuständigen nationalen Stelle. Als für Bevölkerungswarnung zuständiges Bundesamt wende ich mich daher an Sie, da Ihnen diese Meldungen trotz regionaler Zuständigkeit des Bundeslandes Rheinland-Pfalz sehr wahrscheinlich vorliegen. Nach bald drei Jahren nach Ereignis und Abschluss der meisten Ermittlungen zum katastrophalen Hochwasser möchte ich daher nun öffentliches und wissenschaftliches Interesse an diesen Meldungen im Sinne des IFG geltend machen und Sie bitten, diese Meldungen zugänglich zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306755/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkeru…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN] EFAS Notifications Starkregen Juli 2021 [#306755]
Datum
19. April 2024 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.   Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 19.04.2024.   Wir befinden uns derzeit in der internen Auswertung zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Wir sind bemüht, dass der beantragte Informationszugang ohne Erhebung von Gebühren innerhalb eines Monats erfolgt.   Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen