Effektivität des Einsatzes der Luca App zur Kontaktverfolgung

In wie vielen Fällen hat das Gesundheitsamt seit der Einführung der Kontaktverfolgung mittels Luca-App im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Kreises Stormarn Daten zu möglichen Kontaktpersonen von Infizierten Nutzern angefordert?
In wie vielen Fällen haben die angefragten Stellen die angeforderten Daten geliefert?
Wie viele Kontaktpersonen wurden daraufhin vom Gesundheitsamt über die Risikokontakte informiert?
Erfolgte die Information in diesen Fällen wiederum über die Luca App oder auf anderen Wegen?
Wie lange dauert es im Schnitt, bis Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt auf Basis von Daten aus der Luca-App über Risiko-Kontakte mit Infizierten informiert werden?

Aufgrund meiner eigenen Erfahrung bei dem Besuch von Einrichtungen, die die Nutzung der Luca-App anbieten, muss ich davon ausgehen, dass in vielen Fällen von den Betreibern überhaupt nicht darauf geachtet wird, ob die Besucher die App auch tatsächlich einsetzen. In etlichen Fällen sind mit Besucher aufgefallen, die die App offensichtlich nicht nutzten, den Betreibern gegenüber aber sehr wohl erklärt haben, sie hätten sich registriert. Eine Überprüfung findet offensichtlich regelmäßig durch einige Betreiber nicht statt.

Liegen dem Gesundheitsamt Daten dazu vor, ob bei Überprüfungen der Betreiber Unregelmäßigkeiten auffällig geworden sind?
Überprüft das Gesundheitsamt selbst, ob die Betreiber ihrer Verpflichtung nachkommen, die Registrierung sicherzustellen?
Falls das Gesundheitsamt solche Überprüfungen nicht vornimmt, welche Stelle ist dann dafür zuständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Florian Mösch
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vielen Fäl…
An Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt Details
Von
Florian Mösch
Betreff
Effektivität des Einsatzes der Luca App zur Kontaktverfolgung [#225804]
Datum
29. Juli 2021 15:33
An
Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen hat das Gesundheitsamt seit der Einführung der Kontaktverfolgung mittels Luca-App im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Kreises Stormarn Daten zu möglichen Kontaktpersonen von Infizierten Nutzern angefordert? In wie vielen Fällen haben die angefragten Stellen die angeforderten Daten geliefert? Wie viele Kontaktpersonen wurden daraufhin vom Gesundheitsamt über die Risikokontakte informiert? Erfolgte die Information in diesen Fällen wiederum über die Luca App oder auf anderen Wegen? Wie lange dauert es im Schnitt, bis Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt auf Basis von Daten aus der Luca-App über Risiko-Kontakte mit Infizierten informiert werden? Aufgrund meiner eigenen Erfahrung bei dem Besuch von Einrichtungen, die die Nutzung der Luca-App anbieten, muss ich davon ausgehen, dass in vielen Fällen von den Betreibern überhaupt nicht darauf geachtet wird, ob die Besucher die App auch tatsächlich einsetzen. In etlichen Fällen sind mit Besucher aufgefallen, die die App offensichtlich nicht nutzten, den Betreibern gegenüber aber sehr wohl erklärt haben, sie hätten sich registriert. Eine Überprüfung findet offensichtlich regelmäßig durch einige Betreiber nicht statt. Liegen dem Gesundheitsamt Daten dazu vor, ob bei Überprüfungen der Betreiber Unregelmäßigkeiten auffällig geworden sind? Überprüft das Gesundheitsamt selbst, ob die Betreiber ihrer Verpflichtung nachkommen, die Registrierung sicherzustellen? Falls das Gesundheitsamt solche Überprüfungen nicht vornimmt, welche Stelle ist dann dafür zuständig?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Mösch Anfragenr: 225804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225804/ Postanschrift Florian Mösch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Mösch
Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kommt es zurzeit im Fachdienst Gesundheit zu erheblichen Verzögerungen bei …
Von
Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: [EXTERN] Effektivität des Einsatzes der Luca App zur Kontaktverfolgung [#225804]
Datum
29. Juli 2021 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kommt es zurzeit im Fachdienst Gesundheit zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Nachrichten. Wir arbeiten unter Hochdruck an Ihren Hinweisen, Fragen und Anträgen rund um das Thema Covid-19. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie auf Nachfragen nach dem Bearbeitungsstatus möglichst verzichten. Wir nehmen jede Anfrage ernst und bearbeiten sie so schnell es geht! Viele hilfreiche Hinweise entnehmen Sie unserer Website ( www.kreis-stormarn.de) sowie dem Corona-Landesportal ( https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html ). Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kommt es zurzeit im Fachdienst Gesundheit zu erheblichen Verzögerungen bei …
Von
Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: [EXTERN] Effektivität des Einsatzes der Luca App zur Kontaktverfolgung [#225804]
Datum
29. Juli 2021 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kommt es zurzeit im Fachdienst Gesundheit zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Nachrichten. Wir arbeiten unter Hochdruck an Ihren Hinweisen, Fragen und Anträgen rund um das Thema Covid-19. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie auf Nachfragen nach dem Bearbeitungsstatus möglichst verzichten. Wir nehmen jede Anfrage ernst und bearbeiten sie so schnell es geht! Viele hilfreiche Hinweise entnehmen Sie unserer Website ( www.kreis-stormarn.de) sowie dem Corona-Landesportal ( https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html ). Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Mösch, der Einfachheit halber beantworte ich Ihre Fragen in der Ursprungsmail. Mit freundlic…
Von
Landkreis Stormarn - Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt
Betreff
Effektivität des Einsatzes der Luca App zur Kontaktverfolgung [#225804]
Datum
5. August 2021 16:40
Status
Sehr geehrter Herr Mösch, der Einfachheit halber beantworte ich Ihre Fragen in der Ursprungsmail. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Fachdienst Gesundheit Gebäude [geschwärzt], Raum [geschwärzt] Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe Tel.: 04531 / [geschwärzt] Fax: 04531 / [geschwärzt] [geschwärzt] www.kreis-stormarn.de Von: "Florian Mösch [#225804]" <[geschwärzt]> An: gesundheitsamt@kreis-stormarn.de Datum: 29.07.2021 15:33 Betreff: [EXTERN] Effektivität des Einsatzes der Luca App zur Kontaktverfolgung [#225804] Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vielen Fällen hat das Gesundheitsamt seit der Einführung der Kontaktverfolgung mittels Luca-App im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Kreises Stormarn Daten zu möglichen Kontaktpersonen von Infizierten Nutzern angefordert? Das Gesundheitsamt hat in zwei Fällen Daten zu möglichen Kontaktpersonen über die Luca-App angefordert. In wie vielen Fällen haben die angefragten Stellen die angeforderten Daten geliefert? Es wurden keine Daten geliefert Wie viele Kontaktpersonen wurden daraufhin vom Gesundheitsamt über die Risikokontakte informiert? und demzufolge keine Kontaktpersonen informiert. Erfolgte die Information in diesen Fällen wiederum über die Luca App oder auf anderen Wegen? Wie lange dauert es im Schnitt, bis Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt auf Basis von Daten aus der Luca-App über Risiko-Kontakte mit Infizierten informiert werden? Mangels Erfahrung können von uns keine Angaben dazu gemacht werden, wie lange es dauert, bis Kontaktpersonen auf Basis von Daten aus der Luca-App informiert werden. Aufgrund meiner eigenen Erfahrung bei dem Besuch von Einrichtungen, die die Nutzung der Luca-App anbieten, muss ich davon ausgehen, dass in vielen Fällen von den Betreibern überhaupt nicht darauf geachtet wird, ob die Besucher die App auch tatsächlich einsetzen. In etlichen Fällen sind mit Besucher aufgefallen, die die App offensichtlich nicht nutzten, den Betreibern gegenüber aber sehr wohl erklärt haben, sie hätten sich registriert. Eine Überprüfung findet offensichtlich regelmäßig durch einige Betreiber nicht statt. Liegen dem Gesundheitsamt Daten dazu vor, ob bei Überprüfungen der Betreiber Unregelmäßigkeiten auffällig geworden sind? Nein. Überprüft das Gesundheitsamt selbst, ob die Betreiber ihrer Verpflichtung nachkommen, die Registrierung sicherzustellen? Nein. Falls das Gesundheitsamt solche Überprüfungen nicht vornimmt, welche Stelle ist dann dafür zuständig? Die örtliche Ordnungsbehörde ist für die Überprüfung zuständig. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Mösch Anfragenr: 225804 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Florian Mösch [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]