ehehmaliges Pflegeheim Edelstein Schriesheim
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir die Unterlagen über das ehemalige Pflegeheim Edelstein und Nebengebäude im Zeitraum vom 01.01.2016-heute zu, die folgenden Informationen haben:
- Grundfläche und Raumaufteilungen aller Etagen (sowohl den ist Zustand, als auch Sanierungspläne mit geplantem Aus- und Umbau)
- Brandschutzzustand
- Zustand der Sanitäranlage
- Zustand der Elektroinstallation
- Zustand der Heizanlage
- Zustand Gebäudesubstanz und Dach
- Sonstige Sicherheitsrelevante Mängel und Mängel die gesundheitsschädlich sein können
- bisher entstandene Kosten und Kostenvoranschläge
- Entsorgung der Möbel
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum23. Februar 2023
-
25. März 2023
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- ehehmaliges Pflegeheim Edelstein Schriesheim [#271232]
- Datum
- 23. Februar 2023 13:06
- An
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Betreff
- Anfragenr: 271232
- Datum
- 15. März 2023 06:57
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Betreff
- WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 15. März 2023 11:42
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz [#271232]
- Datum
- 19. März 2023 08:25
- An
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Betreff
- AW: WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz [#271232]
- Datum
- 20. März 2023 10:25
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „ehehmaliges Pflegeheim Edelstein Schriesheim“ [#271232]
- Datum
- 21. März 2023 10:32
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 21. März 2023 10:40
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 21. März 2023 Az: 0221.4-15/420
- Datum
- 30. März 2023 13:02
- Status
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- Von
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
- Betreff
- Anfrage nach LIFG
- Datum
- 6. April 2023 12:03
- Status
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