ehehmaliges Pflegeheim Edelstein Schriesheim

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir die Unterlagen über das ehemalige Pflegeheim Edelstein und Nebengebäude im Zeitraum vom 01.01.2016-heute zu, die folgenden Informationen haben:

- Grundfläche und Raumaufteilungen aller Etagen (sowohl den ist Zustand, als auch Sanierungspläne mit geplantem Aus- und Umbau)
- Brandschutzzustand
- Zustand der Sanitäranlage
- Zustand der Elektroinstallation
- Zustand der Heizanlage
- Zustand Gebäudesubstanz und Dach
- Sonstige Sicherheitsrelevante Mängel und Mängel die gesundheitsschädlich sein können
- bisher entstandene Kosten und Kostenvoranschläge
- Entsorgung der Möbel

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ehehmaliges Pflegeheim Edelstein Schriesheim [#271232]
Datum
23. Februar 2023 13:06
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir die Unterlagen über das ehemalige Pflegeheim Edelstein und Nebengebäude im Zeitraum vom 01.01.2016-heute zu, die folgenden Informationen haben:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Grundfläche und Raumaufteilungen aller Etagen (sowohl den ist Zustand, als auch Sanierungspläne mit geplantem Aus- und Umbau)<< Antragsteller:in >> - Brandschutzzustand<< Antragsteller:in >> - Zustand der Sanitäranlage<< Antragsteller:in >> - Zustand der Elektroinstallation<< Antragsteller:in >> - Zustand der Heizanlage<< Antragsteller:in >> - Zustand Gebäudesubstanz und Dach<< Antragsteller:in >> - Sonstige Sicherheitsrelevante Mängel und Mängel die gesundheitsschädlich sein können<< Antragsteller:in >> - bisher entstandene Kosten und Kostenvoranschläge << Antragsteller:in >> - Entsorgung der Möbel<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271232/
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Anfragenr: 271232 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, in Bezug auf Ihre o.g. Anfrage möchten wir Sie bitten, sich an…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
Anfragenr: 271232
Datum
15. März 2023 06:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, in Bezug auf Ihre o.g. Anfrage möchten wir Sie bitten, sich an das Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises als untere Aufnahmebehörde unter <<E-Mail-Adresse>> zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 23.02.2023 …
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
15. März 2023 11:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 23.02.2023 wurde an das Ordnungsamt des Rhein-Neckar-Kreises weitergeleitet. Sie berufen sich bei Ihrer Anfrage u.a. auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) sowie auf einige andere Rechtsgrundlagen. Zur Überprüfung Ihrer Antragsberechtigung u.a. nach dem LIFG benötigen wir daher noch Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre genaue Anschrift. Anonyme Anträge können nicht beantwortet werden. Teilen Sie uns daher bitte noch Ihre Adressdaten mit. Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Donnerstag, 23. Februar 2023 13:07 An: Poststelle LRARNKHD <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: ehehmaliges Pflegeheim Edelstein Schriesheim [#271232] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir die Unterlagen über das ehemalige Pflegeheim Edelstein und Nebengebäude im Zeitraum vom 01.01.2016-heute zu, die folgenden Informationen haben: - Grundfläche und Raumaufteilungen aller Etagen (sowohl den ist Zustand, als auch Sanierungspläne mit geplantem Aus- und Umbau) - Brandschutzzustand - Zustand der Sanitäranlage - Zustand der Elektroinstallation - Zustand der Heizanlage - Zustand Gebäudesubstanz und Dach - Sonstige Sicherheitsrelevante Mängel und Mängel die gesundheitsschädlich sein können - bisher entstandene Kosten und Kostenvoranschläge - Entsorgung der Möbel Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz [#271232] Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. …
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz [#271232]
Datum
19. März 2023 08:25
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Warum ist eine anonyme Weitergabe der Unterlagen nicht möglich? Sollte es für eine Rechnungsstellung nötig sein, weil Gebühren entstehen, möchte ich vorher die Höhe der Gebühren erfahren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271232/
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
AW: WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz [#271232] Sehr << Antragsteller:in >> mit Anträgen n…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
AW: WG: Antrag Landesinformationsfreiheitsgesetz [#271232]
Datum
20. März 2023 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Anträgen nach dem LIFG, aber auch bei Anträgen nach UIG und VIG (beides hier nicht einschlägig), wird ein förmliches Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt. So wird dem Antrag mit einem Verwaltungsakt entsprochen und die begehrten Auskünfte erteilt oder er wird mit rechtsbehelfsfähigem Verwaltungsakt abgelehnt. Bereits daraus ergibt sich, dass der Antrag nicht anonym gestellt werden kann. Eine anonyme Bearbeitung kann aber auch deshalb nicht erfolgen, weil ohne Identität der Antrag stellenden Person weder die Antragsberechtigung nach § 1 Abs.2 in Verbindung mit § 3 Avbs.1 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ehehmaliges Pflegeheim Edelstein Schriesheim“ [#271232]
Datum
21. März 2023 10:32
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/271232/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil laut https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/12/IF_Praxisratgeber_neu_online.pdf Seite 68 muss ich meine Anonymität nicht aufgeben, außer es entstehen Kosten. Dann wird zur Rechnungsstellung mein Name und Adresse benötigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 271232.pdf Anfragenr: 271232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271232/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 21. März 2023 Az: 0221.4-15/420 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihr Schreiben vom 21. März 2023 Az: 0221.4-15/420
Datum
30. März 2023 13:02
Status
geschwärzt
695,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Anfrage nach LIFG Mit freundlichen Gr??en
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
Anfrage nach LIFG
Datum
6. April 2023 12:03
Status
1,2 MB
368,2 KB
760,4 KB
1,1 MB
1,8 MB
585,4 KB
1,3 MB
1,2 MB
723,7 KB
992,7 KB
388,7 KB
976,6 KB
59,7 KB
1,2 MB
750,5 KB
70,0 KB
605,3 KB
1,1 MB
635,3 KB
1,0 MB
Mit freundlichen Gr??en

Dokumente