Ehemalige Kreisberufsschule Ebern

Der Landkreis Haßberge verkauft die ehemalige Kreisberufsschule in Ebern an die Stadt Ebern. Vor dem Verkauf will der Landkreis Haßberge das Berufsschulgebäude abreißen lassen. „Das Schulgebäude soll einem Kindergartenneubau und einem groß angelegten Wohnungsbauprojekt weichen.“

Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1954, dürfte sich wegen nur weniger Pinselstrich-Renovierungen in einem weitgehend original erhaltenen Zustand befinden und übt stadtbildprägende Funktion aus. Zusammen mit der ebenfalls aus den 50er-Jahren stammenden ehemaligen Landwirtschaftsschule (heute Schreinermeisterschule) bilden die beiden Schulen ein städtebauliches Ensemble, das Ebern als damalige Kreisstadt architektonisch charakterisiert(e).

Quellen: infranken.de, 23.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/umbau-fuer-neue-gruppe;art217,3266101 und infranken.de, 02.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/die-berufschule-weicht-eberns-zukunftsplaenen;art217,3218880

Ich möchte wissen:

1. Ist dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bekannt, ob sich die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Haßberge mit der Frage beschäftigt hat, ob gegebenenfalls eine Schutzwürdigkeit der ehemaligen Kreisberufsschule Ebern aus denkmalpflegerischer Sicht vorliegt?

2. Wenn ja, wie sieht diese Einschätzung aus? Teilt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Einschätzung der unteren Denkmalschutzbehörde?

3. Wenn nein, müsste dann nicht trotzdem im Fall Ebern eine solche Einschätzung aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege getroffen werden?

4. Wie steht das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu der Frage, Gebäude aus den 50er-Jahren als erhaltenswerte Denkmäler einzustufen?

5. Besteht für die ehemalige Kreisberufsschule Ebern aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege die Möglichkeit, unter Denkmalschutz gestellt zu werden?

6. Wenn ja, wie müsste das Vorgehen dazu aussehen?

7. Sieht das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möglicherweise einen Interessenkonflikt der unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Haßberge, zumal der Landkreis Haßberge Eigentümer der ehemaligen Kreisberufsschule Ebern ist bzw. bald war?

Begründung: An dieser Information besteht ein öffentliches Interesse, weil die Lokalzeitungen hierüber schon berichtet hatten, aber die Fragen, die hier gestellt werden, nicht ausreichend bzw. nicht beantwortet wurden. Die Bürger/innen sollen sich ein exaktes Bild machen können, um gegebenenfalls ein Bürgerbegehren zum Erhalt des ehemaligen Berufsschulgebäudes einleiten zu können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2018
  • Frist
    27. September 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Landkreis …
An Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ehemalige Kreisberufsschule Ebern [#33121]
Datum
28. August 2018 02:49
An
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Landkreis Haßberge verkauft die ehemalige Kreisberufsschule in Ebern an die Stadt Ebern. Vor dem Verkauf will der Landkreis Haßberge das Berufsschulgebäude abreißen lassen. „Das Schulgebäude soll einem Kindergartenneubau und einem groß angelegten Wohnungsbauprojekt weichen.“ Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1954, dürfte sich wegen nur weniger Pinselstrich-Renovierungen in einem weitgehend original erhaltenen Zustand befinden und übt stadtbildprägende Funktion aus. Zusammen mit der ebenfalls aus den 50er-Jahren stammenden ehemaligen Landwirtschaftsschule (heute Schreinermeisterschule) bilden die beiden Schulen ein städtebauliches Ensemble, das Ebern als damalige Kreisstadt architektonisch charakterisiert(e). Quellen: infranken.de, 23.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/umbau-fuer-neue-gruppe;art217,3266101 und infranken.de, 02.03.2018, https://www.infranken.de/regional/hassberge/die-berufschule-weicht-eberns-zukunftsplaenen;art217,3218880 Ich möchte wissen: 1. Ist dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bekannt, ob sich die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Haßberge mit der Frage beschäftigt hat, ob gegebenenfalls eine Schutzwürdigkeit der ehemaligen Kreisberufsschule Ebern aus denkmalpflegerischer Sicht vorliegt? 2. Wenn ja, wie sieht diese Einschätzung aus? Teilt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege die Einschätzung der unteren Denkmalschutzbehörde? 3. Wenn nein, müsste dann nicht trotzdem im Fall Ebern eine solche Einschätzung aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege getroffen werden? 4. Wie steht das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu der Frage, Gebäude aus den 50er-Jahren als erhaltenswerte Denkmäler einzustufen? 5. Besteht für die ehemalige Kreisberufsschule Ebern aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege die Möglichkeit, unter Denkmalschutz gestellt zu werden? 6. Wenn ja, wie müsste das Vorgehen dazu aussehen? 7. Sieht das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möglicherweise einen Interessenkonflikt der unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Haßberge, zumal der Landkreis Haßberge Eigentümer der ehemaligen Kreisberufsschule Ebern ist bzw. bald war? Begründung: An dieser Information besteht ein öffentliches Interesse, weil die Lokalzeitungen hierüber schon berichtet hatten, aber die Fragen, die hier gestellt werden, nicht ausreichend bzw. nicht beantwortet wurden. Die Bürger/innen sollen sich ein exaktes Bild machen können, um gegebenenfalls ein Bürgerbegehren zum Erhalt des ehemaligen Berufsschulgebäudes einleiten zu können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir tragen gerne Informationen zu Ihren Fragen zusamm…
Von
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Betreff
AW: Ehemalige Kreisberufsschule Ebern [#33121]
Datum
30. August 2018 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir tragen gerne Informationen zu Ihren Fragen zusammen und senden Ihnen diese in Kürze zu. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des ehemaligen Landwirtschaftsschulgebäudes …
Von
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Betreff
AW: Ehemalige Kreisberufsschule Ebern [#33121]
Datum
25. September 2018 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des ehemaligen Landwirtschaftsschulgebäudes in der Mozartstraße 32 in Ebern. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Seit der Gründung des Amtes 1908 gehören die Führung der Denkmalliste und die Beratung von Institutionen und Bürgern zu den Hauptaufgaben des BLfD. Während das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege für alle fachlichen Fragen zuständig ist, ist der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Gerne äußern wir uns zu den Belangen, die das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege betreffen – in diesem Fall die Frage, ob das Gebäude als Baudenkmal in der Bayerischen Denkmalliste erfasst ist. Bislang ist dies nicht der Fall. Aussagekräftige Aufnahmen des Gebäudes, bevorzugt auch Innenaufnahmen, für eine Bewertung des betreffenden Bestands liegen uns nicht vor. Für eine Prüfung der Denkmaleigenschaft ist eine Ortseinsicht durchzuführen, bei der das Objekt zusammen mit dem Eigentümer, Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde und gegebenenfalls dem zuständigen Kreisheimatpfleger begangen wird. Erfüllen Gebäude die Voraussetzungen des Art. 1 Abs. 1 BayDSchG, besitzen sie also eine besondere Bedeutung (geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche), liegt ihre Erhaltung im Interesse der Allgemeinheit – wie bei anderen baulichen oder im Boden befindlichen Anlagen vergangener Zeit auch. Veränderungen unterliegen dann einem Erlaubnisvorbehalt. Die Bayerische Denkmalliste umfasst zahlreiche Bauten der 1950er-Jahre und Gebäude der noch jüngeren Vergangenheit, die die oben genannten Kriterien des Denkmalschutzgesetzes erfüllen. Dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ist nicht bekannt, ob sich die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Haßberge mit der Frage beschäftigt hat, ob die ehemalige Kreisberufsschule Ebern gegebenenfalls aus denkmalpflegerischer Sicht schützenswert ist. Wir bitten Sie, sämtliche auf die Untere Denkmalschutzbehörde bezogenen Fragen, insbesondere die Aspekte, die den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes betreffen, direkt an diese Behörde zu richten. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung der Fragen zur ehemaligen Kreisberufsschule …
An Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ehemalige Kreisberufsschule Ebern [#33121]
Datum
25. September 2018 23:39
An
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung der Fragen zur ehemaligen Kreisberufsschule in Ebern und für die freundlichen Hinweise. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in