ehemaliger Leuchtturm Brunsbüttelh

Hallo, gibt es noch Unterlagen über ehemalige Leuchtturmwärter des Leuchtturms Brunsbüttel aus den 50ger Jahren des letzten Jahrhunderts? Die Frage kam bei den Nachforschungen über die Familie auf, und ich meine mich zu erinnern dort in dieser Zeit einen Verwandten mütterlicherseits besucht zu haben. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
mit freundlichem Gruß Dieter Johannsen

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  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Dieter Johannsen
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An Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven Details
Von
Dieter Johannsen
Betreff
ehemaliger Leuchtturm Brunsbüttelh [#177259]
Datum
27. Januar 2020 17:07
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, gibt es noch Unterlagen über ehemalige Leuchtturmwärter des Leuchtturms Brunsbüttel aus den 50ger Jahren des letzten Jahrhunderts? Die Frage kam bei den Nachforschungen über die Familie auf, und ich meine mich zu erinnern dort in dieser Zeit einen Verwandten mütterlicherseits besucht zu haben. Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen. mit freundlichem Gruß Dieter Johannsen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Johannsen Anfragenr: 177259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177259 Postanschrift Dieter Johannsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Johannsen

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