Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee in der Hansastraße

- eine Begründung warum das o. G. Areal noch immer Denkmalgeschützt ist, obwohl keines der Objekte noch intakt/nutzbar ist
- konkrete Pläne zur künftigen Nutzung des Geländes
- anfallende laufende Unterhaltungskosten des Geländes
- geschätzte Abrisskosten der Objekte
- geschätzte Sanierungskosten der Objekte, um Wohnbarkeit zu erreichen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Immobilien Management GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee in der Hansastraße [#262863]
Datum
9. November 2022 16:31
An
Berliner Immobilien Management GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Begründung warum das o. G. Areal noch immer Denkmalgeschützt ist, obwohl keines der Objekte noch intakt/nutzbar ist - konkrete Pläne zur künftigen Nutzung des Geländes - anfallende laufende Unterhaltungskosten des Geländes - geschätzte Abrisskosten der Objekte - geschätzte Sanierungskosten der Objekte, um Wohnbarkeit zu erreichen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 262863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262863/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Immobilien Management GmbH
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal-"fragdenstaat.de" vom 09. November 202…
Von
Berliner Immobilien Management GmbH
Betreff
WG: Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee in der Hansastraße [#262863]
Datum
14. November 2022 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
37,0 KB


Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal-"fragdenstaat.de" vom 09. November 2022, die mir zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Ihr Interesse an dem Gelände des ehemaligen Kinderkrankenhauses können wir nachvollziehen. Leider können wir Ihnen keine aktuellen Entwicklungen zur weiteren Nutzung des Geländes bekanntgeben. Auch Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) können wir nicht nachkommen. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist keine Stelle der mittelbaren oder unmittelbaren öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin und unterliegt damit nicht der Auskunftspflicht nach §§ 1, 2 IFG, obwohl sie eine landeseigene Gesellschaft ist. Bei der BIM handelt es sich weder um eine Behörde, noch um eine sonstige öffentliche Stelle des Landes Berlin (§ 28 AZG). Die BIM ist nicht mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sondern ausschließlich privatrechtlich tätig. Die BIM unterliegt damit nicht dem Wirkungskreis des IFG. Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Rechtsauffassung in der Vergangenheit bestätigt. Ihrem Auskunftsersuchen können wir daher nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]