Eheschließung Kosten

Informationen zu den Kosten einer Eheschließung in Bremen.

Gemäß dem konkreten Fall, dass zwei Personen, beide gebürtige Bremer, in Bremen wohnhaft und ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzend, kinderlos, vorher noch nie verheiratet gewesen, ohne Namensänderung unter der Woche und innerhalb der Öffnungszeiten und Amtsräume heiraten wollen.

Wie viel kostet die Anmeldung zur Eheschließung?
Wie viel kostet die Prüfung der Ehefähigkeit?
Ist die Anmeldung und Prüfung ein Pauschalpreis und falls nicht, wie hoch sind die jeweiligen Einzelkosten?
Wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt und falls ja, welche Kosten fallen hierfür an?
Was wird für die Trauung an sich berechnet (zusätzlich zur Anmeldung und Prüfung)?
Wie viel kostet die Eheurkunde?
Welche Dokumente sind für die Eheschließung bzw. Anmeldung zur Eheschließung zwingend notwendig (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung etc.) und wie hoch sind die jeweiligen Kosten?
Sind sonstige Auszüge, Abschriften oder Einsichten in Melderegister, Geburtenregister, Personenstandsregister, Personenregister, Eheregister und Namensregister zwingend notwendig und falls ja, wie hoch sind die jeweiligen anfallenden Kosten hierfür?
Handelt es sich bei den Kosten für die Dokumente um Pauschal- oder Einzelpreise?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten…
An Standesamt Bremen-Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eheschließung Kosten [#277910]
Datum
3. Mai 2023 15:06
An
Standesamt Bremen-Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu den Kosten einer Eheschließung in Bremen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gemäß dem konkreten Fall, dass zwei Personen, beide gebürtige Bremer, in Bremen wohnhaft und ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzend, kinderlos, vorher noch nie verheiratet gewesen, ohne Namensänderung unter der Woche und innerhalb der Öffnungszeiten und Amtsräume heiraten wollen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wie viel kostet die Anmeldung zur Eheschließung? << Antragsteller:in >> Wie viel kostet die Prüfung der Ehefähigkeit? << Antragsteller:in >> Ist die Anmeldung und Prüfung ein Pauschalpreis und falls nicht, wie hoch sind die jeweiligen Einzelkosten? << Antragsteller:in >> Wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt und falls ja, welche Kosten fallen hierfür an? << Antragsteller:in >> Was wird für die Trauung an sich berechnet (zusätzlich zur Anmeldung und Prüfung)? << Antragsteller:in >> Wie viel kostet die Eheurkunde? << Antragsteller:in >> Welche Dokumente sind für die Eheschließung bzw. Anmeldung zur Eheschließung zwingend notwendig (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung etc.) und wie hoch sind die jeweiligen Kosten?<< Antragsteller:in >> Sind sonstige Auszüge, Abschriften oder Einsichten in Melderegister, Geburtenregister, Personenstandsregister, Personenregister, Eheregister und Namensregister zwingend notwendig und falls ja, wie hoch sind die jeweiligen anfallenden Kosten hierfür? << Antragsteller:in >> Handelt es sich bei den Kosten für die Dokumente um Pauschal- oder Einzelpreise? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277910/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Standesamt Bremen-Mitte
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#277910] auf I…
Von
Standesamt Bremen-Mitte
Betreff
AW: [EXTERN] Eheschließung Kosten [#277910]
Datum
22. Juni 2023 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#277910] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 03.05.2023. Frage: Wie viel kostet die Anmeldung zur Eheschließung? Antwort: Nicht die „Anmeldung“ ist gebührenpflichtig, sondern die Prüfung der Ehevoraussetzungen. Frage: Wie viel kostet die Prüfung der Ehefähigkeit? Antwort: Richtig muss es heißen „Prüfung der Ehevoraussetzungen“: Die Gebühr beträgt in dem genannten Fall 47,00 €. Frage: Ist die Anmeldung und Prüfung ein Pauschalpreis und falls nicht, wie hoch sind die jeweiligen Einzelkosten? Antwort: Siehe oben. Soweit ausländisches Recht zu beachten wäre, fallen höhere Gebühren an. Frage: Wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt und falls ja, welche Kosten fallen hierfür an? Antwort: Nein. Frage: Was wird für die Trauung an sich berechnet (zusätzlich zur Anmeldung und Prüfung)? Antwort: Die Eheschließung als solche ist gebührenfrei. Frage: Wie viel kostet die Eheurkunde? Antwort: 13,00 €. 7,00 € für ein zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird. Frage: Welche Dokumente sind für die Eheschließung bzw. Anmeldung zur Eheschließung zwingend notwendig (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung etc.) und wie hoch sind die jeweiligen Kosten? Antwort: Vorausgesetzt der o. g. Fall trifft zu, werden abgesehen vom Personalausweis oder Reisepass grundsätzlich keine weiteren Dokumente benötigt. Frage: Sind sonstige Auszüge, Abschriften oder Einsichten in Melderegister, Geburtenregister, Personenstandsregister, Personenregister, Eheregister und Namensregister zwingend notwendig und falls ja, wie hoch sind die jeweiligen anfallenden Kosten hierfür? Handelt es sich bei den Kosten für die Dokumente um Pauschal- oder Einzelpreise? Antwort: Vorausgesetzt der o. g. Fall trifft zu, werden abgesehen vom Personalausweis oder Reisepass grundsätzlich keine weiteren Dokumente benötigt. Abschließend möchte ich auf den in dieser Sache passenden Einträge im Serviceportal sowie zur Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV) im Transparenzportal aufmerksam machen: https://www.service.bremen.de/ehe-anmeldung-zur-eheschliessung-57117 https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/kostenverordnung-fuer-die-innere-verwaltung-inkostv-vom-20-august-2002-187114?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d. Mit freundlichen Grüßen