Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Kosten einer Eheschließung in Münster.
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Gemäß dem konkreten Fall, dass zwei Personen, beide gebürtige Münsteraner, in Münster wohnhaft und ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzend, kinderlos, vorher noch nie verheiratet gewesen, ohne Namensänderung unter der Woche und innerhalb der Öffnungszeiten und Amtsräume heiraten wollen.
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Wie viel kostet die Anmeldung zur Eheschließung?
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Wie viel kostet die Prüfung der Ehefähigkeit?
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Ist die Anmeldung und Prüfung ein Pauschalpreis und falls nicht, wie hoch sind die jeweiligen Einzelkosten?
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Wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt und falls ja, welche Kosten fallen hierfür an?
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Was wird für die Trauung an sich berechnet (zusätzlich zur Anmeldung und Prüfung)?
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Wie viel kostet die Eheurkunde?
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Welche Dokumente sind für die Eheschließung bzw. Anmeldung zur Eheschließung zwingend notwendig (z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung etc.) und wie hoch sind die jeweiligen Kosten?
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Sind sonstige Auszüge, Abschriften oder Einsichten in Melderegister, Geburtenregister, Personenstandsregister, Personenregister, Eheregister und Namensregister zwingend notwendig und falls ja, wie hoch sind die jeweiligen anfallenden Kosten hierfür?
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Handelt es sich bei den Kosten für die Dokumente um Pauschal- oder Einzelpreise?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 278523
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