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Eheschließungen mit weiblichen kambodschanischen Staatsbürgerinnen im Jahr 2019

Anfrage an: Auswärtiges Amt

-Anzahl ausgestellter Konsularbescheinigungen zwecks Eheschließung in Kambodscha zwischen Deutschen Männern und Kambodschanischen Frauen im Jahr 2019
-Anzahl der aufgrund der Konsularbescheinigung tatsächlich geschlossenen Ehen in der vorgenannten Gruppe im Jahr 2019.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Anzahl ausges…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eheschließungen mit weiblichen kambodschanischen Staatsbürgerinnen im Jahr 2019 [#181074]
Datum
22. Februar 2020 08:12
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Anzahl ausgestellter Konsularbescheinigungen zwecks Eheschließung in Kambodscha zwischen Deutschen Männern und Kambodschanischen Frauen im Jahr 2019 -Anzahl der aufgrund der Konsularbescheinigung tatsächlich geschlossenen Ehen in der vorgenannten Gruppe im Jahr 2019.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181074/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Eheschließungen mit kambodschanischen Staatsbürgerinnen 2019; Vg. 08…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Eheschließungen mit kambodschanischen Staatsbürgerinnen 2019; Vg. 085-2020
Datum
24. Februar 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Eheschließungen mit kambodschanischen Staatsbürgerinnen 2019; Vg…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Eheschließungen mit kambodschanischen Staatsbürgerinnen 2019; Vg. 085-2020 [#181074]
Datum
27. März 2020 12:38
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Eheschließungen mit weiblichen kambodschanischen Staatsbürgerinnen im Jahr 2019“ vom 22.02.2020 (#181074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bezugnehmend auf die verweigerte Auskunftserteilung durch den letzten zugesandten Bescheid ändere ich meine IFG-Anfrage wie folgt ab: -Anzahl der in der Botschaft Phnom Penh eingegangenen Bestätigungen/Erlaubniserteilungen zur Eheschließung - durch das kambodschanische Innenministerium - im Jahr 2019 Begründung: In Kambodscha ist eine Genehmigung zur Eheschließung durch das Außenministerium und durch das Innenministerium erforderlich. Sobald eine der beiden Genehmigungen erteilt wurde, geht eine Kopie hiervon an die Deutsche Botschaft in Phnom Penh und die kambodschanische Botschaft in Berlin. Insofern ist eine Auskunftserteilung - wie viele dieser Genehmigungen/Bestätigungen zur Eheschließung bei der Botschaft eingegangen sind - im Bereich des möglichen. Die Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl der Genehmigungen durch das kambodschanische Innenministerium, da diese Anzahl dem Grunde nach auch die Anzahl der tatsächlich erfolgten Eheschließungen mit nur geringen Abweichungen wiedergibt. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181074/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Eheschließungen mit weiblichen kambodschanischen Staatsbürgerinnen im Jahr 2019“ [#181074] [#181074]
Datum
14. Juni 2020 03:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Antwort mehr erfolgte obwohl die angefragten Daten offensichtlich vorliegen müssen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 181074.pdf Anfragenr: 181074 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181074/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Juni 2020 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
660,4 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
1,4 MB

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Sehr <Information-entfernt> alle Anschriften sind korrekt und zustellbar. Das Problem liegt daran, dass Sie…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Eheschließungen mit weiblichen kambodschanischen Staatsbürgerinnen im Jahr 2019“ [#181074] # 25-722/002 II#0361 [#181074]
Datum
21. Juli 2020 08:17
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> alle Anschriften sind korrekt und zustellbar. Das Problem liegt daran, dass Sie mit unzuverlässigen privaten Postdienstleistern versenden. Bitte senden Sie den Bescheid an die angefügte Adresse. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181074/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.