ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur im Ausnahmefall?
- eine statistische Auswertung der letzten 5 Jahre, wieviele Fälle (nominal und anteilig) durch Einzelrichter an den jeweiligen Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg entschieden wurden
- eine statistische Auswertung der letzten 5 Jahre, wieviele Fälle aus Brandenburg (nominal und anteilig, gemeint sind alle möglichen Beschlüsse also Berufungen, Nichtzulassungsbeschwerden, Anhörungsrügen, Eilverfahren u.ä.) am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ohne Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BbgVwGG) entschieden wurden.
Sofern eine solche Statistik nur für beide beteiligten Länder gemeinsam erstellt wurde, bitte ich um Mitteilung dieser Zahlen.
Ergebnis der Anfrage
Bezüglich der Verwaltungsgerichte wird auf das Bundes-Statistikportal verwiesen
(Hinweis: kopiert man den Link, kommt jeweils "404 Seite nicht gefunden", obwohl nach Suche mit "Verwaltungsgericht" man eine Seite mit genau diesem Namen findet),
dort erfolgt jedoch keine gerichtsgenaue Unterteilung, sondern nur eine Unterteilung nach Ländern.
Im Land wird nur ca. 1/4 der Fälle überhaupt nur unter Beteiligung der Kammern entschieden.
Eine Unterteilung für das OVG Berlin-Brandenburg liegt nicht vor, so dass dieses unbemerkt von der Öffentlichkeit seelenruhig ständig gegen Art. 108 Abs. 2 bbg LV i.V.m. § 9 Abs. 3 VwGO verstoßen und keine ehrenamtlichen Richter/-innen an Entscheidungen zu beteiligen braucht.
(Diese Praxis wird derzeit vom Landesverfassungsgericht Brandenburg geprüft, Az. VfgBbg 70/21.)
Information nicht vorhanden
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Datum26. Oktober 2021
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30. November 2021
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