Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente

Nach dem Brandschutzbedarfsplan wurden Maßnahmen zwischen Verwaltung und Feuerwehr zur Ehrenamtsförderung vereinbart. Auch eine „Feuerwehrrente“.
(Seite 153, Stand 2014).

Können Sie mir bitte diese Vereinbarungen zur Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente zusenden.

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2016
  • Frist
    15. Juli 2016
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Michael Bramer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
Michael Bramer
Betreff
Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente [#17078]
Datum
13. Juni 2016 22:22
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Brandschutzbedarfsplan wurden Maßnahmen zwischen Verwaltung und Feuerwehr zur Ehrenamtsförderung vereinbart. Auch eine „Feuerwehrrente“. (Seite 153, Stand 2014). Können Sie mir bitte diese Vereinbarungen zur Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente zusenden. Danke
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer
Michael Bramer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente“ vom 13.…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
Michael Bramer
Betreff
AW: Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente [#17078]
Datum
15. Juli 2016 10:35
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente“ vom 13.06.2016 (#17078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer Anfragenr: 17078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Sehr geehrter Herr Bramer, der zuständige Mitarbeiter, Herr Maur, ist zur Zeit nicht im Dienst. Nach Rückkehr am …
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
Antw: AW: Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente [#17078]
Datum
18. Juli 2016 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bramer, der zuständige Mitarbeiter, Herr Maur, ist zur Zeit nicht im Dienst. Nach Rückkehr am 20.07.16 wird er sich zeitnah um Ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Sehr geehrter Herr Bramer, zum Thema "Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente" der Feuerwehr Sankt August…
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente
Datum
20. Juli 2016 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bramer, zum Thema "Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente" der Feuerwehr Sankt Augustin folgende Info: Aktive ehrenamtliche Mitglieder (ab 18 Jahre) der Feuerwehr Sankt Augustin erhalten zum 60 Geburtstag die Möglichkeit eine monatliche Rente von mindestens 100€ bzw. einen angesparten Gesamtbetrag zu erhalten. Um in den Genuss dieser angesparten Summe zu gelangen sind Rahmenbedingungen zu erfüllen wie: - Mitglied in der aktiven Wehr (Sankt Augustin) 25% - Übungsteilnahme min. 20 Std im Jahr 25% - Übungsteilnahme mehr wie 40 Std. im Jahr 25 % - 25% an der Teilnahme der Einsätze des zugehörigen Standort der FF Sankt Augustin 25% Beispiel: Florian Lichtblau ist seid 1.1.2015 in der FF und ist 20 Jahre alt Für ihn ist jährlich ein Sockelbetrag von 484 € festgelegt. Berechnung für sein Sparbetrag 2015 : Mitglied der FF 2015 25% = 121 € Übungsteilnahme 23 Std. in 2015 weitere 25% = 121€ An 30 Einsätzen teilgenommen von 100 weitere 25% = 121 € Somit hätte Florian im Jahr 2015 363 € für sich angespart. Hätte er 40 Std. oder mehr an Übungen teilgenommen würden ihm 100% also 484 € zustehen. Wenn Florian mit 60 Jahren noch Mitglied der FF Sankt Augustin ist kann er sich sein bis dahin angespartes Geld in einer Summe bzw. als monatliche Rente auszahlen lassen. Hinweis: Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Kommune und so möchten wir die Mitglieder der FF Sankt Augustin behalten. Es handelt sich um eine Kollektivversicherung man hat nur Anspruch bei Einhaltung und Mitgliedschaft bis zum 60 Lebensjahr. Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiter helfen. MfG Herbert Maur Leiter der Feuerwehr Gartenstraße 27a 53757 Sankt Augustin 02241-243616 02241-24377616 0160-3680840 Stadt Sankt Augustin - Der Bürgermeister Markt 1 - 53757 Sankt Augustin http://www.sankt-augustin.de Die Herstellung von Papier benötigt Energie und Rohstoffe. Sparen Sie pro DIN A4 Seite ca. 250 ml Wasser, 10 g Holz und 40 Wh Energie: Drucken Sie daher bitte nur, wenn es wirklich notwendig ist, die Umwelt dankt es Ihnen. Der Inhalt dieser Mail ist ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. Die E-Mail wurde beim Ausgang auf Viren geprüft. Es wird jedoch wegen der Gefahr auf den Übertragungswegen zu einer Eingangskontrolle geraten. Eine Haftung für Virenfreiheit ist ausgeschlossen.
Michael Bramer
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Danke für die Information zur Rente. Kann man die Informationen auch …
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
Michael Bramer
Betreff
AW: Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente [#17078]
Datum
21. Juli 2016 17:10
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Danke für die Information zur Rente. Kann man die Informationen auch auf der Homepage der Stadt oder Feuerwehr finden? Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer Anfragenr: 17078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Hallo Herr Barmer, leider nicht, in der Anlage erhalten sie die Richtlinie der Feuerwehr. Herbert Maur Leiter de…
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
Antw: AW: Ehrenamtsförderung und Feuerwehrrente [#17078]
Datum
21. Juli 2016 19:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Barmer, leider nicht, in der Anlage erhalten sie die Richtlinie der Feuerwehr. Herbert Maur Leiter der Feuerwehr Gartenstraße 27a 53757 Sankt Augustin 02241-243616 02241-24377616 0160-3680840 >>> Michael Bramer <<Name und E-Mail-Adresse>> 21.07.2016 17:10 >>> Sehr geehrter Herr Maur Vielen Danke für die Information zur Rente. Kann man die Informationen auch auf der Homepage der Stadt oder Feuerwehr finden? Mit freundlichen Grüßen