Ehrenpromotion Gauck

die Gutachten die im Verlauf des Ehrenpromotionsverfahrens von Joachim Gauck im Jahr 1999 erstellt wurden sowie den Wortlaut der Promotionsurkunde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2014
  • Frist
    2. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Gutac…
An Theologische Fakultät Uni Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ehrenpromotion Gauck [#6778]
Datum
25. Juli 2014 16:56
An
Theologische Fakultät Uni Rostock
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gutachten die im Verlauf des Ehrenpromotionsverfahrens von Joachim Gauck im Jahr 1999 erstellt wurden sowie den Wortlaut der Promotionsurkunde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Theologische Fakultät Uni Rostock
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Herr Professor Hock von der Theo…
Von
Theologische Fakultät Uni Rostock
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
18. August 2014 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Herr Professor Hock von der Theologischen Fakultät der Universität Rostock hat mir Ihre E-Mail mit Ihrem Informationsgesuch weitergeleitet. Ihr Antrag entspricht nicht den formalen Anforderungen gemäß § 10 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes-M-V; die Regelung lautet wie folgt: Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Ihre E-Mail entspricht nicht dem Schriftformerfordernis. Sobald ein formgerechter Antrag vorliegt, erfolgt eine Bearbeitung. Bitte senden Sie Ihren Antrag an meine unten stehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Theologische Fakultät Uni Rostock
Ihre Anfragen nach dem Inflationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben mir mehrere Anträ…
Von
Theologische Fakultät Uni Rostock
Betreff
Ihre Anfragen nach dem Inflationsfreiheitsgesetz
Datum
26. August 2014 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Sie haben mir mehrere Anträge auf Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: 1. Sie beantragen die Vorlage der "Förderanträge, welche die Universität Rostock gemeinsam mit dem "Institut für Graphische Wissensorganisation (GRAWIS)" gestellt hat." Ich habe diese Anfrage an das Forschungsreferat (Referat 1.3) der Verwaltung der Universität Rostock weitergegeben und von dort die Auskunft erhalten, dass anhand Ihrer Nachfrage keine solchen Anträge aufgefunden werden konnten. Es ist theoretisch denkbar, dass Wissenschaftler der Universität Rostock in gemeinsamen Verbundprojekten mit der genannten Einrichtung forschen; da die Universität Rostock bei Verbundprojekten, bei denen jeder Projektbeteiligte einen eigenen Förderantrag stellt, die Kooperationspartner nicht einzeln erfasst, wäre eine Recherche ergebnislos; in diesen Fällen gäbe es aber auch keine "gemeinsamen Förderanträge". Das Forschungsreferat hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass überhaupt irgendeine Form der wissenschaftlichen Kooperation besteht. Falls Sie genauere Hinweise darauf haben, mit welcher Stelle der Universität Rostock eine solche Kooperation bestehen soll, könnten wir eine verlässlichere Information dazu geben. 2. Sie beantragen die Vorlage "einer Liste aller Schriftstücke, die im Zusammenhang mit der Ehrenpromotionen "Snowden" erstellt wurden". Eine solche Liste wurde von der Universität Rostock nicht erstellt. Ihr Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist auf den Zugang zu vorhandenen Informationen beschränkt, eine Pflicht zur Informationsbeschaffung besteht dagegen nicht. Die Universität Rostock könnte aktuell eine solche Liste auch nicht erstellen, da sich der komplette Vorgang beim Bildungsministerium befindet. 3. Sie beantragen die Vorlage der "Gutachten, welche im Verlauf des Ehrenpromotionsverfahren von Edward Snowden erstellt wurden". Auch insoweit verweise ich zunächst darauf, dass sich der komplette Vorgang im Bildungsministerium befindet. Allerdings gibt es von einigen Unterlagen zu diesem Verfahren Kopien; soweit ich das überschauen kann, sind die von der Philosophischen Fakultät eingeholten Gutachten komplett dabei. Die hier vorliegenden Kopien habe ich für Sie gescannt (siehe Anlage) Da Sie mich darauf angesprochen hatten, erhalten Sie darüber hinaus das Beanstandungsschreiben des Rektors in Bezug auf den Beschluss der Philosophischen Fakultät zur Verleihung der Ehrendoktorwürde an Edward Snowden sowie das dagegen in Ansatz gebrachte Schreiben von Herrn Professor Bryde an die Philosophische Fakultät. Da Sie weiterhin mündlich nach Korrespondenz zwischen dem Bildungsministerium und dem Rektor gefragt hatten, teile ich mit, dass es solche Korrespondenz jedenfalls nicht in dem Sinne gibt, dass darin ein inhaltlicher Austausch über das Verfahren stattgefunden hätte, insbesondere hat sich das Bildungsministerium gegenüber dem Rektor bisher nicht zu dem Verfahren geäußert. Seitens des Rektors gibt es lediglich ein kurzes Begleitschreiben in Bezug auf die Übergabe des Vorgangs an das Bildungsministerium im Rahmen des Rechtsaufsichtsverfahrens. Ich bitte Sie darum, mit etwaigen weiteren Informationswünschen zu diesem Verfahren an das Bildungsministerium heranzutreten, wo die vollständigen Unterlagen vorliegen. 4. Sie beantragen die Vorlage der "Gutachten, die im Verlauf des Ehrenpromotionsverfahren von Joachim Gauck im Jahr 1999 erstellt wurden sowie den Wortlaut der Promotionsurkunde." Die Theologische Fakultät hat die Akten zu diesem Verfahren, soweit wir das nachvollziehen können, an das Universitätsarchiv übergeben, jedenfalls sind in der Theologischen Fakultät zu diesem Verfahren keine Unterlagen mehr vorhanden. Vom Universitätsarchiv habe ich noch keine Rückmeldung, ob die Unterlagen dort inzwischen aufgefunden worden. Es ist möglich, dass der Vorgang als so genanntes "Zwischenarchivgut" eingelagert, aber noch nicht archivarisch erschlossen ist; sollte das der Fall sein, könnte sich die Suche etwas aufwändiger gestalten. Ich komme auf diese Sache deshalb zurück, sobald sich das Archiv dazu geäußert hat. Im bisherigen Umfang erfolgt die Informationsgewährung gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Theologische Fakultät Uni Rostock
AW: Ihre Anfragen nach dem Inflationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich vervollständige die…
Von
Theologische Fakultät Uni Rostock
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach dem Inflationsfreiheitsgesetz
Datum
29. August 2014 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich vervollständige die Informationsgewährung zu ihren Anfragen wie folgt: Im Ehrenpromotionsverfahren für Joachim Gauck wurden keine Gutachten erstellt; 1998 sahen weder das Landeshochschulgesetz noch die einschlägige, damals geltende Promotionsordnung der Theologischen Fakultät die Vorlage von Gutachten oder den Nachweis wissenschaftlicher Leistungen als Voraussetzung für die Verleihung der Ehrendoktorwürde vor. Die Begründung der Theologischen Fakultät für die Verleihung der Ehrendoktorwürde erhalten Sie in der Anlage, weitere Unterlagen liegen dazu auch nicht vor. Weiterhin erhalten Sie einen Scan des Aktenexemplars der Promotionsurkunde aus den Akten der Promotionsstelle der Universität Rostock. Ich gehe davon aus, dass Ihrem Antrag auf Informationsgewährung damit vollständig entsprochen wurde. Die Informationsgewährung erfolgt insoweit gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#6778] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre au…
An Theologische Fakultät Uni Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#6778]
Datum
13. September 2014 10:58
An
Theologische Fakultät Uni Rostock
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Existieren weitere Dokumente zu dem Sachverhalt "Ehrenpromotion Edward Snowden", welche in der Universität Rostock erstellt oder durch Sie beauftragt wurde? Offen gesprochen halte ich es für unwahrscheinlich, dass sich der Rektor der Universität Rostock als Mediziner keine schriftliche, juristische Meinung zu dieser Angelegenheit eingeholt hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Theologische Fakultät Uni Rostock
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#6778] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ih…
Von
Theologische Fakultät Uni Rostock
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#6778]
Datum
15. September 2014 10:21
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Selbstverständlich hat der Rektor sich in dieser Frage durch das Justitiariat der Universität Rostock beraten lassen, das Ergebnis der Beratung ist in das Beanstandungsschreiben des Rektors in Bezug auf den Beschluss der Philosophischen Fakultät zur Verleihung der Ehrendoktorwürde an Edward Snowden eingeflossen. Die Beratung ist teilweise mündlich erfolgt und damit nicht in einer Form, die einem Informationsverlangen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich wäre. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Inhalt des Beanstandungsschreibens bekannt ist, anderenfalls lasse ich es Ihnen gern zukommen. Inhaltlich würde es auch reichen, wenn Sie die vom Bildungsministerium (auf der Homepage des Bildungsministeriums) veröffentlichte Begründung der Entscheidung des Ministers lesen, mit der er dem Rektor Recht gegeben hat; die rechtliche Begründung stimmt mit der des Beanstandungsschreibens des Rektors im Wesentlichen überein. Mit freundlichen Grüßen