Eigenbeherrschtes Digitalfunknetz der Stadt Wuppertal, Stadtbetrieb Feuerwehr

Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk:

Die Stadt Wuppertal hat bei der Bundesnetzagentur ein eigenes TETRA-Digitalfunknetz beantragt und auch eine Zuteilung erhalten.

Siehe dazu auch die Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" der Bundesnetzagentur unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf
konkret der Eintrag mit der TETRA Mobile Netzkennung (MNC)
"MNC 411 Stadt Wuppertal, Stadtbetrieb Feuerwehr"

Auf Nachfrage teilte die Stadt Wuppertal mit:

Nutzer dieses eigenbeherrschten Digitalfunknetzes seien:
"
- Berufsfeuerwehr
- Freiwillige Feuerwehr
- Rettungsdienst
- Hilfsorganisationen
- Katastrophenschutz
"

Die Nutzung dieses eigenbeherrschten Digitalfunknetzes sei vorgesehen:
"
- bei übergreifenden Kommunikation zwischen Feuerwehrdiensten und städtischen Betriebsdiensten, wie z.B. technischen Hilfeleistungen
- bei besonderen Einsatzlagen, bei denen ein verzögerter Rufaufbau hinderlich ist (. Z.B. Kraneinsatz, Einsatz der Höhenretter, Drohneneinsatz)
- bei Katastrophen/Großschadensereignissen
- bei längerem Stromausfall
"

Ausgebaut sei diese eigenbeherrschte Digitalfunknetz im Stadtgebiet Wuppertal.
Das eigenbeherrschte Digitalfunknetz umfasse aktuell ca. 400 Nutzer.

Siehe dazu:
https://fragdenstaat.de/a/277675

Meine Fragen:

1) Wurden Errichtung und Betrieb dieses eigenbeherrschten Digitalfunknetzes durch die Stadt Wuppertal mit Ihrem Haus abgestimmt ?

2) Wurden Ihrerseits die Kommunen in NRW aufgefordert, selber eigenbeherrschte Digitalfunknetze aufzubauen, weil der ordnungsgemäße Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes im Katastrophenfall in NRW nicht gewährleistet werden kann ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigenbeherrschtes Digitalfunknetz der Stadt Wuppertal, Stadtbetrieb Feuerwehr [#279942]
Datum
27. Mai 2023 23:46
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die Autorisierte Stelle Digitalfunk:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Stadt Wuppertal hat bei der Bundesnetzagentur ein eigenes TETRA-Digitalfunknetz beantragt und auch eine Zuteilung erhalten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Siehe dazu auch die Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" der Bundesnetzagentur unter:<< Antragsteller:in >> https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf<< Antragsteller:in >> konkret der Eintrag mit der TETRA Mobile Netzkennung (MNC)<< Antragsteller:in >> "MNC 411 Stadt Wuppertal, Stadtbetrieb Feuerwehr"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Auf Nachfrage teilte die Stadt Wuppertal mit:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nutzer dieses eigenbeherrschten Digitalfunknetzes seien:<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> - Berufsfeuerwehr<< Antragsteller:in >> - Freiwillige Feuerwehr<< Antragsteller:in >> - Rettungsdienst<< Antragsteller:in >> - Hilfsorganisationen<< Antragsteller:in >> - Katastrophenschutz<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Die Nutzung dieses eigenbeherrschten Digitalfunknetzes sei vorgesehen:<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> - bei übergreifenden Kommunikation zwischen Feuerwehrdiensten und städtischen Betriebsdiensten, wie z.B. technischen Hilfeleistungen<< Antragsteller:in >> - bei besonderen Einsatzlagen, bei denen ein verzögerter Rufaufbau hinderlich ist (. Z.B. Kraneinsatz, Einsatz der Höhenretter, Drohneneinsatz)<< Antragsteller:in >> - bei Katastrophen/Großschadensereignissen<< Antragsteller:in >> - bei längerem Stromausfall<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausgebaut sei diese eigenbeherrschte Digitalfunknetz im Stadtgebiet Wuppertal.<< Antragsteller:in >> Das eigenbeherrschte Digitalfunknetz umfasse aktuell ca. 400 Nutzer.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Siehe dazu:<< Antragsteller:in >> https://fragdenstaat.de/a/277675<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Meine Fragen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Wurden Errichtung und Betrieb dieses eigenbeherrschten Digitalfunknetzes durch die Stadt Wuppertal mit Ihrem Haus abgestimmt ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2) Wurden Ihrerseits die Kommunen in NRW aufgefordert, selber eigenbeherrschte Digitalfunknetze aufzubauen, weil der ordnungsgemäße Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes im Katastrophenfall in NRW nicht gewährleistet werden kann ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279942/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr << Antragsteller:in >> mit Anfrage vom 27.05.2023 (#279942) an das Landesamt für Zentrale Polize…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Eigenbeherrschtes Digitalfunknetz der Stadt Wuppertal, Stadtbetrieb Feuerwehr [#279942] Mein Zeichen:
Datum
14. Juli 2023 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
7,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Anfrage vom 27.05.2023 (#279942) an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) baten Sie über die Plattform "Frag den Staat" unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) um Auskunft. Es geht vorliegend um die Beantwortung von zwei Fragen: 1. "Wurden Errichtung und Betrieb dieses eigenbeherrschten Digitalfunknetzes durch die Stadt Wuppertal mit Ihrem Haus abgestimmt ? 2. "Wurden Ihrerseits die Kommunen in NRW aufgefordert, selber eigenbeherrschte Digitalfunknetze aufzubauen, weil der ordnungsgemäße Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes im Katastrophenfall in NRW nicht gewährleistet werden kann ?" Ihren Antrag nach dem IFG NRW vom 27.05.2023 gebe ich statt. Die Bearbeitungsdauer bitte ich zu entschuldigen. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Nach § 1 IFG NRW ist der Zweck des IFG NRW, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen. Dieses Streben nach Transparenz und Offenheit erfährt jedoch dort eine Einschränkung, wo die Effektivität des Verwaltungshandelns gefährdet ist. Die Effektivität des Verwaltungshandels ist dann gefährdet, wenn der behördliche Entscheidungsprozess nicht unbefangen und unabhängig erfolgen kann. Um diesen Entscheidungsprozess gewährleisten zu können, sieht u. a. § 7 Abs. 1, 2 lit. a) IFG NRW vor, dass ein Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden soll, wenn sich der Inhalt auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht. Im konkreten Einzelfall liegt kein Ausschlussgrund vor. Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu.1) Nein, die Errichtung sowie der Betrieb dieses eigenbeherrschten Digitalfunknetz der Stadt Wuppertal wurde nicht mit meinem Haus abgestimmt. Zu.1) Nein. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle Klage bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Bastionstraße 39 40213 Düsseldorf Telefon: +49 211 8891-0 Telefax: +49 211 8891 4000 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen, zu richten, muss den Kläger sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, dieser Bescheid soll im Original oder in Kopie beigefügt werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Im Fall der Einreichung eines elektronischen Dokuments bedarf es keiner Abschriften. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind auch unter https://egvp.justiz.de/ aufgeführt. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ein-schließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d Satz 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d Satz 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zuge-rechnet werden. Durch das zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 wurde das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft. Es besteht gem. § 110 Abs. 1 JustG NRW keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW besteht für Sie jederzeit das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel: 0211 38424-0, Fax: 0211 38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Das Anrufen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen nach dem IFG NRW hat keinen Einfluss auf Fristsetzung zur Klage. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de<http://www.justiz.de>. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eigenbeherrschtes Digitalfunknetz der Stadt Wuppertal, Stadtbetrieb Feuerwehr [#279942] Mein Zeichen: [#279942]
Datum
16. Juli 2023 16:31
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279942/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>