Eigentümer Bahnhöfe und Selecta AG

Ich bitte um Auskunft darüber, ob die "Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH" Eigentümerin der einzelnen U-Bahn-Stationen in Frankfurt ist? (Seckbacher Landstraße | Bornheim Mitte | .. | Konstablerwache | Hauptwache)

Wer ist der Eigentümer der Infrastruktur im Frankfurter HBF?

Außerdem bitte ich um Information zum Vertragsverhältnis zur Selecta AG: Hat diese eine Ausschreibung in der Vergangenheit gewonnen, um die Verkaufsautomaten an den Stationen aufzustellen? Oder mietet diese die entsprechenden Flächen?

Ich bitte um Übersendung eines entsprechenden Vertrages.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft darüber, ob…
An Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigentümer Bahnhöfe und Selecta AG [#288959]
Datum
24. September 2023 03:18
An
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft darüber, ob die "Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH" Eigentümerin der einzelnen U-Bahn-Stationen in Frankfurt ist? (Seckbacher Landstraße | Bornheim Mitte | .. | Konstablerwache | Hauptwache) Wer ist der Eigentümer der Infrastruktur im Frankfurter HBF? Außerdem bitte ich um Information zum Vertragsverhältnis zur Selecta AG: Hat diese eine Ausschreibung in der Vergangenheit gewonnen, um die Verkaufsautomaten an den Stationen aufzustellen? Oder mietet diese die entsprechenden Flächen? Ich bitte um Übersendung eines entsprechenden Vertrages.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288959/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Schreiben vom 24. September ist bei der Pressestelle der VGF eingegan…
Von
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Betreff
Eigentümer Bahnhöfe und Selecta AG [#288959]
Datum
4. Oktober 2023 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Schreiben vom 24. September ist bei der Pressestelle der VGF eingegangen. Warum Sie das der Pressestelle gesendet haben, entzieht sich unserer Kenntnis, wir suchen den passenden Ansprechpartner im Haus. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Sehr << Antragsteller:in >> Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. September 2023 und die Gedu…
Von
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Betreff
Eigentümer Bahnhöfe und Selecta AG / Ihr Schreiben vom 24.9.2023
Datum
19. Oktober 2023 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. September 2023 und die Geduld während der Beantwortung. Die VGF möchte hierzu wie folgt Stellung nehmen: Ihre Anfrage wurde mit folgendem Ergebnis geprüft: Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen weder den sachlichen Anwendungsbereich des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) noch des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), so dass eventuelle Informationsansprüche nicht gegeben sind. Auch nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) besteht für uns keine Verpflichtung zum Informationszugang gem. § 80 HDSIG, da die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) als privatrechtliche GmbH keine öffentliche Stelle im Sinne des Vierten Teils des HDSIG ist. Informationspflichtige Stelle wäre in dieser Angelegenheit die Stadt Frankfurt am Main, die wir Ihnen hiermit gem. § 85 Abs. 1 Satz 2 HDSIG benennen. Wir können Ihre Fragen auch nicht im Rahmen einer Bürgeranfrage ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage beantworten. Nachdem die Stadt Frankfurt am Main mit ihrer Informationsfreiheitssatzung vom 30.03.2023 in Bezug auf die Anwendbarkeit des Vierten Teils des HDSIG, den Informationszugang ausdrücklich auf amtliche Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis beschränkt und nicht auf privatrechtliche Stellen wie die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH erstreckt hat, akzeptiert die VGF diese Entscheidung und wird ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage keine entsprechenden Auskünfte erteilen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wird die VGF auch diese gerne beantworten. Freundliche Grüße