Eigentumsübergang "Verkauf von Schloss Kalkum an Investor Thunnissen"

Über eine Anfrage an den Landtagsabgeordneten Olaf Lehne wurde ich informiert, dass der Eigentumsübergang auf den Investor noch nicht stattfinden konnte. Es bestehen Differenzen zwischen Verkäufer und Käufer über den vertraglich vereinbarten Übergabezustand. Der Investor bestreitet, dass Immobilie und Parkanlage sich in dem Zustand befinden, der schriftlich fixiert und vertraglich vereinbart worden ist.
Der Information nach, kommt es wohl zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Verkäufer und Käufer, in dessen Kern die vereinbarten Sanierungsarbeiten am denkmalgeschützten Schloss und Parkanlage stehen.

Bitte teilen Sie mir den vorgesehenen Eigentumsübergang mit und welche Sanierungsarbeiten das Land NRW noch auszuführen und zu beenden hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigentumsübergang "Verkauf von Schloss Kalkum an Investor Thunnissen" [#187531]
Datum
28. Mai 2020 11:52
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Über eine Anfrage an den Landtagsabgeordneten Olaf Lehne wurde ich informiert, dass der Eigentumsübergang auf den Investor noch nicht stattfinden konnte. Es bestehen Differenzen zwischen Verkäufer und Käufer über den vertraglich vereinbarten Übergabezustand. Der Investor bestreitet, dass Immobilie und Parkanlage sich in dem Zustand befinden, der schriftlich fixiert und vertraglich vereinbart worden ist. Der Information nach, kommt es wohl zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Verkäufer und Käufer, in dessen Kern die vereinbarten Sanierungsarbeiten am denkmalgeschützten Schloss und Parkanlage stehen. Bitte teilen Sie mir den vorgesehenen Eigentumsübergang mit und welche Sanierungsarbeiten das Land NRW noch auszuführen und zu beenden hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187531 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-040-001-3 20_AFM278 Sehr geehrteAntragsteller/in ihrem Antrag auf Informationszugang vom 28.05.2…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Eigentumsübergang "Verkauf von Schloss Kalkum an Investor Thunnissen" [#187531]
Datum
29. Mai 2020 07:38
Status
Warte auf Antwort
100-GR-Ban 600-040-001-3 20_AFM278 Sehr geehrteAntragsteller/in ihrem Antrag auf Informationszugang vom 28.05.2020 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Datenschutz/index.php einsehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentumsübergang "Verkauf von Schloss Kalk…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eigentumsübergang "Verkauf von Schloss Kalkum an Investor Thunnissen" [#187531]
Datum
1. Juli 2020 15:47
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Eigentumsübergang "Verkauf von Schloss Kalkum an Investor Thunnissen"“ vom 28.05.2020 (#187531) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187531/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass Ihnen die beantragten Informationen noch nicht gewährt…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Eigentumsübergang "Verkauf von Schloss Kalkum an Investor Thunnissen" [#187531]
Datum
1. Juli 2020 20:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie, dass Ihnen die beantragten Informationen noch nicht gewährt wurden. Die Antwort befindet sich noch in der Abstimmung. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-GR-Ban 600-040-001-3 20_AFM278 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Informationsersuchen "Bitte teilen Sie mir d…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Eigentumsübergang "Verkauf von Schloss Kalkum an Investor Thunnissen" [#187531]
Datum
8. Juli 2020 07:22
Status
100-GR-Ban 600-040-001-3 20_AFM278 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Informationsersuchen "Bitte teilen Sie mir den vorgesehenen Eigentumsübergang mit und welche Sanierungsarbeiten das Land NRW noch auszuführen und zu beenden hat." beantworte ich wie folgt: Aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht können und werden wir uns zu Vertragsdetails nicht äußern. Der BLB NRW beruft sich hierbei auf § 7 und § 8 IFG NRW. Momentan führt der BLB NRW begonnene Sanierungsmaßnahmen durch, um diese zu Beenden. Dazu gehören Dach- und Fassadenarbeiten. Haftungsausschluss: Die inhaltliche Richtigkeit der zu erteilenden Information ist gemäß § 5 II S.2 IFG NRW von der die Auskunft erteilenden Stelle nicht zu überprüfen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der erteilten Information wird dementsprechend nicht übernommen. Die Information wird nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unberührt bleibt eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Der Gebührentarif beträgt für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Verwaltungsaufwand nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW 10 € bis 500 € und bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand 10 € bis 1.000 €. Ihre Rechte: Sie haben das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen