Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in FR-Munzingen

Bitte teilen Sie mir mit, ob die Stadt Freiburg oder die FSB Eigentümer des Grundstücks sind, das für das Baugebiet Rossbächle vorgesehen war.

Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche unbebauten Flurstücke innerhalb der Gemarkung Munzingen sich im Eigentum der Stadt Freiburg befinden und welche davon bereits erschlossen sind.

Sollte diese Auskunft mit der Erhebung von Gebühren verbunden sein, so werde ich diese übernehmen.

Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Catrin Mansfeld
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit, ob die S…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Catrin Mansfeld
Betreff
Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in FR-Munzingen [#285412]
Datum
3. August 2023 17:58
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, ob die Stadt Freiburg oder die FSB Eigentümer des Grundstücks sind, das für das Baugebiet Rossbächle vorgesehen war. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche unbebauten Flurstücke innerhalb der Gemarkung Munzingen sich im Eigentum der Stadt Freiburg befinden und welche davon bereits erschlossen sind. Sollte diese Auskunft mit der Erhebung von Gebühren verbunden sein, so werde ich diese übernehmen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Catrin Mansfeld Anfragenr: 285412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285412/ Postanschrift Catrin Mansfeld << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Catrin Mansfeld

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Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrte Frau Mansfeld, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 03.08.2023. Die Grundst…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
WG: [T#59303065] Eigentumsverhältnisse von Grundstücken in FR-Munzingen [#285412]
Datum
25. August 2023 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrte Frau Mansfeld, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG vom 03.08.2023. Die Grundstücke Flst. Nrn. 6034/5, 6034/6 und 6036/1 (Gemarkung Munzingen), auf denen das Baugebiet „Rossbächle“ entstehen wird, wurden von der Freiburger Stadtbau GmbH erworben. Wir verstehen Ihre Anfrage so, dass Sie die unbebauten städtischen Grundstücke im bebauten Innenbereich der Gemarkung Freiburg-Munzingen aufgelistet haben möchten und erfahren möchten, welche davon mit einem öffentlichen Weg oder einer öffentlichen Straße erreichbar sind. Bitte beachten Sie: In der Auflistung sind auch öffentliche Grünanlagen mitaufgenommen und in Munzingen gibt es kein unbebautes städtisches Grundstück bei dem aktuell ein Baurecht besteht. Im Anhang senden wir Ihnen unsere Auswertung zu. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Falls Sie mit Ihrer Anfrage auch die landwirtschaftlichen Flächen und landwirtschaftlichen Wege der Gemarkung Munzingen gemeint haben, können wir Ihnen diese ebenfalls gerne mitteilen. Die Erstellung dieser Auswertung würde jedoch zusätzlichen Aufwand von rund 4 Arbeitsstunden (je Arbeitsstunde 72,61 EUR) bedeuten und eine Gebühr i.H.v. ca. 290,44 EUR auslösen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag verfolgen oder -gebühren- und auslagenfrei – zurücknehmen möchten. Sofern Sie sich binnen eines Monats nicht über die Weiterverfolgung erklären, gilt ihr Antrag als zurückgenommen (§ 10 Abs. 2 S. 2 LIFG). Mit freundlichen Grüßen