Eigentumsverhältnisse/Mietverträge der Filialen des Jobcenter Märkischer Kreis

Deutschlandweit ist zu lesen, dass Jobcenter überwiegend in angemieteten Gebäuden angesiedelt sind. Das Jobcenter Märkischer Kreis ist/war in insgesamt 15 Filialen präsent.

1. handelt es sich bei den Eigentümern um Privatpersonen oder z.B. Kreiseigentum?

2. Wie hoch sind die jeweiligen Mietkosten

3. Sind die Mietverträge öffentlich einsehbar?

Ergebnis der Anfrage

Obwohl der Landrat des Märkischen Kreises Mitglied der Lenkungsgruppe des Jobcenter Märkischer Kreis ist, liegen dort angeblich keine Informationen vor.

„Das Jobcenter Märkischer Kreis - eine gemeinsame Einrichtung des Märkischen Kreises und der Agentur für Arbeit Iserlohn - ist zuständig für die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).“
http://www.jobcenter-mk.de/

"da hier entsprechende Informationen nicht vorliegen." - Das ist wohl die schnellste Antwort. An der Glaubwürdigkeit bestehen begründete Zweifel.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Oktober 2014
  • Frist
    14. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eigentumsverhältnisse/Mietverträge der Filialen des Jobcenter Märkischer Kreis [#7758]
Datum
12. Oktober 2014 22:19
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Deutschlandweit ist zu lesen, dass Jobcenter überwiegend in angemieteten Gebäuden angesiedelt sind. Das Jobcenter Märkischer Kreis ist/war in insgesamt 15 Filialen präsent. 1. handelt es sich bei den Eigentümern um Privatpersonen oder z.B. Kreiseigentum? 2. Wie hoch sind die jeweiligen Mietkosten 3. Sind die Mietverträge öffentlich einsehbar?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 12. Oktober 2014 nach dem IFG NRW u. a. ist hier eingegang…
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Eigentumsverhältnisse/Mietverträge der Filialen des Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
13. Oktober 2014 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 12. Oktober 2014 nach dem IFG NRW u. a. ist hier eingegangen. Die darin aufgeworfenen Fragen kann ich aus Sicht des Märkischen Kreises nicht beantworten, da hier entsprechende Informationen nicht vorliegen. Ich bitte Sie, sich zuständigkeitshalber direkt an das Jobcenter Märkischer Kreis zu wenden. Mit freundlichen Grüßen