Ein- und Ausgaben der HTW Berlin im Wintersemester 2014/15

Welche Ein- und Ausgaben hatte die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin im Wintersemester 2014/15? Für den Fall, dass Abrechnungen jährlich erfolgen senden Sie mir bitte die Ein- und Ausgaben des Jahres 2014.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Oktober 2015
  • Frist
    27. November 2015
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Elisabeth Steinbach
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
Elisabeth Steinbach
Betreff
Ein- und Ausgaben der HTW Berlin im Wintersemester 2014/15 [#11723]
Datum
25. Oktober 2015 22:16
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Ein- und Ausgaben hatte die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin im Wintersemester 2014/15? Für den Fall, dass Abrechnungen jährlich erfolgen senden Sie mir bitte die Ein- und Ausgaben des Jahres 2014. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Steinbach <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Steinbach

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Elisabeth Steinbach
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ein- und Ausgaben der HTW Berlin im Winte…
An Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Details
Von
Elisabeth Steinbach
Betreff
AW: Ein- und Ausgaben der HTW Berlin im Wintersemester 2014/15 [#11723]
Datum
28. Dezember 2015 22:19
An
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ein- und Ausgaben der HTW Berlin im Wintersemester 2014/15" vom 25.10.2015 (#11723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Elisabeth Steinbach Anfragenr: 11723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Elisabeth Steinbach