Ein- und Aussteige Zahlen der Linien RE70, RE70 sowie RB 71/61 von Elmshorn

Anfrage an: DB Regio AG

Die Ein sowie Aussteige Zahlen von der Haltestelle "Elmshorn" von den Linien RE70, RE7 sowie RB 71/61.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ein sowie Ausst…
An DB Regio AG Details
Von
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Betreff
Ein- und Aussteige Zahlen der Linien RE70, RE70 sowie RB 71/61 von Elmshorn [#154542]
Datum
7. Juli 2019 17:56
An
DB Regio AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ein sowie Aussteige Zahlen von der Haltestelle "Elmshorn" von den Linien RE70, RE7 sowie RB 71/61.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Regio AG
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.07.2019, in der Sie die Übermittlung von Ein- un…
Von
DB Regio AG
Betreff
AW: Ein- und Aussteige Zahlen der Linien RE70, RE70 sowie RB 71/61 von Elmshorn [#154542]
Datum
24. Juli 2019 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.07.2019, in der Sie die Übermittlung von Ein- und Aussteigerzahlen der Linien RE 70, RE 7 sowie RB 71/RB 61 für den Halt Elmshorn anfragen. Sie beziehen Sich in Ihrer Anfrage auf mehrere Bundesgesetze, welche den Zugang zu Informationen informationspflichtiger Stellen regeln. Dazu nehmen wir folgt Stellung: Die DB Regio AG ist nach dem IFG keine informationspflichtige Stelle (§ 1 IFG). Ein IFG-Antrag ist an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Aufgabenerfüllung bedient (§ 7 Abs. 1 Satz 2 IFG). Auch ein Anspruch nach dem UIG gegen die DB Regio AG besteht nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich für die DB Netz AG entschieden, dass sie eine private informationspflichtige Stelle i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG ist, soweit sie mit der Planung und dem Bau von Schienenwegen befasst ist (BVerwG, Urt. v. 23.2.2017, 7 C 31/15). Zudem handelt es sich bei den Ein- sowie Aussteiger-Zahlen von der Haltestelle "Elmshorn" von den Linien RE70, RE7 sowie RB 71/61 auch bei weiter Auslegung nicht um Umweltinformationen (§ 2 Abs. 3 UIG). Das VIG ist für die hier abgefragten Informationen ebenfalls nicht einschlägig. Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) begründet lediglich einen Anspruch von Verbrauchern auf Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorhandenen Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches und Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (§ 1 VIG). Darüber hinaus handelt es sich bei den von Ihnen angefragten Daten um Geschäftsgeheimnisse. Die DB Regio AG steht im Wettbewerb mit nicht-bundeseigenen Eisenbahnen, in diesem Kontext stellen die Ein- und Aussteigerzahlen von uns betriebener Linien wettbewerbsrelevantes Wissen dar. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen daher leider nicht entsprechen können. Viele Grüße