Einbettungen des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013

1. eine Auflistung der Einnahmen aus Einbettungen des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013
2. versendete Angebote zur Einbettung des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013
3. abgeschlossene Verträge zu Einbettungen des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2013
  • Frist
    5. November 2013
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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. eine Auflistu…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
Einbettungen des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013
Datum
2. Oktober 2013 15:24
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung der Einnahmen aus Einbettungen des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013 2. versendete Angebote zur Einbettung des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013 3. abgeschlossene Verträge zu Einbettungen des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Stefan Wehrmeyer
Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, hiermit sende ich Ihnen eine kurze Eingangsbestätigung Ihrer IFG-Anfrage, die berei…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
IFG-Anfrage Einbettungen des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013
Datum
17. Oktober 2013 09:59
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
10,4 KB
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer, hiermit sende ich Ihnen eine kurze Eingangsbestätigung Ihrer IFG-Anfrage, die bereits am 2. Oktober 2013 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen ist. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und werde mich nach Rückmeldung mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte die Beantwortung umfangreicheren Arbeitsaufwand erforderlich machen und Kosten entstehen, werde ich Sie vorab darüber informieren. Die Frist für Ihre Anfrage läuft bis zum 2. November 2013. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bettina Braun Bundeszentrale für politische Bildung Bettina Braun Stabsstelle Kommunikation Adenauerallee 86 53113 Bonn Tel +49 (0)228 99 515-538 Fax +49 (0)228 99 515-293 <<E-Mail-Adresse>> www.bpb.de Jetzt neu: Das bpb:magazin 2/2013 Titelthema: Aktiv gegen Rechtsextremismus www.bpb.de/magazin bpb-Newsletter hier bestellen: www.bpb.de/newsletter
Bundeszentrale für politische Bildung
IFG-Anfrage zur Einbettung des Wahl-O-Mat Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,   bezugnehmend auf meine Mail vom 17.10.2…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
IFG-Anfrage zur Einbettung des Wahl-O-Mat
Datum
25. Oktober 2013 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,   bezugnehmend auf meine Mail vom 17.10.2013 teile ich Ihnen mit, dass der zuständige Fachbereich die Auflistung der Einnahmen aus der Einbettung des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013 sowie Ihre Frage nach versendeten Angeboten bereits bearbeitet und in der kommenden Woche fertigstellen wird. Sobald mir die Antworten vorliegen, werde ich diese an Sie weiterleiten, spätestens am Montag, dem 4.11.2103, da der 2. 11.2013 kein Arbeitstag ist.   Zu Ihrer Frage hinsichtlich abgeschlossener Verträge muss ich Sie darüber informieren, dass die bpb mit an die 40 Medienpartnern Verträge abgeschlossen hat. Gemäß § 6 Satz 1 des IFG unterliegen diese dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und dürfen nur offenbart werden, wenn die Betroffenen eingewilligt haben. Für die Abfrage einer Einwilligung steht ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG offen. Hiernach können die Betroffenen innerhalb eines Monats angeschrieben werden, ob sie mit der Offenlegung einverstanden sind. Die Beantwortungsfrist verlängert sich danach um einen weiteren Monat und liefe bis zum 2. Dezember 2013.   Unabhängig von der verlängerten Beantwortungsfrist weise ich Sie jedoch vorab darauf hin, dass es sich bei der großen Menge der Medienpartnerschaften um einen sehr hohen Verwaltungsaufwand handelt, der mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden wäre. Die Medienpartner finden Sie auf der Homepage der bpb zum Wahl-O-Mat einzeln aufgeführt.   Sollten Sie an der Beantwortung Ihrer dritten Frage festhalten, bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung.   Bitte senden Sie Ihre Mitteilung an Frau Mittnacht und setzen Sie mich bitte ins Cc, weil ich nächste Woche nicht im Haus bin.     Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag   Bettina Braun   Bundeszentrale für politische Bildung Bettina Braun Stabsstelle Kommunikation Adenauerallee 86 53113 Bonn Tel  +49 (0)228 99 515-538 Fax +49 (0)228 99 515-293 <<E-Mail-Adresse>> www.bpb.de <http://www.bpb.de/>   Jetzt neu: Das bpb:magazin 2/2013 Titelthema: Aktiv gegen Rechtsextremismus www.bpb.de/magazin   bpb-Newsletter hier bestellen: www.bpb.de/newsletter <http://www.bpb.de/newsletter>  
Bundeszentrale für politische Bildung
IFG-Anfrage zur Einbettung des Wahl-O-Mat Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,   ich hatte vergessen, die Mailadresse vo…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
IFG-Anfrage zur Einbettung des Wahl-O-Mat
Datum
25. Oktober 2013 13:38
Status
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,   ich hatte vergessen, die Mailadresse von Fr. Mittnacht einzufügen. Hier nochmals meine Mail, jetzt vollständig.   Mit freundlichen Grüßen Bettina Braun ________________________ Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,   bezugnehmend auf meine Mail vom 17.10.2013 teile ich Ihnen mit, dass der zuständige Fachbereich die Auflistung der Einnahmen aus der Einbettung des Wahl-O-Mats zur Bundestagswahl 2013 sowie Ihre Frage nach versendeten Angeboten bereits bearbeitet und in der kommenden Woche fertigstellen wird. Sobald mir die Antworten vorliegen, werde ich diese an Sie weiterleiten, spätestens am Montag, dem 4.11.2103, da der 2. 11.2013 kein Arbeitstag ist.   Zu Ihrer Frage hinsichtlich abgeschlossener Verträge muss ich Sie darüber informieren, dass die bpb mit an die 40 Medienpartnern Verträge abgeschlossen hat. Gemäß § 6 Satz 1 des IFG unterliegen diese dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und dürfen nur offenbart werden, wenn die Betroffenen eingewilligt haben. Für die Abfrage einer Einwilligung steht ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG offen. Hiernach können die Betroffenen innerhalb eines Monats angeschrieben werden, ob sie mit der Offenlegung einverstanden sind. Die Beantwortungsfrist verlängert sich danach um einen weiteren Monat und liefe bis zum 2. Dezember 2013.   Unabhängig von der verlängerten Beantwortungsfrist weise ich Sie jedoch vorab darauf hin, dass es sich bei der großen Menge der Medienpartnerschaften um einen sehr hohen Verwaltungsaufwand handelt, der mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden wäre. Die Medienpartner finden Sie auf der Homepage der bpb zum Wahl-O-Mat einzeln aufgeführt.   Sollten Sie an der Beantwortung Ihrer dritten Frage festhalten, bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung.   Bitte senden Sie Ihre Mitteilung an Frau Mittnacht und setzen Sie mich bitte ins Cc, weil ich nächste Woche nicht im Haus bin. <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>>   Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag   Bettina Braun     Bundeszentrale für politische Bildung Bettina Braun Stabsstelle Kommunikation Adenauerallee 86 53113 Bonn Tel  +49 (0)228 99 515-538 Fax +49 (0)228 99 515-293 <<E-Mail-Adresse>> www.bpb.de <http://www.bpb.de/>   Jetzt neu: Das bpb:magazin 2/2013 Titelthema: Aktiv gegen Rechtsextremismus www.bpb.de/magazin   bpb-Newsletter hier bestellen: www.bpb.de/newsletter <http://www.bpb.de/newsletter>  
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IFG-Anfrage zur Einbettung des Wahl-O-Mat Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,   ich nehme Bezug auf meine Mail vom 25.1…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
IFG-Anfrage zur Einbettung des Wahl-O-Mat
Datum
4. November 2013 10:43
Status
Sehr geehrter Herr Wehrmeyer,   ich nehme Bezug auf meine Mail vom 25.10.2013. Leider liegt mir bislang keine Rückmeldung vor, ob Sie an der Beantwortung Ihrer dritten Frage festhalten, auch wenn diese mit Kosten verbunden sein wird.   Zu Ihren beiden ersten Fragen nimmt die bpb wie folgt Stellung:   1. Über die Einbettung des Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl auf den Internetseiten der sogenannten Medienpartner wurden 38 Vereinbarungen geschlossen. In diesen Vereinbarungen sind Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 38.000 € vorgesehen, wobei hiervon 20.000 € von den Medienpartnern über die Erbringung von Medialeistungen (z.B. Schalten von Werbebannern der bpb auf Seiten der Medienpartner) abgegolten werden können.   2. Anfragen von interessierten Medien wurden in der Regel mit dem angehängten Infopapier und z.T. auch mit ausführlichen Telefonaten beantwortet. Da die Anfragen zu einem großen Teil telefonisch an die bpb gerichtet wurden und es eine hohe Zahl von Interessenten gab, die eine Anfrage an die bpb gerichtet haben, wurden Interessenten erst erfasst, wenn die Anbahnung der Medienpartnerschaft wahrscheinlich war. Eine Auflistung der versendeten Angebote existiert daher nicht.   Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Sollte ich von Ihnen nichts mehr hören, gehe ich davon aus, dass Ihnen die Antworten ausreichen und Ihre IFG-Anfrage somit abgeschlossen ist.   Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag   Bettina Braun   Bundeszentrale für politische Bildung Bettina Braun Stabsstelle Kommunikation Adenauerallee 86 53113 Bonn Tel  +49 (0)228 99 515-538 Fax +49 (0)228 99 515-293 <<E-Mail-Adresse>> www.bpb.de <http://www.bpb.de/>   Jetzt neu: Das bpb:magazin 2/2013 Titelthema: Aktiv gegen Rechtsextremismus www.bpb.de/magazin   bpb-Newsletter hier bestellen: www.bpb.de/newsletter <http://www.bpb.de/newsletter>  

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Stefan Wehrmeyer
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
AW: IFG-Anfrage zur Einbettung des Wahl-O-Mat Sehr geehrte Frau Braun, vielen Dank für die Informationen. Weiter…
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Von
Stefan Wehrmeyer (FragDenStaat.de)
Betreff
AW: IFG-Anfrage zur Einbettung des Wahl-O-Mat
Datum
4. November 2013 17:31
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Sehr geehrte Frau Braun, vielen Dank für die Informationen. Weiterführende Informationen benötige ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer