Einbindung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das Konzept zur Schulöffnung

Ihr Haus hat am 28.7. die Hinweise zur Schulöffnung am 14. September veröffentlicht. Detailliert werden darin Hygienerichtlinien vorgegeben. Seitdem hat sich das Infektionsgeschehen in Deutschland und auch in Baden-Württemberg verändert. Zudem gab es neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
Wann werden diese wissenschftlichen Erkenntnisse in die Vorgaben aufgenommen?

Insbesondere beziehe ich mich auf:

- die Richtlinien zur Testung (rki Empfehlungen unterscheiden sich aktuell von den von ihnen in Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt veröffentlichten Vorgaben

-die Ansteckungsgefahr durch Aerosole. Hier insbesondere,
~die Relevanz der CO2-Messung
~die Relevanz der Luftfeuchtigkeit
~die Relevanz von Masken
~die Länge der Lüftungsintervalle

Ergänzend hierzu bitte ich um Auskunft warum ihr Haus den Empfehlungen des rki nicht folgt bzw. dessen Vorgaben nicht umsetzt, obwohl sie schreiben: "Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen
sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der Gesund-
heitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. des
Robert Koch-Instituts (RKI) zu beachten."

Das rki empfiehlt dringend das Tragen von Masken /MNB in geschlossen Räumen. Insbesondere dann wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Genau dies trifft auf Klassenzimmer mit SuS in kompletter Klassenstärke zu. Folgt man, wie von ihnen gefordert, den Empfehlungen des rki ist eine Maskenpflicht im Klassenzimmer auch am Platz nötig. Ein freiwilliges Maskentragen ist aktuell erlaubt, allerdings nicht zum Eigenschutz geeignet.

Bitte teilen Sie mir mit wann und in wie weit mit einer Überarbeitung der Vorgaben zu rechnen ist oder ob der Unterricht wieder so gestaltet werden muss, dass Abstände eingehalten werden können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    20. September 2020
  • 2 Follower:innen
Dagmar Hufnagel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihr Haus hat a…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Dagmar Hufnagel
Betreff
Einbindung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das Konzept zur Schulöffnung [#195723]
Datum
21. August 2020 15:41
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Haus hat am 28.7. die Hinweise zur Schulöffnung am 14. September veröffentlicht. Detailliert werden darin Hygienerichtlinien vorgegeben. Seitdem hat sich das Infektionsgeschehen in Deutschland und auch in Baden-Württemberg verändert. Zudem gab es neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Bitte teilen Sie mir Folgendes mit: Wann werden diese wissenschftlichen Erkenntnisse in die Vorgaben aufgenommen? Insbesondere beziehe ich mich auf: - die Richtlinien zur Testung (rki Empfehlungen unterscheiden sich aktuell von den von ihnen in Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt veröffentlichten Vorgaben -die Ansteckungsgefahr durch Aerosole. Hier insbesondere, ~die Relevanz der CO2-Messung ~die Relevanz der Luftfeuchtigkeit ~die Relevanz von Masken ~die Länge der Lüftungsintervalle Ergänzend hierzu bitte ich um Auskunft warum ihr Haus den Empfehlungen des rki nicht folgt bzw. dessen Vorgaben nicht umsetzt, obwohl sie schreiben: "Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der Gesund- heitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. des Robert Koch-Instituts (RKI) zu beachten." Das rki empfiehlt dringend das Tragen von Masken /MNB in geschlossen Räumen. Insbesondere dann wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Genau dies trifft auf Klassenzimmer mit SuS in kompletter Klassenstärke zu. Folgt man, wie von ihnen gefordert, den Empfehlungen des rki ist eine Maskenpflicht im Klassenzimmer auch am Platz nötig. Ein freiwilliges Maskentragen ist aktuell erlaubt, allerdings nicht zum Eigenschutz geeignet. Bitte teilen Sie mir mit wann und in wie weit mit einer Überarbeitung der Vorgaben zu rechnen ist oder ob der Unterricht wieder so gestaltet werden muss, dass Abstände eingehalten werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dagmar Hufnagel Anfragenr: 195723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195723/ Postanschrift Dagmar Hufnagel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dagmar Hufnagel
Dagmar Hufnagel
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einbindung neuer wissenschaftlicher Erke…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Dagmar Hufnagel
Betreff
AW: Einbindung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das Konzept zur Schulöffnung [#195723]
Datum
21. September 2020 10:41
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einbindung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das Konzept zur Schulöffnung“ vom 21.08.2020 (#195723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dagmar Hufnagel Anfragenr: 195723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195723/ Postanschrift Dagmar Hufnagel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Dagmar Hufnagel
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einbindung neuer wissenschaftlicher Erke…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Dagmar Hufnagel
Betreff
AW: Einbindung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das Konzept zur Schulöffnung [#195723]
Datum
28. September 2020 11:00
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einbindung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das Konzept zur Schulöffnung“ vom 21.08.2020 (#195723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dagmar Hufnagel Anfragenr: 195723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195723/ Postanschrift Dagmar Hufnagel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrter Frau Hufnagel, mit E-Mail vom 21. August 2020 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an da…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Einbindung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das Konzept zur Schulöffnung [#195723]
Datum
8. Oktober 2020 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Frau Hufnagel, mit E-Mail vom 21. August 2020 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Sie verweisen darin auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Coronatests und zur Anstreckungsgefahr durch Aerosole bzw. zur Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und fragen, wann diese wissenschaftlichen Erkenntnisse in das Hygienekonzept für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufgenommen werden. a) Umweltverwaltungsgesetz/Umweltinformationsgesetz Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) hat jede Person nach Maßgabe des UVwG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 23 Abs. 1 UVwG verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Die von Ihnen begehrten Daten unterfallen nicht dem Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG. Das Umweltinformationsgesetz gilt bereits nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. ebd. § 1 Abs. 2). b) Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) Die von Ihnen begehrten Daten sind keine Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 VIG. c) Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Gem. § 1 Abs. 2 LIFG haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Innerhalb der Landesregierung erfolgt eine Koordination der pandemiebedingten Maßnahmen der einzelnen Ressorts mit Blick auf die aktuelle Lage, basierend auf den Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts und anderer renommierter Facheinrichtungen. Die gesundheitliche Bewertung obliegt dem Ministerium für Soziales und Integration. Leitprinzip ist das Containment, das heißt die Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Zentrales Element dabei ist die möglichst lückenlose Nachverfolgung von Kontaktpersonen und die Unterbrechung von Infektionsketten, die bei jedem bestätigten Fall durch die Gesundheitsämter erfolgt. Im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs hat das Kultusministerium den Schulen im Austausch mit dem Landesgesundheitsamt Hygienehinweise zur Verfügung gestellt. Diese sind an die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Robert Koch-Instituts angepasst. Sie finden die Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg auf der Homepage des Kultusministeriums www.km-bw.de<http://www.km-bw.de>de>. Diese werden sukzessive der aktuellen Situation und den neuen Entwicklungen angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte 16. September 2020. Die Strategie des Landes, mit der einer weiteren Verbreitung des Erregers SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden soll, bedarf der ständigen Prüfung, ob die ergriffenen Maßnahmen noch geeignet und verhältnismäßig sind. Auch die Gerichte haben sich mit den Verordnungen des Landes unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit mehrfach befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf den aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. September 2020 - 1 S2831/20 -, juris, hingewiesen. Das "Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2 Infektionswelle" sieht bei einer Änderung des Infektionsgeschehens abgestuft weitreichendere Hygienemaßnahmen vor (siehe "Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2 Infektionswelle", https://sozialministerium.baden-wuertte…). Nach diesem von der Landesregierung am 15.09.2020 verabschiedeten Konzept ist beispielsweise in den Schulen ab Pandemiestufe 3 ("Kritische Phase", Voraussetzung: Überschreitung der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 35/100.000 Einwohner) die Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht vorgesehen (https://sozialministerium.badenwuerttem…). Für Ausbrüche auf lokaler Ebene gelten die im Mai 2020 beschlossenen Handlungsleitlinien "Regionale Beschränkunken", nach der die zuständigen Behörden weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen erlassen können (https://sozialministerium.baden-wuertte…). Mit freundlichen Grüßen