Einbindung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in das Konzept zur Schulöffnung
Ihr Haus hat am 28.7. die Hinweise zur Schulöffnung am 14. September veröffentlicht. Detailliert werden darin Hygienerichtlinien vorgegeben. Seitdem hat sich das Infektionsgeschehen in Deutschland und auch in Baden-Württemberg verändert. Zudem gab es neue wissenschaftliche Erkenntnisse.
Bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
Wann werden diese wissenschftlichen Erkenntnisse in die Vorgaben aufgenommen?
Insbesondere beziehe ich mich auf:
- die Richtlinien zur Testung (rki Empfehlungen unterscheiden sich aktuell von den von ihnen in Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt veröffentlichten Vorgaben
-die Ansteckungsgefahr durch Aerosole. Hier insbesondere,
~die Relevanz der CO2-Messung
~die Relevanz der Luftfeuchtigkeit
~die Relevanz von Masken
~die Länge der Lüftungsintervalle
Ergänzend hierzu bitte ich um Auskunft warum ihr Haus den Empfehlungen des rki nicht folgt bzw. dessen Vorgaben nicht umsetzt, obwohl sie schreiben: "Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen
sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der Gesund-
heitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. des
Robert Koch-Instituts (RKI) zu beachten."
Das rki empfiehlt dringend das Tragen von Masken /MNB in geschlossen Räumen. Insbesondere dann wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Genau dies trifft auf Klassenzimmer mit SuS in kompletter Klassenstärke zu. Folgt man, wie von ihnen gefordert, den Empfehlungen des rki ist eine Maskenpflicht im Klassenzimmer auch am Platz nötig. Ein freiwilliges Maskentragen ist aktuell erlaubt, allerdings nicht zum Eigenschutz geeignet.
Bitte teilen Sie mir mit wann und in wie weit mit einer Überarbeitung der Vorgaben zu rechnen ist oder ob der Unterricht wieder so gestaltet werden muss, dass Abstände eingehalten werden können.
Anfrage abgelehnt
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Datum21. August 2020
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20. September 2020
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Hausmitteilung des Deutschen Bundestages
In diesen Tagen ist mir eine Hausmitteilung des Deutschen Bundestages zugeleitet worden, die ich Ihnen hier als Download-Dokument zur Verfügung stelle. In der Hausmitteilung 222/2020
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