Einbürgerungen nach Alter und Staatsangehörigkeit ab 2000

Anzahl Einbürgerungen nach Alter und Staatsangehörigkeit vom Jahr 2000 bis einschließlich 2021. Bitte schlüsseln sie die Daten in einer Excel-Tabelle (xlsx) folgendermaßen auf:
Je Zeile: Jahr (aufsteigend sortiert) | Staatsangehörigkeit (alphabetisch aufsteigend sortiert) | Einzelne Alter von 0 bis 99 (keine Altersgruppen) jeweils in einer separaten Spalte

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl Einbürgerungen nach Alter und …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einbürgerungen nach Alter und Staatsangehörigkeit ab 2000 [#272401]
Datum
8. März 2023 14:03
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl Einbürgerungen nach Alter und Staatsangehörigkeit vom Jahr 2000 bis einschließlich 2021. Bitte schlüsseln sie die Daten in einer Excel-Tabelle (xlsx) folgendermaßen auf: Je Zeile: Jahr (aufsteigend sortiert) | Staatsangehörigkeit (alphabetisch aufsteigend sortiert) | Einzelne Alter von 0 bis 99 (keine Altersgruppen) jeweils in einer separaten Spalte
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272401/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Einbürgerungen nach Alter und Staatsangehörigkeit ab 2000
Datum
8. März 2023 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08. März 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30612 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 08. März 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Einbürgerungen nach Alter und Staatsangehörigkeit ab 2000 (Az.: A34/1010001001-IF30612)
Datum
22. März 2023 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 08. März 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30612) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Anzahl Einbürgerungen nach Alter und Staatsangehörigkeit vom Jahr 2000 bis einschließlich 2021. Bitte schlüsseln Sie die Daten in einer Excel-Tabelle (xlsx) folgendermaßen auf: Je Zeile: Jahr (aufsteigend sortiert) | Staatsangehörigkeit (alphabetisch aufsteigend sortiert) | Einzelne Alter von 0 bis 99 (eine Altersgruppen) jeweils in einer separaten Spalte." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Die angefragten Informationen stellen wir Ihnen gerne soweit möglich zur Verfügung. Hierzu folgende Erläuterung: Aufgrund zu geringer Besetzungszahlen werden die Einbürgerungen nur für einzelne Altersjahrgänge nach Staatsangehörigkeiten in unseren Veröffentlichungsprodukten herausgegeben. Nähere Informationen können Sie dem beigefügten Flyer zum Thema "Geheimhaltung in den Bevölkerungsstatistiken" entnehmen. Im Anhang übersenden wir Ihnen die GENESIS-Auswertung "Einbürgerungen in Deutschland nach Staatsangehörigkeiten und Altersgruppen/ausgew. Altersjahren für die Berichtsjahre 2000 bis 2021". Bitte beachten Sie bei Verwendung der Ergebnisse die Fußnote 1 ab dem Berichtsjahr 2018 sowie die ausführlichen methodischen Erläuterungen in unserem Qualitätsbericht der Einbürgerungsstatistik unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#sprg416494 Diese (und weitere Ergebnisse) stehen in GENESIS-Online (Code 12511-0003) kostenfrei zur Verfügung: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=statistikTabellen&selectionname=12511#abreadcrumb In der Einbürgerungsstatistik werden die Einbürgerungen des jeweiligen Berichtsjahres ausgewiesen (Flussgröße, es handelt sich um keine Bestandsstatistik). Uns liegen keine Angaben dazu vor, wie viele der in der Vergangenheit eingebürgerten Personen zwischenzeitlich verstorben sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Aufgrund des ab dem Berichtsjahr 2018 eingeführten 5er-Rundungsverfahren ist zu beachten, dass es bei Summierung der Einzelpositionen zu rundungsbedingten Abweichungen zur Gesamtsumme (Insgesamt) kommen kann. Grundsätzlich wäre es möglich, Ihnen eine kostenpflichtige Sonderauswertung nach Einzelaltersjahren und Staatsangehörigkeiten für die Berichtsjahre 2000 - 2021 anzufertigen. Eine solche Sonderauswertung nach Einzelaltersjahren würde dann durchgängig über alle Berichtsjahre nach dem 5er-Rundungsverfahren ausgewiesen werden. Von einer Auswertung nach allen Staatsangehörigkeiten und allen Altersjahren raten wir Ihnen aufgrund der geringen Besetzungszahlen und dem angewandten Rundungsverfahren ab. Sollten Sie an einer Sonderauswertung interessiert sein, teilen Sie uns das bitte mit (unter Angabe der gewünschten Staatsangehörigkeiten und Altersjahren/gewünschten Altersgruppen). Eine solche Sonderauswertung ist nicht vom Informationsanspruch nach dem IFG umfasst. Bei Interesse nutzen Sie für den Kontakt bitte nachfolgendem Link: https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html Beziehen Sie sich hierbei bitte auf diesen IFG-Bescheid und teilen mit, dass Sie um Zusendung des Kostenvoranschlags für die Sonderauswertung (konkrete Bezeichnung) bitten. Sie erhalten sodann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung in dem zuständigen Fachbereich sind die Sonderauswertungen mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden. Den geschätzten Liefertermin würden wir Ihnen im Kostenvoranschlag mitteilen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente