Sehr
<< Antragsteller:in >>
Sie haben mit Nachricht vom 08. März 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30612) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"Anzahl Einbürgerungen nach Alter und Staatsangehörigkeit vom Jahr 2000 bis einschließlich 2021. Bitte schlüsseln Sie die Daten in einer Excel-Tabelle (xlsx) folgendermaßen auf:
Je Zeile: Jahr (aufsteigend sortiert) | Staatsangehörigkeit (alphabetisch aufsteigend sortiert) | Einzelne Alter von 0 bis 99 (eine Altersgruppen) jeweils in einer separaten Spalte."
Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit:
Die angefragten Informationen stellen wir Ihnen gerne soweit möglich zur Verfügung. Hierzu folgende Erläuterung: Aufgrund zu geringer Besetzungszahlen werden die Einbürgerungen nur für einzelne Altersjahrgänge nach Staatsangehörigkeiten in unseren Veröffentlichungsprodukten herausgegeben. Nähere Informationen können Sie dem beigefügten Flyer zum Thema "Geheimhaltung in den Bevölkerungsstatistiken" entnehmen.
Im Anhang übersenden wir Ihnen die GENESIS-Auswertung "Einbürgerungen in Deutschland nach Staatsangehörigkeiten und Altersgruppen/ausgew. Altersjahren für die Berichtsjahre 2000 bis 2021".
Bitte beachten Sie bei Verwendung der Ergebnisse die Fußnote 1 ab dem Berichtsjahr 2018 sowie die ausführlichen methodischen Erläuterungen in unserem Qualitätsbericht der Einbürgerungsstatistik unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/_inhalt.html#sprg416494
Diese (und weitere Ergebnisse) stehen in GENESIS-Online (Code 12511-0003) kostenfrei zur Verfügung:
https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?sequenz=statistikTabellen&selectionname=12511#abreadcrumb
In der Einbürgerungsstatistik werden die Einbürgerungen des jeweiligen Berichtsjahres ausgewiesen (Flussgröße, es handelt sich um keine Bestandsstatistik).
Uns liegen keine Angaben dazu vor, wie viele der in der Vergangenheit eingebürgerten Personen zwischenzeitlich verstorben sind oder die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben.
Aufgrund des ab dem Berichtsjahr 2018 eingeführten 5er-Rundungsverfahren ist zu beachten, dass es bei Summierung der Einzelpositionen zu rundungsbedingten Abweichungen zur Gesamtsumme (Insgesamt) kommen kann.
Grundsätzlich wäre es möglich, Ihnen eine kostenpflichtige Sonderauswertung nach Einzelaltersjahren und Staatsangehörigkeiten für die Berichtsjahre 2000 - 2021 anzufertigen.
Eine solche Sonderauswertung nach Einzelaltersjahren würde dann durchgängig über alle Berichtsjahre nach dem 5er-Rundungsverfahren ausgewiesen werden. Von einer Auswertung nach allen Staatsangehörigkeiten und allen Altersjahren raten wir Ihnen aufgrund der geringen Besetzungszahlen und dem angewandten Rundungsverfahren ab.
Sollten Sie an einer Sonderauswertung interessiert sein, teilen Sie uns das bitte mit (unter Angabe der gewünschten Staatsangehörigkeiten und Altersjahren/gewünschten Altersgruppen). Eine solche Sonderauswertung ist nicht vom Informationsanspruch nach dem IFG umfasst. Bei Interesse nutzen Sie für den Kontakt bitte nachfolgendem Link:
https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html
Beziehen Sie sich hierbei bitte auf diesen IFG-Bescheid und teilen mit, dass Sie um Zusendung des Kostenvoranschlags für die Sonderauswertung (konkrete Bezeichnung) bitten.
Sie erhalten sodann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung in dem zuständigen Fachbereich sind die Sonderauswertungen mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden. Den geschätzten Liefertermin würden wir Ihnen im Kostenvoranschlag mitteilen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen