Einbürgerung Jennifer Morgan

Wurde Frau Jennifer Morgan unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert oder hat sie auf ihre USA-Staatsbürgerschaft verzichtet? Wenn sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert wurde, auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte ihre Einbürgerung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. April 2022
  • Frist
    31. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde Frau Jennif…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Einbürgerung Jennifer Morgan [#247945]
Datum
29. April 2022 16:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde Frau Jennifer Morgan unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert oder hat sie auf ihre USA-Staatsbürgerschaft verzichtet? Wenn sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert wurde, auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte ihre Einbürgerung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247945/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
220502, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Einbürgerung - Hinnahme der Mehrst…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220502, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Einbürgerung - Hinnahme der Mehrstaatigkeit
Datum
19. Mai 2022 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> den Eingang Ihres Schreibens vom 29. April 2022 bestätige ich. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um einen IFG-Antrag im Sinne des Gesetzes auf Zugang zu amtlichen Informationen, sondern um eine Bitte um Rechtsauskunft. Daher wurde die Bürgerkommunikation im Hause mit der Beantwortung Ihres Anliegens betraut. Zu Ihrem Anliegen teile ich Folgendes mit: Die erbetene Auskunft kann das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nicht in der erhofften Weise erteilen, da es das Staatsangehörigkeitsrecht nicht vollzieht. Der Vollzug von Bundesgesetzen obliegt gemäß der föderalen Ordnung Deutschlands und der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung grundsätzlich den Ländern und ihren nachgeordneten Behörden. Sie führen die Gesetze als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 ff. Grundgesetz). Diese Kompetenzverteilung gilt auch für den Vollzug des Staatsangehörigkeitsgesetzes -StAG. Vor diesem Hintergrund hat das BMI keine Erkenntnisse zum Einbürgerungsverfahren von Frau Jennifer Morgan. Mit freundlichen Grüßen