Eine gGmbh und der §285 (31) des HGB

Warum sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Heinrich-Sengelmann-Krankenhauses in keinem der Jahresabschlüsse seit 2013 erläutert? Es sind fast immer etwa 5 Mio Euro im Verhältnis zu etwa 20 Mio Erlösen. Das erscheint mir pflichtwidrig.

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  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
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Jens-Detlev Doll
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Finanzamt Hamburg-Nord Details
Von
Jens-Detlev Doll
Betreff
Eine gGmbh und der §285 (31) des HGB [#294138]
Datum
4. Dezember 2023 11:54
An
Finanzamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Warum sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Heinrich-Sengelmann-Krankenhauses in keinem der Jahresabschlüsse seit 2013 erläutert? Es sind fast immer etwa 5 Mio Euro im Verhältnis zu etwa 20 Mio Erlösen. Das erscheint mir pflichtwidrig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll Anfragenr: 294138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294138/ Postanschrift Jens-Detlev Doll << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll
Finanzamt Hamburg-Nord
Eingangsbestätigung Ihres Finanzamtes Diese E-Mail wurde maschinell erstellt und versandt. Guten Tag, vielen D…
Von
Finanzamt Hamburg-Nord
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Finanzamtes
Datum
4. Dezember 2023 12:00
Status
Warte auf Antwort
Diese E-Mail wurde maschinell erstellt und versandt. Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist bei Ihrem Finanzamt eingegangen und wird an die zuständige Dienststelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Für die Weiterleitung ist die Angabe Ihres Namens, der Steuernummer und / oder der Identifikationsnummer (ID-Nr.) entscheidend. Soweit Ihr Anliegen individuelle steuerliche Angelegenheiten betrifft, wird eine Rückmeldung auf dem Postweg erfolgen. Eine Beantwortung Ihrer E-Mail auf elektronischem Weg ist in diesen Fällen aus Gründen des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses nicht möglich. **Kennen Sie schon „Mein ELSTER“?** Über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de ( https://www.elster.de/eportal/start )) können Sie jederzeit sicher und kostenfrei Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufnehmen sowie elektronisch und papierlos Ihre Steuererklärung übermitteln. Auch Belege zur Steuererklärung, Einsprüche und sonstige Nachrichten an das Finanzamt können hierüber versandt werden. Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter www.finanzamt.de ( https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/FinanzverwaltungLaender/finanzverwaltunglaender_node.html ) in der Rubrik „Datenschutz“. Mit freundlichen Grüßen
Finanzamt Hamburg-Nord
Guten Tag Herr Doll, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.12.2023 und die Zustimmung zur E-Mailkommunikation. Leid…
Von
Finanzamt Hamburg-Nord
Betreff
WG: [EXTERN] Eine gGmbh und der §285 (31) des HGB [#294138]
Datum
19. Dezember 2023 08:07
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Doll, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.12.2023 und die Zustimmung zur E-Mailkommunikation. Leider können wir Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Der Erteilung einer entsprechenden Auskunft steht bereits das Steuergeheimnis entgegen. Das Steuergeheimnis ergibt sich aus § 30 AO und stellt gegenüber dem HmbTG höherrangiges Recht dar. Dementsprechend ist in § 5 Nr. 4 HmbTG geregelt, dass sich aus dem HmbTG keine Informationspflicht für Vorgänge der Steuerverwaltung ergibt. Auch das von Ihnen benannte HmbUIG rechtfertigt keine Durchbrechung des Steuergeheimnisses. Daher rege ich an, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Ich bitte Sie, Ihre Antwort an die E-Mailadresse unseres Hauses zu adressieren (<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
Jens-Detlev Doll
Guten Tag, ich zitiere einmal den §285 HGB: Ferner sind im Anhang anzugeben: 31. jeweils der Betrag und d…
An Finanzamt Hamburg-Nord Details
Von
Jens-Detlev Doll
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Eine gGmbh und der §285 (31) des HGB [#294138]
Datum
30. Dezember 2023 10:11
An
Finanzamt Hamburg-Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich zitiere einmal den §285 HGB: Ferner sind im Anhang anzugeben: 31. jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; Ein Millionenbetrag in Größenordnung von 30% der Erlöse sollte doch unter diese Vorschrift fallen oder nicht? Mit freundlichen Grüßen Jens-Detlev Doll Anfragenr: 294138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294138/
Finanzamt Hamburg-Nord
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Finanzamt Hamburg-Nord
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Dezember 2023 10:12
Status
Warte auf Antwort

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Finanzamt Hamburg-Nord
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich verweise erneut auf meine Bitte, E-Mailkorrespondenz an die folgende …
Von
Finanzamt Hamburg-Nord
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Eine gGmbh und der §285 (31) des HGB [#294138]
Datum
30. Januar 2024 07:56
Status
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich verweise erneut auf meine Bitte, E-Mailkorrespondenz an die folgende E-Mailadresse zu schicken: <<E-Mail-Adresse>>. Inhaltlich kann ich Ihnen leider keine andere Auskunft geben, als schon in meiner E-Mail vom 19.12.2024. Hinsichtlich des von Ihnen genannten § 285 HGB muss ich Ihnen mitteilen, dass die Beratung zu Pflichtangaben in den Jahresabschlüssen von Dritten und die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Ansprüchen bezüglich dieser Pflichtangaben grundsätzlich den rechtsberatenen Berufen vorbehalten ist. Mit freundlichen Grüßen