Eine Übersicht aktueller und dauerhafter Veranstaltungen mit freiem Eintritt im Land Brandenburg

Eine Übersicht aktueller und dauerhafter Veranstaltungen mit freiem Eintritt im Land Brandenburg

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Februar 2014
  • Frist
    18. März 2014
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eine Übersicht aktueller und dauerhafter Veranstaltungen mit freiem Eintritt im Land Brandenburg [#5721]
Datum
13. Februar 2014 17:55
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Eine Übersicht aktueller und dauerhafter Veranstaltungen mit freiem Eintritt im Land Brandenburg
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihren Antrag vom 13. Februar 2014 habe ich mit der Bitte um Beantwortung e…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Eine Übersicht aktueller und dauerhafter Veranstaltungen mit freiem Eintritt im Land Brandenburg [#5721]
Datum
20. März 2014 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihren Antrag vom 13. Februar 2014 habe ich mit der Bitte um Beantwortung erhalten. Ihr Antrag auf Übersendung einer Übersicht aktueller und dauerhafter Veranstaltungen mit freiem Eintritt im Land Brandenburg wird abgelehnt, da das MWFK keinen entsprechenden Vorgang führt. Begründung: Gemäß § 1 AIG haben Sie nach Maßgabe dieses Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen nach den §§ 4 und 5 entgegenstehen oder andere Rechtsvorschriften bereichsspezifische Regelungen für einen unbeschränkten Personenkreis enthalten. Das Informationszugangsrecht bezieht sich auf Informationen, die bei einer Stelle vorhanden sind. Das AIG verpflichtet lediglich zur Offenlegung vorhandener Informationen, nicht jedoch, diese auf Antrag erst zu erstellen, zu beschaffen oder aufzubereiten. Sofern es also die begehrten Unterlagen gar nicht gibt, kann auch kein Einsichtsrecht bestehen. Sie haben nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AIG das Recht, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. Da das UIG (Bundesgesetz) das MWFK nicht verpflichtet, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Anspruch nach dem BbgUIG meinen. Inwiefern Umweltinformationen (Definition in § 1 BbgUIG i. V. m. § 2 Abs. 3 UIG) betroffen sein könnten, ist nicht erkennbar. Ebenfalls ist nicht erkennbar, inwiefern Informationen nach dem VIG (§ 1 VIG) betroffen sein könnten. Für die Übersendung eines rechtskräftigen Bescheides wird um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift bis zum 3. April 2014 gebeten. Anderenfalls gehe ich von der Rücknahme Ihres Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen