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Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg

Anfrage an: Stadt Flensburg

Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis Anfang 2023, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.

Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Tabelle oder Datenbank vorliegen – falls dem nicht oder nur teilweise so sein sollte, geben Sie bitte an, in welchem Rahmen Ihnen digitale Datensätze vorliegen, und in welcher Form ggf. weitere Informationen vorhanden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-ent…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg [#274308]
Datum
29. März 2023 13:09
An
Stadt Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg, die in der entsprechenden digitalen Datenbank erfasst sind, von Beginn der digitalen Erfassung bis Anfang 2023, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich gehe davon aus, dass diese Daten in einer digitalen Tabelle oder Datenbank vorliegen – falls dem nicht oder nur teilweise so sein sollte, geben Sie bitte an, in welchem Rahmen Ihnen digitale Datensätze vorliegen, und in welcher Form ggf. weitere Informationen vorhanden sind. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 274308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274308/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ vom 29.03.2023 …
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg [#274308]
Datum
8. Mai 2023 17:27
An
Stadt Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ vom 29.03.2023 (#274308) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ vom 29.03.2023 …
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg [#274308]
Datum
11. Mai 2023 10:58
An
Stadt Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ vom 29.03.2023 (#274308) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Flensburg
Sehr geehrte/r Herr/Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, aufgrund datensch…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg [#274308]
Datum
15. Mai 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Herr/Frau << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften ist uns derzeit nicht möglich Ihr Anliegen abschließend zu bearbeiten. Für eine abschließende Bearbeitung bedarf es der Angabe einer Postanschrift des/der Anfragenden, damit ein Antwortschreiben zugestellt werden kann. Daher bitten wir Sie uns eine Postanschrift mitzuteilen unter welcher wir Sie erreichen können. Nach Übermittlung der Postanschrift werden wir Ihr Anliegen gern abschließend prüfen und Ihnen eine entsprechende Antwort zukommen lassen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ [#274308]
Datum
16. Mai 2023 16:39
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/274308/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Stadt Flensburg nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat auf meine Anfrage gemäß dem Informationszugangsgesetz (IZG) reagiert hat. Erst nach dem Versenden von zwei Erinnerungsmails erhielt ich eine Antwort. Dies ist offenbar kein bedauerlicher Einzelfall, wie aus den folgenden Dokumenten ersichtlich ist: [1] Dokument: "Beauftragung von Gutachten und von externen Beratern" - abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/beauftragung-von-gutachten-und-von-externen-beratern/ [2] Dokument: "Energiebedarfsausweis für Gebäude Straßenverkehrsbehörde Schleswig-Flensburg, Gutenbergstraße 2324941 Flensburg" - abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-straenverkehrsbehorde-schleswig-flensburg-gutenbergstrae-2324941-flensburg/ [3] Dokument: "Anzahl der noch genutzten Windows-Lizenzen" - abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-noch-genutzten-windows-lizenzen/ In meiner Anfrage habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich keine personenbezogenen Daten anfordere. Dadurch erschließt sich mir die angeblichen Datenschutzgründe nicht. Anonyme Anfragen sind durchaus im IZG vorgesehen, siehe dazu Abschnitt 5.2 im Leitfaden des ULD Grundlagen des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> PS! Hier noch mal Zitate aus dem erwähnten Leitfaden (Stand: Dezember 2019). # 5.2 Anonymer Antrag Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Möglichkeit eines anonymen Antrags gemäß dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH). Gemäß dem IZG-SH besteht grundsätzlich die Verpflichtung, auch anonyme Anträge zu beantworten, ohne dass der Name und die Adresse des Antragstellers angegeben werden müssen. Jeder hat nach dem IZG-SH Anspruch auf Informationen, die bei einer Behörde vorliegen, wobei der Anspruch nur zum Schutz öffentlicher und/oder privater Interessen eingeschränkt ist. Um den Informationsanspruch gemäß dem IZG-SH zu erfüllen, ist weder die Prüfung noch die Abrechnung der Identität erforderlich. Es muss jedoch möglich sein, Rückfragen zur Konkretisierung des Antrags zu stellen und die Antwort zuzustellen. Dies kann beispielsweise bei digitalen Eingängen per E-Mail erfolgen. Wenn der Antrag personenbezogene Daten betrifft, müssen die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden. In diesen Fällen sind anonyme Anträge eingeschränkt, da die Datenübermittlung an den Empfänger protokolliert werden muss und bei einem Auskunftsverlangen an den Betroffenen berücksichtigt werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Kenntnis der Person des Antragstellers und seiner Adresse erforderlich sein kann, insbesondere wenn eine Gebührenpflicht besteht, die ohne diese Informationen nicht durchsetzbar wäre. Die Gefahr einer solchen Gebührenpflicht muss bewertet werden, indem sowohl mögliche kostenauslösende Verwaltungsaufwände als auch das Verhalten der antragstellenden Person berücksichtigt werden. Wenn eine kostenpflichtige Informationsgewährung vorliegt und die antragstellende Person zahlungswillig ist und anonym bezahlen kann, ist die Kenntnis der antragstellenden Person möglicherweise nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Text auf dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein basieren und es ratsam ist, bei konkreten rechtlichen Fragen einen Rechtsanwalt oder eine Fachbehörde zu konsultieren. # 6.2 Frist Die informationspflichtige Stelle ist bei der Entscheidung über das Informationsersuchen an eine einmonatige Frist gebunden – unabhängig davon, ob die Informationen zu erteilen sind (§ 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH) oder der Antrag (teilweise) abzulehnen ist (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 6 Abs. 1 Satz 1 IZG-SH). In komplexen Angelegenheiten kann die informationspflichtige Stelle die Frist auf zwei Monate verlängern (§ 5 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH bzw. §§ 5 Abs. 2 Satz 2, 6 Abs. 1 Satz 1 IZG-SH). Verlängert sich die Frist, hat die informationspflichtige Stelle dies dem Antragsteller so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragsstellung unter Angabe der Gründe mitzuteilen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 IZG-SH). # 6.4 Ablehnung des Antrages Bevor die informationspflichtige Stelle den Antrag ganz oder teilweise aus den in §§ 9, 10 IZG-SH enthaltenen Gründen ablehnt, hat sie zu prüfen, ob die begehrte Information ausgesondert und dem Antrag somit zumindest teilweise stattgegeben werden kann (§ 6 Abs. 3 IZG-SH). Dies setzt jedoch voraus, dass die Informationen sowohl körperlich als auch materiell bzw. inhaltlich getrennt werden können (Drechsler/Karg, Pdk 2013, § 6, Ziffer 2.2). Wird das Informationsbegehren ganz oder teilweise abgelehnt bzw. bei der Informationserteilung ohne wichtigen Grund von der gewünschten Form abgewichen, sind die Gründe für die Ablehnung in dem entsprechenden Verwaltungsakt nachvollziehbar (und gegebenenfalls für das Gericht nachprüfbar) darzulegen. Dies umfasst auch die Begründung, warum das Interesse an der Geheimhaltung als überwiegend erachtet wird (§ 6 Abs. 1 Satz 3 IZG-SH), und die Pflicht, auf die Rechtsschutzmöglichkeiten und das damit verbundene Widerspruchsverfahren hinzuweisen (§ 6 Abs. 4 IZG-SH) (vgl. auch Drechsler/Karg, PdK 2013, § 6, Ziffer 3.3). Anhänge: - 274308.pdf Anfragenr: 274308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274308/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ [#274308]
Datum
17. Mai 2023 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Hallo, ich habe die Behörde hierzu angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhan…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ [#274308]
Datum
17. Mai 2023 14:49
Status
Hallo, ich habe die Behörde hierzu angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, herzlichen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <&…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ [#274308]
Datum
17. Mai 2023 22:59
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274308/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Hilfe. "Bzgl. der angefragten Informationen haben Sie Bezug auf eine "…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Eine Übersicht aller Demonstrationen in Flensburg“ [#274308]
Datum
18. Juni 2023 18:15
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Hilfe. "Bzgl. der angefragten Informationen haben Sie Bezug auf eine "digitale Datenbank" genommen. Haben Sie Informationen, dass dieses besteht?" Nein. Ich weiß nicht, ob es eine Liste gibt und ob diese in digitaler Form vorliegt. "Bzw.inwieweit war das "digitale" Vorhandensein der Informationen für Sie relevant oder geht es Ihnen losgelöst vom Medium um Informationen zu Demonstrationen?" Es wäre schön gewesen, es in digitaler Form zu haben. Ein eingescanntes PDF wäre aber auch ok gewesen. "dass eine Beantwortung per E-Mail nicht erfolgen wird und man auf eine zustellungsfähige (Post-) Adresse besteht" Ich verstehe dann nicht so ganz, wie man eine anonyme Anfrage bei einer Behörde stellen kann, wenn eine Postadresse benötigt wird. Ganz abgesehen von der Papierverschwendung, schließlich wollte ich die Daten dazu nutzen, eine Statistik über Demonstrationen der letzten Jahrzehnte zu generieren. "Bitte teilen Sie mir kurz mit, wie Ihr Interesse ist." Vielen Dank für Ihre Mühen. Da es offenbar keine Daten gibt und ich nicht meine Postadresse angeben werde, ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274308/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.