Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstr.

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Dezember 2020 ist die Wentzingerstr. zwischen Engelbergerstr. und Wannerstr. für den Kfz Verkehr gesperrt. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Einfahrtverbot für Kfz missachtet wird.

Deshalb bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten:
1. An welchem Datum und jeweils für welche Zeitdauer wurde das Einfahrtverbot für Kfz kontrolliert?
2. Wie viele Kfz mussten bei diesen Kontrollen beanstandet werden weil sie das Einfahrtverbot für Kfz missachteten?
3. Wurden Kfz-Führer:innen die das Einfahrtverbot missachteten verwarnt anstatt mit einem Bußgeld belegt? Wenn ja: Wie viele und warum?
4. Wie viele Einsätze der Polizeibehörde in der Wentzingerstraße erforderten im 1. Quartal 2021 die Nutzung des für Kfz gesperrten Bereichs durch die Polizei?
5. Wie viel Zeit geht bei einem Einsatz verloren, wenn die Polizei im Einsatzfall über den DB Parkplatz unter der Radstation fährt anstatt die Wentzingerstraße zu benützen?
6. In wie vielen der oben aufgeführten Fällen ist die Nutzung eines Kfz durch die Polizei unvermeidbar und kann nicht durch eine Fahrt mit dem Fahrrad ersetzt werden? Bitte begründen Sie warum in diesen Fällen ein Kfz nötig gewesen ist.
7. Ist die Polizei mit der Einhaltung der Beachtung des Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstraße zufrieden? Wenn nicht: Welche Möglichkeiten hat die Polizei die Durchsetzung der Stvo in diesem Bereich zu gewährleisten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Fabian Kern
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Seit Dezember 2020 ist die Wentzingerstr. zwischen…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
Fabian Kern
Betreff
Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstr. [#217540]
Datum
6. April 2021 15:25
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Seit Dezember 2020 ist die Wentzingerstr. zwischen Engelbergerstr. und Wannerstr. für den Kfz Verkehr gesperrt. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Einfahrtverbot für Kfz missachtet wird. Deshalb bitte ich Sie folgende Fragen zu beantworten: 1. An welchem Datum und jeweils für welche Zeitdauer wurde das Einfahrtverbot für Kfz kontrolliert? 2. Wie viele Kfz mussten bei diesen Kontrollen beanstandet werden weil sie das Einfahrtverbot für Kfz missachteten? 3. Wurden Kfz-Führer:innen die das Einfahrtverbot missachteten verwarnt anstatt mit einem Bußgeld belegt? Wenn ja: Wie viele und warum? 4. Wie viele Einsätze der Polizeibehörde in der Wentzingerstraße erforderten im 1. Quartal 2021 die Nutzung des für Kfz gesperrten Bereichs durch die Polizei? 5. Wie viel Zeit geht bei einem Einsatz verloren, wenn die Polizei im Einsatzfall über den DB Parkplatz unter der Radstation fährt anstatt die Wentzingerstraße zu benützen? 6. In wie vielen der oben aufgeführten Fällen ist die Nutzung eines Kfz durch die Polizei unvermeidbar und kann nicht durch eine Fahrt mit dem Fahrrad ersetzt werden? Bitte begründen Sie warum in diesen Fällen ein Kfz nötig gewesen ist. 7. Ist die Polizei mit der Einhaltung der Beachtung des Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstraße zufrieden? Wenn nicht: Welche Möglichkeiten hat die Polizei die Durchsetzung der Stvo in diesem Bereich zu gewährleisten? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Fabian Kern Anfragenr: 217540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217540/ Postanschrift Fabian Kern << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Fabian Kern
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstr.“ v…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
Fabian Kern
Betreff
AW: Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstr. [#217540]
Datum
18. Mai 2021 12:30
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstr.“ vom 06.04.2021 (#217540) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabian Kern Anfragenr: 217540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217540/ Postanschrift Fabian Kern << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Kern , bitte entschuldigen Sie die Verzögerung Ihrer Anfrage. Leider warte ich noch auf versch…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
WG: ERINNERUNG - ANFRAGE GEM. LIFG - Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstr. [#217540]
Datum
19. Mai 2021 06:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kern , bitte entschuldigen Sie die Verzögerung Ihrer Anfrage. Leider warte ich noch auf verschiedene Auskünfte der Ämter und der Polizeireviere. Leider ist es mir nicht möglich, ohne einen gewissen Aufwand Ihre Fragen zu beantworten, weil hier vielerlei Faktoren mitspielen. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld und werde selbstverständlich zeitnah Ihre Fragen beantworten. Vielen lieben Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Freiburg
Sehr geehrter Herr Kern, im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen. Leider ist es uns nicht möglich, für…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
ANFRAGE GEM. LIFG - Einfahrtverbot für Kfz in der Wentzingerstr. [#217540]
Datum
26. Mai 2021 11:50
Status
108,8 KB
Sehr geehrter Herr Kern, im Anhang finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen. Leider ist es uns nicht möglich, für alle zuständigen Behörden die Fragen zu beantworten. Bitte wenden Sie sich bei spezifischen Fragen an die Stadt Freiburg. Ich hoffe, wir konnte Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Fragen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen