Az: GI5-12017/1#1 - <Information-entfernt>, <Information-entfernt>
Sehr geehrte<Information-entfernt>
den Eingang Ihres Schreibens vom 31. Januar 2020 bestätige ich.
Da Ihr Informationsbedürfnis aus allgemein zugänglichen Quellen recherchierbar ist, kann Ihr Schreiben nicht als Antrag nach dem IFG gewertet werden. Aus diesem Grunde wurde der Bürgerservice mit der Beantwortung betraut.
Zu Ihrem Anliegen teile ich Folgendes mit:
Immer wieder sprechen Funktionäre der AfD von einem Programm, mit dem "im Verborgenen" Migranten nach Deutschland eingeflogen würden.
Ende November 2019 lädt der Bundestagsabgeordnete Steffen Kotré (AfD) ein Video auf YouTube hoch. Er beschreibt darin, wie die Bundesregierung angeblich bei "Nacht und Nebel" Menschen einfliegen lasse. Diese seien keine Verfolgten oder Flüchtlinge, sondern einfach "Menschen, die bei uns angesiedelt werden sollen".Allein in den Jahren 2018 und 2019 seien auf diese Weise insgesamt "10.000 Menschen (…) aus Äthiopien, aus Afrika" nach Deutschland gekommen. Seine Behauptungen stützt Kotré auf die Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von ihm im Bundestag. Darin wird auf das "Resettlement"-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) verwiesen. Dieses Programm regelt die "organisierte Aufnahme von (…) anerkannten, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die weder in ihr Heimatland zurückkehren, noch in dem Land bleiben können, in das sie geflohen sind". Es geht also um die Neuansiedlung (englisch "resettlement") von Geflüchteten, die in dem Land, in das sie ursprünglich geflüchtet sind, nicht mehr sicher leben können.
Ja, die Bundesregierung holt Menschen per Flugzeug nach Deutschland. Die Eingeflogenen sind Geflüchtete, die vom UNHCR - aufgrund von körperlicher Verfassung, Alter, Traumata - als besonders schutzbedürftig eingestuft wurden. In diesem sogenannten Resettlement-Programm geht es darum, diesen Menschen eine sichere Einreise zu ermöglichen. Diese Menschen werden nicht heimlich eingeflogen.In dem von Kotré erwähnten Fall handelt es sich um somalische Flüchtlinge, die in das Nachbarland Äthiopien geflohen waren und Schutz suchten. Mit Hilfe des Resettlement-Progamms wurden sie nach Deutschland geholt.
Um am Resettlement-Verfahren teilnehmen zu können, müssen betroffene Personen vom UNHCR als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention angesehen werden. Außerdem trifft das UNHCR eine Vorauswahl von "besonders schutzbedürftigen" Geflüchteten im Erstzufluchtsland.Als "besonders schutzbedürftig" gewertet werden beispielsweise schwerkranke Geflüchtete, Opfer von Gewalt und Folter, aber auch Kinder. Weitere Faktoren sind die Sicherheit im Erstaufnahmeland und die Möglichkeit der Familienzusammenführung im Resettlement-Staat.Unter den vom UNHCR als "besonders schutzbedürftig" eingestuften Geflüchteten wählt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "Resettlement-Flüchtlinge" aus und erteilt ihnen eine Aufnahmezusage. In Deutschland angekommen, haben "Resettlement-Flüchtlinge" eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren, genau wie Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Ziel des Resettlement-Programms ist es, dass Geflüchtete im Vorhinein von Aufnahmeländern eine Zusage erhalten und ihnen eine sichere Einreise über den Flugweg ermöglicht wird.
An dem Resettlement-Programm sind 29 Staaten beteiligt. Die Staaten des Resettlement-Programms, die am meisten Menschen aufnehmen, sind die USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich und Schweden. Deutschland beteiligt sich seit 2012 an dem Programm. Für die Jahre 2018 und 2019 erklärte sich Deutschland bereit, 10.200 Geflüchtete über das Resettlement-Programm aufzunehmen. Hintergrund ist die Empfehlung der Europäischen Kommission, EU-weit bis Oktober 2019 mindestens 50.000 Resettlement-Plätze zu schaffen. Bisher wurden 7.793 Geflüchtete nach Deutschland gebracht - unter ihnen vor allem Syrer, Iraker, Eritreer und Sudanesen (Stand: 6. Dezember 2019).
Informationen hierzu sind frei zugänglich auf offiziellen Seiten des UNHCR, dem deutschen Web-Auftritt des Programms, der Webseite unseres Hauses und der des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Ihrem Anliegen zugrundeliegenden Informationen finden Sie in der Bundestagsdrucksache - Bt.-Drs. 19/14 931 vom 8. November 2019 in den Antworten des BMI-Vertreters zu den Fragestellungen 19 (Resettlement 2020, Fragesteller Frömming, Götz, Dr. (AfD, ) und 29 bis 31 (Zahlen und Stand des bis 31.12.2019 andauernden Resettlements, Fragesteller Kotré, Steffen, Dipl.-Ing. (AfD)).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/… zum von der EU beschlossenem Resettlementkontingent von mindestens 50.000 Personen in 2018 /2019 und dem Stand der Aufnahmen bis zum Ende des III. Quartals 2019 finden Sie unter nachfolgenden Links im Internet:
https://ec.europa.eu/commission/pressco…
http://resettlement.eu/sites/icmc/files…
Es würde mich freuen, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen
Grüßen