Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Einflug von Emigranten nach Deutschland

31.01.2020 12:10 Uhr
Ich hätte gerne gewußt ob Emigranten aus Afrika nach Deutschland eingefolgen werden.
Sollet das der Fall sein hätte ich gerne gewußt:
1. wer das veranlasst hat ?
2. wieviel Emigranten werden eingeflogen ?
3. was kostet das dem Steuerzahler indsgesamt ?
4. warum wird die Bevölkerung über diese Action nicht öffentlich informiert.
Ich bitte um eine Stellungnahme.
Sollten ihr Minesterium dafür nicht zuständig sein, bitte ich sie mir die Stellte zu nene die dafür zuständig ist .
Vielen Dank im Voraus

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 31.01.2…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einflug von Emigranten nach Deutschland [#178394]
Datum
31. Januar 2020 12:10
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
31.01.2020 12:10 Uhr Ich hätte gerne gewußt ob Emigranten aus Afrika nach Deutschland eingefolgen werden. Sollet das der Fall sein hätte ich gerne gewußt: 1. wer das veranlasst hat ? 2. wieviel Emigranten werden eingeflogen ? 3. was kostet das dem Steuerzahler indsgesamt ? 4. warum wird die Bevölkerung über diese Action nicht öffentlich informiert. Ich bitte um eine Stellungnahme. Sollten ihr Minesterium dafür nicht zuständig sein, bitte ich sie mir die Stellte zu nene die dafür zuständig ist . Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 178394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178394 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
200131, Blania, Harald, Einflug von Emigranten nach Deutschland Az: GI5-12017/1#1 - <Information-entfernt>, …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200131, Blania, Harald, Einflug von Emigranten nach Deutschland
Datum
3. Februar 2020 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - <Information-entfernt>, <Information-entfernt> Sehr geehrte<Information-entfernt> den Eingang Ihres Schreibens vom 31. Januar 2020 bestätige ich. Da Ihr Informationsbedürfnis aus allgemein zugänglichen Quellen recherchierbar ist, kann Ihr Schreiben nicht als Antrag nach dem IFG gewertet werden. Aus diesem Grunde wurde der Bürgerservice mit der Beantwortung betraut. Zu Ihrem Anliegen teile ich Folgendes mit: Immer wieder sprechen Funktionäre der AfD von einem Programm, mit dem "im Verborgenen" Migranten nach Deutschland eingeflogen würden. Ende November 2019 lädt der Bundestagsabgeordnete Steffen Kotré (AfD) ein Video auf YouTube hoch. Er beschreibt darin, wie die Bundesregierung angeblich bei "Nacht und Nebel" Menschen einfliegen lasse. Diese seien keine Verfolgten oder Flüchtlinge, sondern einfach "Menschen, die bei uns angesiedelt werden sollen".Allein in den Jahren 2018 und 2019 seien auf diese Weise insgesamt "10.000 Menschen (…) aus Äthiopien, aus Afrika" nach Deutschland gekommen. Seine Behauptungen stützt Kotré auf die Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von ihm im Bundestag. Darin wird auf das "Resettlement"-Programm des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) verwiesen. Dieses Programm regelt die "organisierte Aufnahme von (…) anerkannten, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die weder in ihr Heimatland zurückkehren, noch in dem Land bleiben können, in das sie geflohen sind". Es geht also um die Neuansiedlung (englisch "resettlement") von Geflüchteten, die in dem Land, in das sie ursprünglich geflüchtet sind, nicht mehr sicher leben können. Ja, die Bundesregierung holt Menschen per Flugzeug nach Deutschland. Die Eingeflogenen sind Geflüchtete, die vom UNHCR - aufgrund von körperlicher Verfassung, Alter, Traumata - als besonders schutzbedürftig eingestuft wurden. In diesem sogenannten Resettlement-Programm geht es darum, diesen Menschen eine sichere Einreise zu ermöglichen. Diese Menschen werden nicht heimlich eingeflogen.In dem von Kotré erwähnten Fall handelt es sich um somalische Flüchtlinge, die in das Nachbarland Äthiopien geflohen waren und Schutz suchten. Mit Hilfe des Resettlement-Progamms wurden sie nach Deutschland geholt. Um am Resettlement-Verfahren teilnehmen zu können, müssen betroffene Personen vom UNHCR als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention angesehen werden. Außerdem trifft das UNHCR eine Vorauswahl von "besonders schutzbedürftigen" Geflüchteten im Erstzufluchtsland.Als "besonders schutzbedürftig" gewertet werden beispielsweise schwerkranke Geflüchtete, Opfer von Gewalt und Folter, aber auch Kinder. Weitere Faktoren sind die Sicherheit im Erstaufnahmeland und die Möglichkeit der Familienzusammenführung im Resettlement-Staat.Unter den vom UNHCR als "besonders schutzbedürftig" eingestuften Geflüchteten wählt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "Resettlement-Flüchtlinge" aus und erteilt ihnen eine Aufnahmezusage. In Deutschland angekommen, haben "Resettlement-Flüchtlinge" eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren, genau wie Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge. Ziel des Resettlement-Programms ist es, dass Geflüchtete im Vorhinein von Aufnahmeländern eine Zusage erhalten und ihnen eine sichere Einreise über den Flugweg ermöglicht wird. An dem Resettlement-Programm sind 29 Staaten beteiligt. Die Staaten des Resettlement-Programms, die am meisten Menschen aufnehmen, sind die USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich und Schweden. Deutschland beteiligt sich seit 2012 an dem Programm. Für die Jahre 2018 und 2019 erklärte sich Deutschland bereit, 10.200 Geflüchtete über das Resettlement-Programm aufzunehmen. Hintergrund ist die Empfehlung der Europäischen Kommission, EU-weit bis Oktober 2019 mindestens 50.000 Resettlement-Plätze zu schaffen. Bisher wurden 7.793 Geflüchtete nach Deutschland gebracht - unter ihnen vor allem Syrer, Iraker, Eritreer und Sudanesen (Stand: 6. Dezember 2019). Informationen hierzu sind frei zugänglich auf offiziellen Seiten des UNHCR, dem deutschen Web-Auftritt des Programms, der Webseite unseres Hauses und der des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Ihrem Anliegen zugrundeliegenden Informationen finden Sie in der Bundestagsdrucksache - Bt.-Drs. 19/14 931 vom 8. November 2019 in den Antworten des BMI-Vertreters zu den Fragestellungen 19 (Resettlement 2020, Fragesteller Frömming, Götz, Dr. (AfD, ) und 29 bis 31 (Zahlen und Stand des bis 31.12.2019 andauernden Resettlements, Fragesteller Kotré, Steffen, Dipl.-Ing. (AfD)). http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/… zum von der EU beschlossenem Resettlementkontingent von mindestens 50.000 Personen in 2018 /2019 und dem Stand der Aufnahmen bis zum Ende des III. Quartals 2019 finden Sie unter nachfolgenden Links im Internet: https://ec.europa.eu/commission/pressco… http://resettlement.eu/sites/icmc/files… Es würde mich freuen, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 200131, Blania, Harald, Einflug von Emigranten nach Deutschland [#178394] Sehr geehrte<Information-entfernt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 200131, Blania, Harald, Einflug von Emigranten nach Deutschland [#178394]
Datum
4. Februar 2020 18:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre e-Mail. Leider wurde meine Frage wie hoch die bisherigen Kosten sind nicht beantowrtet. Hiermit stelle ich die Frage noch 1 x : Wie hoch sind die bisherigen Kosten ? ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 178394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178394

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
200204, Blania, Harald, [BMI-Verdaechtige Nachricht] AW: 200131Blania Harald Einflug von Emigranten nach Deutsch…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200204, Blania, Harald, [BMI-Verdaechtige Nachricht] AW: 200131Blania Harald Einflug von Emigranten nach Deutschland [#178394]
Datum
5. Februar 2020 18:36
Status
Az: GI5-12017/1#1 - <Information-entfernt>, <Information-entfernt> Sehr geehrte<Information-entfernt> den Eingang Ihres Schreibens vom 4. Februar 2019 bestätige ich. Informationen zu Ihrer Frage finden Sie in der Bundestagsdrucksache 19/15716 in den Antworten des BMI-Vertreters auf die Fragen 22 bis 25 des Abgeordneten Kotré (AfD). Die Antwort 22 schlüsselt die dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Durchführung des Verfahrens entstehenden Ausgaben (6,3 Mio €) auf. Auf die Antworten 23 bis 25 des BMI-Vertreters auf die auf die Folgenkosten abzielenden Fragen desselben Abgeordneten weise ich der Vollständigkeit halber hin. Die Bundestagsdrucksache ist auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/157/1915716.pdf ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/157/1915716.pdf ) Im Übrigen rege ich an, sofern ein nachhaltiges Interesse an der Migrationspolitik bestehen sollte, sich unmittelbar auf der Webseite des Deutschen Bundestages zu informieren. Dort sind als Bundestagsdrucksachen Plenarprotokolle, Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen von Abgeordneten, Antworten der Bundesregierung auf Kleine Fragen etc. nachlesbar. Ferner erstellt der Wissenschaftliche Dienst (WD) u.a. Fachinformationen und Ausarbeitungen zu spezifischen Themenstellungen. https://www.bundestag.de/ ( https://www.bundestag.de/ ) https://www.bundestag.de/dokumente ( https://www.bundestag.de/dokumente ) Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.