Sehr geehrter Herr Müller,
wir nehmen Bezug auf Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.03.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit:
Die von Ihnen angefragten Informationen sind, soweit als amtliche Information vorhanden, durch uns veröffentlich worden.
Das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit differenzieren zwischen (Antigen-)Selbsttests und (Antigen-)Schnelltests. Während Antigen-Schnelltests nur von geschultem Personal durchgeführt werden können, handelt es sich bei den nun für Private erhältlichen Tests um Selbsttests. Die Ergebnisse , die Sie z.B. mit einem bei einem Discounter erworbenen Selbsttest erhalten, sind gegenüber dem Robert Koch-Institut nicht meldepflichtig (
https://www.bundesgesundheitsministeriu…). Die Selbsttestergebnisse fließen daher nicht direkt in die Corona-Fallstatistiken ein. Allerdings soll/muss nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden, der dann meldepflichtig ist und in die Fallstatistiken eingeht.
Wenn geschultes Personal einen Schnelltest durchführt und dieser positiv ausfällt, ist dies meldepflichtig (
https://www.bundesgesundheitsministeriu…).
Ein positiver Antigen-(Schnell)Test muss dabei immer durch einen positiven PCR-Test bestätigt werden, bevor das Ergebnis in die Fallstatistik einfließt (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…). Nur die bestätigten Labordaten werden vom RKI in den Lageberichten verwendet (z.B. Lagebericht vom 09.03.2021 zu den Testzahlen
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…)
Auch können beispielsweise nur die PCR-Testergebnisse in die Corona-Warnapp eingespeist werden (
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2…).
Erwartungsgemäß kann es zu einem Anstieg der Fallzahlen kommen, wenn mithilfe der Selbsttests und nachfolgenden PCR-Tests zuvor unentdeckte Fälle detektiert werden.
Weitere Informationen zur Teststrategie veröffentlicht das RKI unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…
Eine graphische Darstellung der Teststrategie finden Sie unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/In…
Was bei der Anwendung von Selbsttests zu beachten ist, wird im Epidemiologischen Bulletin vom 08.03.2021 besprochen, veröffentlicht unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ep…
Die wichtigsten Fragen zur Diagnostik werden u.a. beantwortet unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2…
Eine Infografik zu Antigen-Schnelltestergebnissen wurde veröffentlicht unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…
Die täglichen Lageberichte veröffentlicht das RKI unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…
Bitte beachten Sie auch die Informationen des BMG zu Schnelltests unter:
https://www.bundesgesundheitsministeriu…
Mit freundlichen Grüßen