Einfluss des maroden französischen AKW-Parks auf die Strompreise in Deutschland

Wir wissen um den desaströsen Zustand der französischen AKWs und der französischen Sorge um den nächsten Winter. Jeder zweite Atomreaktor in Frankreich ist zurzeit nicht verfügbar und die Energiewende wurde verschlafen (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/akw-frankreich-stromversorgung-101.html).

1) Stimmt es, dass damit Frankreich wegen des erhöhten Strombedarfs und des Merit-Order-Prinzips die Strompreise am europäischen Strommarkt in die Höhe treibt?

2) Stimmt es, dass die Franzosen einen gedeckelten Strompreis bezahlen (ca. 20 ct/kWh) und die Deutschen aber die weit überhöhten Preise (>35 ct/kWh)?

3) Wann wird der Europäische Strommarkt reformiert und das Merit-Order-Prinzip aufgegeben?

Ergebnis der Anfrage

Vielen Dank für die Antwort des Ministeriums. Die Reformierung des europäischen Strommarktes ist in der Tat dringend notwendig. Der Begriff "zeitnah" läßt allerdings vieles offen.

In der Antwort umschiffte das Ministerium geschickt Reizwörter bezüglich des desaströsen Zustands der französischen AKWs und deren Rückwirkung auf den Strompreis der Deutschen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir wissen um den…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einfluss des maroden französischen AKW-Parks auf die Strompreise in Deutschland [#263561]
Datum
18. November 2022 22:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir wissen um den desaströsen Zustand der französischen AKWs und der französischen Sorge um den nächsten Winter. Jeder zweite Atomreaktor in Frankreich ist zurzeit nicht verfügbar und die Energiewende wurde verschlafen (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/akw-frankreich-stromversorgung-101.html). 1) Stimmt es, dass damit Frankreich wegen des erhöhten Strombedarfs und des Merit-Order-Prinzips die Strompreise am europäischen Strommarkt in die Höhe treibt? 2) Stimmt es, dass die Franzosen einen gedeckelten Strompreis bezahlen (ca. 20 ct/kWh) und die Deutschen aber die weit überhöhten Preise (>35 ct/kWh)? 3) Wann wird der Europäische Strommarkt reformiert und das Merit-Order-Prinzip aufgegeben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263561/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können an dieser Stelle nur betonen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Einfluss des maroden französischen AKW-Parks auf die Strompreise in Deutschland
Datum
26. November 2022 16:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können an dieser Stelle nur betonen das uns bewusst ist, dass der derzeitige Anstieg der Energiepreise zu erheblichen Mehrbelastungen für zahlreiche Privathaushalte und Unternehmen führt und verstehen Ihre Situation! Wie Sie der medialen Berichterstattung sicherlich bereits entnommen haben, führen wir gerade Gespräche mit allen Beteiligten hinsichtlich des aktuellen Handelssystems an den Energiebörsen (bspw. sog. Merit-Order System oder auch Preiskopplungen). Diese Systeme führen aktuell dazu, dass eigentlich sehr günstiger Strom aus erneuerbaren Energien „künstlich“ verteuert wird. Hier bedarf es aus unserer Sicht einer grundlegenden Reform, die allerdings auf europäischer Ebene umgesetzt werden muss. Wir drängen hier auf einen zeitnahe Lösung! Zahlreiche Informationen rund um das Thema Energiepreise finden Sie auch auf unserer Internetseite www.bmwk.de<http://www.bmwk.de> https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strompreise-bestandteile.html https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Energiepreise/faq-energiepreise.html?cms_artId=1281156 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/schlaglichter-der-wirtschaftspolitik-04-2022.html Zur Strompreisgestaltung in Frankreich können wir keine Angaben machen. Informationen hierzu finden Sie jedoch in öffentlich zugängliche Quellen. Anmerkung: Merit-Order-Prinzip: Die Merit-Order und das Prinzip der Grenzbepreisung sind zentrale Steuerungsinstrumente, um über die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke zu entscheiden. Mit ihnen sorgt die Marktlogik dafür, dass jeweils immer die kostengünstigsten Kraftwerke Strom erzeugen, um die Stromnachfrage zu decken. Dies minimiert die Gesamtkosten. Die Erzeugungskosten des letzten in der Reihung der Merit Order benötigten Kraftwerks definiert den Marktpreis. Üblicherweise setzen Kraftwerke mit hohen variablen Erzeugungskosten den Preis (Öl-, Gas- oder Kohlekraftwerke). Dass das letzte noch erforderliche Kraftwerk den Preis setzt, liegt nicht an der Grenzbepreisung für sich, sondern ist die natürliche Folge des Zusammenspiels von Angebot und Nachfrage, das jeden freien Markt kennzeichnet. Dies zeigen die vielen Teilmärkte, auf denen weder eine Merit Order noch das Prinzip der Grenzbepreisung zum Einsatz kommen. Im OTC-Handel, Terminmarkt und Intradaymarkt werden Preise frei ausgehandelt. Trotzdem weichen die Preise dort nicht systematisch vom Day-ahead-Preis ab, der – da er als Auktion organisiert ist – die Wirkweise der Merit Order besonders transparent macht. Das heißt, der Grenzpreis ist ein „natürlicher“ Preis, der sich auch bei einem Wechsel zu einer Vergütungsregel, bei der sich die Vergütung nach Höhe des eigenen Gebots richtet („pay as bid“), ergeben würde. Wie in jedem Markt fallen für Anbieter, die unterhalb des Räumungspreises anbieten können, Renten an. Übersetzt auf den Strommarkt: Kraftwerke mit geringeren Erzeugungskosten als das Grenzkraftwerk können höhere Erlöse über den Marktpreis einnehmen als sie die Stromerzeugung kostet. Über diese Produzentenrente refinanzieren sie langfristig ihre in der Regel vergleichsweise höheren Investitionskosten (bzw. bei öffentlich geförderten EE-Anlagen werden die Förderkosten verringert). Durch die jüngsten drastischen Anstiege der Gas- und Kohlepreise sind entsprechend nicht nur der Marktpreis und damit die Belastung für die Stromverbraucher gestiegen, sondern auch die Produzentenrenten der nicht-preissetzenden Kraftwerke, insb. der EE-Anlagen. Maßnahmen auf dem Energiemarkt (aktuelles Entlastungspaket): Das BMWK arbeitet mit Hochdruck daran, in der aktuellen Energiekrise steigende Strompreise für Endverbrauchende zu dämpfen und damit von der Dynamik der Gasmärkte zu entkoppeln. Dazu hat sich die Bundesregierung am 4. September auf ein drittes Entlastungspaket verständigt, das auch Änderungen am Marktmodell beinhaltet. Ziel ist, dass die Endverbrauchenden auf ihrer Stromrechnung stärker davon profitieren, dass Erneuerbare Energien und andere Stromerzeuger, die nicht den Preis am Strommarkt setzen, den Strom viel günstiger erzeugen als die Gaskraftwerke. Wichtig ist, dabei sicherzustellen, dass die Versorgungssicherheit, Energieeinsparanreize, Flexibilitätsanreize und die Vorteile des EU Binnenmarktes erhalten bleiben. Konkret soll den Haushalten und KMU ein Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden. Für den übrigen Verbrauch soll der normale Strompreis gezahlt werden, so dass der Strompreis als Einsparsignal weiterhin bei den Verbrauchern ankommt. Der günstige Basisverbrauch soll finanziert werden, indem man krisenbedingte Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpft. Dazu soll eine Erlösobergrenze für Anlagen der Stromerzeugung mit geringerer Kostenbasis als Gaskraftwerke eingeführt werden. Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen