Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir können an dieser Stelle nur betonen das uns bewusst ist, dass der derzeitige Anstieg der Energiepreise zu erheblichen Mehrbelastungen für zahlreiche Privathaushalte und Unternehmen führt und verstehen Ihre Situation!
Wie Sie der medialen Berichterstattung sicherlich bereits entnommen haben, führen wir gerade Gespräche mit allen Beteiligten hinsichtlich des aktuellen Handelssystems an den Energiebörsen (bspw. sog. Merit-Order System oder auch Preiskopplungen).
Diese Systeme führen aktuell dazu, dass eigentlich sehr günstiger Strom aus erneuerbaren Energien „künstlich“ verteuert wird.
Hier bedarf es aus unserer Sicht einer grundlegenden Reform, die allerdings auf europäischer Ebene umgesetzt werden muss.
Wir drängen hier auf einen zeitnahe Lösung!
Zahlreiche Informationen rund um das Thema Energiepreise finden Sie auch auf unserer Internetseite
www.bmwk.de<
http://www.bmwk.de>
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strompreise-bestandteile.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Energiepreise/faq-energiepreise.html?cms_artId=1281156
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/schlaglichter-der-wirtschaftspolitik-04-2022.html
Zur Strompreisgestaltung in Frankreich können wir keine Angaben machen. Informationen hierzu finden Sie jedoch in öffentlich zugängliche Quellen.
Anmerkung:
Merit-Order-Prinzip:
Die Merit-Order und das Prinzip der Grenzbepreisung sind zentrale Steuerungsinstrumente, um über die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke zu entscheiden. Mit ihnen sorgt die Marktlogik dafür, dass jeweils immer die kostengünstigsten Kraftwerke Strom erzeugen, um die Stromnachfrage zu decken. Dies minimiert die Gesamtkosten. Die Erzeugungskosten des letzten in der Reihung der Merit Order benötigten Kraftwerks definiert den Marktpreis. Üblicherweise setzen Kraftwerke mit hohen variablen Erzeugungskosten den Preis (Öl-, Gas- oder Kohlekraftwerke).
Dass das letzte noch erforderliche Kraftwerk den Preis setzt, liegt nicht an der Grenzbepreisung für sich, sondern ist die natürliche Folge des Zusammenspiels von Angebot und Nachfrage, das jeden freien Markt kennzeichnet. Dies zeigen die vielen Teilmärkte, auf denen weder eine Merit Order noch das Prinzip der Grenzbepreisung zum Einsatz kommen. Im OTC-Handel, Terminmarkt und Intradaymarkt werden Preise frei ausgehandelt. Trotzdem weichen die Preise dort nicht systematisch vom Day-ahead-Preis ab, der – da er als Auktion organisiert ist – die Wirkweise der Merit Order besonders transparent macht. Das heißt, der Grenzpreis ist ein „natürlicher“ Preis, der sich auch bei einem Wechsel zu einer Vergütungsregel, bei der sich die Vergütung nach Höhe des eigenen Gebots richtet („pay as bid“), ergeben würde.
Wie in jedem Markt fallen für Anbieter, die unterhalb des Räumungspreises anbieten können, Renten an. Übersetzt auf den Strommarkt: Kraftwerke mit geringeren Erzeugungskosten als das Grenzkraftwerk können höhere Erlöse über den Marktpreis einnehmen als sie die Stromerzeugung kostet. Über diese Produzentenrente refinanzieren sie langfristig ihre in der Regel vergleichsweise höheren Investitionskosten (bzw. bei öffentlich geförderten EE-Anlagen werden die Förderkosten verringert).
Durch die jüngsten drastischen Anstiege der Gas- und Kohlepreise sind entsprechend nicht nur der Marktpreis und damit die Belastung für die Stromverbraucher gestiegen, sondern auch die Produzentenrenten der nicht-preissetzenden Kraftwerke, insb. der EE-Anlagen.
Maßnahmen auf dem Energiemarkt (aktuelles Entlastungspaket):
Das BMWK arbeitet mit Hochdruck daran, in der aktuellen Energiekrise steigende Strompreise für Endverbrauchende zu dämpfen und damit von der Dynamik der Gasmärkte zu entkoppeln. Dazu hat sich die Bundesregierung am 4. September auf ein drittes Entlastungspaket verständigt, das auch Änderungen am Marktmodell beinhaltet. Ziel ist, dass die Endverbrauchenden auf ihrer Stromrechnung stärker davon profitieren, dass Erneuerbare Energien und andere Stromerzeuger, die nicht den Preis am Strommarkt setzen, den Strom viel günstiger erzeugen als die Gaskraftwerke. Wichtig ist, dabei sicherzustellen, dass die Versorgungssicherheit, Energieeinsparanreize, Flexibilitätsanreize und die Vorteile des EU Binnenmarktes erhalten bleiben.
Konkret soll den Haushalten und KMU ein Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden. Für den übrigen Verbrauch soll der normale Strompreis gezahlt werden, so dass der Strompreis als Einsparsignal weiterhin bei den Verbrauchern ankommt. Der günstige Basisverbrauch soll finanziert werden, indem man krisenbedingte Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpft. Dazu soll eine Erlösobergrenze für Anlagen der Stromerzeugung mit geringerer Kostenbasis als Gaskraftwerke eingeführt werden.
Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere.
Mit freundlichen Grüßen