Einflussnahme von Uta-Maria Kuder auf Verfahren gegen Thomas Krause

Nach diversen Medienberichten (z. B. FAZ: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/journalist-im-rabauken-jaeger-prozess-freigesprochen-14427531.html) hat die Generalstaatsanwalt im Prozess gegen Thomas Krause die zuständige Staatsanwaltschaft zwei Mal angewiesen, das Strafverfahren gegen den Journalisten aufzunehmen. Die Staatsanwälte vor Ort wollten es zuvor wegen Geringfügigkeit einstellen.

Hierzu fordere ich Sie auf, mir schnellstmöglich, spätestens bis zum 22.09.16, folgende Information zukommen zu lassen:
1, Die gesamte Korrespondenz zwischen Generalstaatsanwalt und Staatsanwaltschaft in dem genannten Fall.
2, Telefonprotokolle mit Anrufnachweis zwischen den oben genannten.
3, Korrespondenz zwischen dem Justizministerium und dem Generalstaatsanwalt in dem genannten Fall,
4, Korrespondenz zwischen dem Justizministerium Staatsanwaltschaft in dem genannten Fall.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2016
  • Frist
    18. Oktober 2016
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Christian Hey
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dive…
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
Christian Hey
Betreff
Einflussnahme von Uta-Maria Kuder auf Verfahren gegen Thomas Krause [#17869]
Datum
16. September 2016 18:27
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach diversen Medienberichten (z. B. FAZ: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/journalist-im-rabauken-jaeger-prozess-freigesprochen-14427531.html) hat die Generalstaatsanwalt im Prozess gegen Thomas Krause die zuständige Staatsanwaltschaft zwei Mal angewiesen, das Strafverfahren gegen den Journalisten aufzunehmen. Die Staatsanwälte vor Ort wollten es zuvor wegen Geringfügigkeit einstellen. Hierzu fordere ich Sie auf, mir schnellstmöglich, spätestens bis zum 22.09.16, folgende Information zukommen zu lassen: 1, Die gesamte Korrespondenz zwischen Generalstaatsanwalt und Staatsanwaltschaft in dem genannten Fall. 2, Telefonprotokolle mit Anrufnachweis zwischen den oben genannten. 3, Korrespondenz zwischen dem Justizministerium und dem Generalstaatsanwalt in dem genannten Fall, 4, Korrespondenz zwischen dem Justizministerium Staatsanwaltschaft in dem genannten Fall.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Hey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Hey

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Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Sehr geehrter Herr Hey, das Justizministerium und die Justizministerin haben zu keinem Zeitpunkt auf das gegen Th…
Von
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Betreff
AW: Einflussnahme von Uta-Maria Kuder auf Verfahren gegen Thomas Krause [#17869]
Datum
23. September 2016 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hey, das Justizministerium und die Justizministerin haben zu keinem Zeitpunkt auf das gegen Thomas Krause ‎geführte Strafverfahren Einfluss genommen.‎ Die Gerichte sind unabhängig. Der hier benannte Fall ist der Ministerin erst aus der Zeitung bekannt geworden, als das erstinstanzliche Urteil gesprochen war. Dass von einigen Journalisten unterstellt wurde, Einfluss genommen zu haben, weil der Jäger demselben CDU-Kreisverband angehört, ist nicht zu ändern. Doch hat die Justizministerin stets betont, den Herrn nicht einmal persönlich zu kennen. Soweit Sie darüber hinaus unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG MV)um Übersendung von Aktenbestandteilen bitten, entspricht ihr Antrag bereits nicht dem Schriftformerfordernis nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG MV. Hiernach ist ein Antrag schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Schriftlich meint, dass der Antrag ihre eigenhändige Unterschrift tragen und der Behörde im Original zugehen muss. Eine E-Mail erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass nach § 3 Absatz 4 IFG MV Strafverfolgungsbehörden nicht Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind, so dass die von ihnen gewünschte Einsicht in staatsanwaltliche Akten bzw. Aktenbestandteile nicht dem Anwendungsbereich des IFG MV unterfällt. Beste Grüße