Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 BvL 4/18 ab Randnummer 50 die Mindestanforderungen an eine amtsangemessene Besoldung und das Abstandsgebot zur Grundsicherung hinreichend beschrieben.

Die Besoldung der Landesbeamten wurde entsprechend des Tarifabschlusses der Länder zum 01.12.2022 um 2,8 % erhöht.

Die Inflationsrate für das Jahr 2020 lag bei rund 10 %.

Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde mit Einführung des sog. Bürgergeldes das Niveau der Grundsicherung angehoben.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um folgende Informationen:
- Hat das Land M-V die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung für die Jahre 2022 und 2023 bewertet? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden?
- Hat das Land M-V in Betracht gezogen, den Zuschlag nach § 73 LBesG M-V an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht?
- Hat das Land M-V in Betracht gezogen, die Besoldung der Landesbeamten an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht?

Auf die Antwort der Staatskanzlei vom 10.01.2023 - Az. 109-10000-2023/001-001 - auf meine IFG-Anfrage vom 02.01.2023 wird Bezug genommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten [#267488]
Datum
10. Januar 2023 19:25
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 BvL 4/18 ab Randnummer 50 die Mindestanforderungen an eine amtsangemessene Besoldung und das Abstandsgebot zur Grundsicherung hinreichend beschrieben. Die Besoldung der Landesbeamten wurde entsprechend des Tarifabschlusses der Länder zum 01.12.2022 um 2,8 % erhöht. Die Inflationsrate für das Jahr 2020 lag bei rund 10 %. Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde mit Einführung des sog. Bürgergeldes das Niveau der Grundsicherung angehoben. Vor diesem Hintergrund bitte ich um folgende Informationen: - Hat das Land M-V die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung für die Jahre 2022 und 2023 bewertet? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? - Hat das Land M-V in Betracht gezogen, den Zuschlag nach § 73 LBesG M-V an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht? - Hat das Land M-V in Betracht gezogen, die Besoldung der Landesbeamten an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Staatskanzlei vom 10.01.2023 - Az. 109-10000-2023/001-001 - auf meine IFG-Anfrage vom 02.01.2023 wird Bezug genommen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267488/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten [#267488]
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten [#267488]
Datum
10. Januar 2023 19:26
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
57,5 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach dem IFG M-V übersende ich Ihnen als Anlage folgende…
Von
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG zur Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten [#267488]
Datum
9. Februar 2023 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage nach dem IFG M-V übersende ich Ihnen als Anlage folgende Dokumente: - Anlage 1 - 7_4000 BesVAnpG 2019_2020_2021 M-V - Anlage 3 - 8_1344 BesVAnpG 2022 M-V - Anlage 2 - 7_4291 FinA_Beschlussempfehlung zum BesVAnpG 2019-2021 M-V - Anlage 4 - 8_1608 FinA_Beschlussempfehlung zum BesVAnpG 2022 M-V - Antwort an Herrn << Antragsteller:in >> Näheres entnehmen Sie bitte den Anlagen. Mit freundlichen Grüßen