Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 BvL 4/18 ab Randnummer 50 die Mindestanforderungen an eine amtsangemessene Besoldung und das Abstandsgebot zur Grundsicherung hinreichend beschrieben.
Die Besoldung der Landesbeamten wurde entsprechend des Tarifabschlusses der Länder zum 01.12.2022 um 2,8 % erhöht.
Die Inflationsrate für das Jahr 2020 lag bei rund 10 %.
Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde mit Einführung des sog. Bürgergeldes das Niveau der Grundsicherung angehoben.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um folgende Informationen:
- Hat das Land M-V die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung für die Jahre 2022 und 2023 bewertet? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden?
- Hat das Land M-V in Betracht gezogen, den Zuschlag nach § 73 LBesG M-V an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht?
- Hat das Land M-V in Betracht gezogen, die Besoldung der Landesbeamten an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht?
Information nicht vorhanden
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Datum2. Januar 2023
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4. Februar 2023
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