Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 BvL 4/18 ab Randnummer 50 die Mindestanforderungen an eine amtsangemessene Besoldung und das Abstandsgebot zur Grundsicherung hinreichend beschrieben.

Die Besoldung der Landesbeamten wurde entsprechend des Tarifabschlusses der Länder zum 01.12.2022 um 2,8 % erhöht.

Die Inflationsrate für das Jahr 2020 lag bei rund 10 %.

Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde mit Einführung des sog. Bürgergeldes das Niveau der Grundsicherung angehoben.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um folgende Informationen:
- Hat das Land M-V die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung für die Jahre 2022 und 2023 bewertet? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden?
- Hat das Land M-V in Betracht gezogen, den Zuschlag nach § 73 LBesG M-V an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht?
- Hat das Land M-V in Betracht gezogen, die Besoldung der Landesbeamten an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten [#266741]
Datum
2. Januar 2023 07:57
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 20.05.2020 - 2 BvL 4/18 ab Randnummer 50 die Mindestanforderungen an eine amtsangemessene Besoldung und das Abstandsgebot zur Grundsicherung hinreichend beschrieben. Die Besoldung der Landesbeamten wurde entsprechend des Tarifabschlusses der Länder zum 01.12.2022 um 2,8 % erhöht. Die Inflationsrate für das Jahr 2020 lag bei rund 10 %. Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde mit Einführung des sog. Bürgergeldes das Niveau der Grundsicherung angehoben. Vor diesem Hintergrund bitte ich um folgende Informationen: - Hat das Land M-V die Verfassungsmäßigkeit der Landesbesoldung für die Jahre 2022 und 2023 bewertet? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? - Hat das Land M-V in Betracht gezogen, den Zuschlag nach § 73 LBesG M-V an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht? - Hat das Land M-V in Betracht gezogen, die Besoldung der Landesbeamten an das gestiegene Niveau der Grundsicherung anzupassen? Wenn ja, bitte entsprechende Dokumente übersenden? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266741/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten [#266741]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Einführung Bürgergeld und amtsangemessene Besoldung der Landesbeamten [#266741]
Datum
2. Januar 2023 08:27
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
56,9 KB

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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 02.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen in d…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 02.01.2023
Datum
10. Januar 2023 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen in der Anlage ein Antwortschreiben zu Ihrem Antrag nach IFG M-V vom 02.01.2023. Mit freundlichen Grüßen