Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in Baden-Württemberg

Studien belegen, dass die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete positive Effekte auf die Gesundheit Geflüchteter hat. Zudem wäre die Einführung eine enorme Entlastung für die Verwaltung in den Kommunen.

Können Sie benennen, welche Kommune in Baden-Württemberg die elektronische Gesundheitskarte bereits eingeführt hat und welche Effekte sich für Geflüchtete und die Verwaltung daraus ergeben?

Herzlichen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
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Denis Bieler
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Studien belegen, dass die Einführu…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Denis Bieler
Betreff
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in Baden-Württemberg [#293808]
Datum
29. November 2023 11:52
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studien belegen, dass die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete positive Effekte auf die Gesundheit Geflüchteter hat. Zudem wäre die Einführung eine enorme Entlastung für die Verwaltung in den Kommunen. Können Sie benennen, welche Kommune in Baden-Württemberg die elektronische Gesundheitskarte bereits eingeführt hat und welche Effekte sich für Geflüchtete und die Verwaltung daraus ergeben? Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Denis Bieler Anfragenr: 293808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293808/ Postanschrift Denis Bieler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Denis Bieler
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Bieler, wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Ministerium der Justiz und für Migration Bade…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in Baden-Württemberg [#293808]
Datum
4. Dezember 2023 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bieler, wir haben Ihre Anfrage an das zuständige Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Bieler, beigefügtes Antwortschreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundl…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in Baden-Württemberg [#293808]
Datum
29. Dezember 2023 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bieler, beigefügtes Antwortschreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen