Einführung einer Schnellbusverbindung Koblenz - Mayen

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen aus denen sich ergibt, warum die Stadt Mayen, trotz einiger zentraler Bildungseinrichtungen - wie insbesondere der HöV, ZVS Rheinland-Pfalz - und einer Bahnanbindung, nur sehr ungünstig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Insbesondere Kosten-Nutzen-Analysen hinsichtlich der Einführung einer möglichen Schnellbusverbindung oder sonstigen Sonderverbindung (KO-MY-KO) während der Schul- bzw. Studienzeiten.

Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG), der sich auf Umweltinformationen im Sinne von § 5 Abs. 3 LTranspG bezieht.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für den Informationszugang zu informieren.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus dene…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung einer Schnellbusverbindung Koblenz - Mayen [#269542]
Datum
6. Februar 2023 09:19
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus denen sich ergibt, warum die Stadt Mayen, trotz einiger zentraler Bildungseinrichtungen - wie insbesondere der HöV, ZVS Rheinland-Pfalz - und einer Bahnanbindung, nur sehr ungünstig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Insbesondere Kosten-Nutzen-Analysen hinsichtlich der Einführung einer möglichen Schnellbusverbindung oder sonstigen Sonderverbindung (KO-MY-KO) während der Schul- bzw. Studienzeiten. Dies ist ein Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG), der sich auf Umweltinformationen im Sinne von § 5 Abs. 3 LTranspG bezieht. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für den Informationszugang zu informieren. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269542/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr << Antragsteller:in >> die Anbindung der Stadt Mayen ergibt sich im SPNV aus dem Rheinland-Pfal…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Einführung einer Schnellbusverbindung Koblenz - Mayen [#269542]
Datum
7. Februar 2023 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Anbindung der Stadt Mayen ergibt sich im SPNV aus dem Rheinland-Pfalz-Takt 2015. Das Bahnangebot wird von Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord bestellt. Detaillierte Fragen zur SPNV-Strategie bitten wir daher an den Zweckverband zu richten. Der Busverkehr findet auf Basis des ÖPNV-Konzeptes Rheinland-Pfalz Nord statt (Broschüre siehe Anlage). Das Konzept diente als Grundlage für die Untersuchungen zum Nahverkehrsplan für den Kreis Mayen-Koblenz (Link Nahverkehrsplan<https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/%C3%96ffentlicher%20Personennahverkehr%20-%20Sch%C3%BClerbef%C3%B6rderung/MYK_NVP2014_FINAL_03.pdf>). Der Kreistag hat den Nahverkehrsplan im Jahr 2016 beschlossen. Das Buskonzept auf Basis des Nahverkehrsplans wurde nach dem Auslaufen der Genehmigungen für die damaligen Busverkehre im Jahr 2021 vergeben und die ÖPNV-Angebote seit Dezember 2021 entsprechend ausgebaut. Auf Grundlage des Rheinland-Pfalz-Taktes 2015 war aus gutachterlicher Sicht die Einführung weiterer Busverkehre, z.B. einer Schnellbusverbindung Koblenz – Mayen nicht sinnvoll, da im Zielzustand des RLP-Taktes Mayen halbstündlich per Bahn mit Koblenz verbunden ist. Darüber hinaus wird die Stadt Mayen seit Dezember 2021 von zahlreichen Buslinien aus dem Umland und innerstädtisch im 60-Minuten-Takt erschlossen. Die Buslinien überlagern sich zwischen der Innenstadt und dem Ostbahnhof auf eine halbstündliche Verbindung. Sie sind auf den RLP-Takt am Bahnhof Mayen Ost ausgerichtet. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente